„Jede Finanzierungsform hat zwei Seiten: Die
derjenigen, die Kapital einwerben wollen, und die derjenigen, die
Anlagemöglichkeiten für ihr Kapital suchen. Und es stellt sich die Frage:
Welche Rechtsform ist vergleichsweise transparent“, fragt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf
Haubold. Genossenschaften bieten hier viele Vorteile: So ist
das Mitbestimmungsrecht in Genossenschaften unter Umständen zwar aufwendig und könnte
als Nachteil verstanden werden. Für den Anleger kann dieses Recht jedoch
positiv sein, und zum Beispiel das Risiko reduzieren, da Kontrolle und Einfluss
möglich sind. „Wichtig ist
dabei, dass Genossenschaften immer auch einen Mehrwert, einen Nutzen für die Mitglieder
generieren müssen. Ein reiner Zinsertrag, wie bei Kapitalanlagegesellschaften,
genügt als Satzungszweck für Genossenschaft nicht“, so
Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
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