Donnerstag, 30. Juli 2020

Genossenschaften und Investitionen für die breite Masse

„Jede Finanzierungsform hat zwei Seiten: Die derjenigen, die Kapital einwerben wollen, und die derjenigen, die Anlagemöglichkeiten für ihr Kapital suchen. Und es stellt sich die Frage: Welche Rechtsform ist vergleichsweise transparent“, fragt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Genossenschaften bieten hier viele Vorteile: So ist das Mitbestimmungsrecht in Genossenschaften unter Umständen zwar aufwendig und könnte als Nachteil verstanden werden. Für den Anleger kann dieses Recht jedoch positiv sein, und zum Beispiel das Risiko reduzieren, da Kontrolle und Einfluss möglich sind. „Wichtig ist dabei, dass Genossenschaften immer auch einen Mehrwert, einen Nutzen für die Mitglieder generieren müssen. Ein reiner Zinsertrag, wie bei Kapitalanlagegesellschaften, genügt als Satzungszweck für Genossenschaft nicht“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

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