Donnerstag, 26. Oktober 2017

Was darf denn alles Genossenschaft sein

Zivilsenat tritt Entscheidung zugunsten von Gastronomen

Bereits im April hatten wir über einen Fall berichtet, bei dem ein Amtsgericht mit Genossenschaftsregister in Deutschland die Auffassung vertrat, dass der Betrieb eines Restaurants in der Rechtsform der Genossenschaft dem im § 1 dargestellten Fördergrundsatz des Genossenschaftsgesetzes entgegen stehen würde und so die Eintragung zu verweigern wäre. „Wir hatten versprochen, den Gründern zu helfen, ihre Gründungsidee umzusetzen und versuchten mit dem Rechtsmittel der Beschwerde dem Amtsgericht auf die Sprünge zu helfen“, sagt Olaf Haubold, Genossenschaftsgründer und Genossenschaftsberater der Cooperative Consulting eG.

Hierzu muss man wissen: Bis zur Genossenschaftsgesetzesnovelle im Jahr 2006 wurden im § 1 I des Genossenschaftsgesetzes die Arten der Genossenschaften dargestellt. Es sind das:

·        Vorschuss- und Kreditvereine
·        Rohstoffvereine
·        Vereine zum gemeinschaftlichen Verkauf landwirtschaftlicher oder gewerblicher Erzeugnisse (Absatzgenossenschaften)
·        Vereine zur Herstellung von Gegenständen und zum Verkauf derselben auf gemeinschaftliche Rechnung (Produktivgenossenschaften)
·        Vereine zum gemeinschaftlichen Einkauf von Lebens- oder Wirtschaftsbedürfnissen im großen und Ablass im kleinen (Konsumvereine)
·        Vereine zur Beschaffung von Gegenständen des landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebes und zur Benutzung auf gemeinsame Rechnung.
·        Vereine zur Herstellung von Wohnungen.

Die Novelle hat den § 1 komplett neu gefasst und auf die Nennung der Arten der Genossenschaften verzichtet, gleichwohl gibt es sie natürlich noch. „Dies auch vor dem Hintergrund, als inzwischen eine Vielzahl neuer, innovativer Genossenschaftsgedanken umgesetzt werden, die nicht in das ursprüngliche Korsett gepasst hätten“, meint Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Im besagten Fall war das Rechtsmittel der Beschwerde ergebnislos, so dass die nächste und die übernächste Instanz bemüht werden musste.

Am 28. September 2017 hat nun der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf auf die Beschwerde der betroffenen Vorgenossenschaft gegen den Beschluss des Amtsgerichtes – Rechtspflegerin- vom 22. März 2017 unter Mitwirkung von drei Richtern am Oberlandesgericht beschlossen, die angefochtene Entscheidung aufzuheben.

„In der Begründung sind die Richtung voll unserer Argumentation aus der Beschwerde gefolgt“, meint Haubold. Danach ist es die besondere Eigenart der Produktivgenossenschaften, dass sich die Gründer – hier Restaurantleiter, Köche und Kellner – zur gemeinschaftlichen Herstellung und Verwertung – hier Speisenangebote – zusammenschließen. Anders als bei allen anderen Arten von Genossenschaften stellen die Produktivgenossen ihre eigene Arbeitskraft der Genossenschaft zur Verfügung. Sie sind Beschäftigte ihrer eigenen Genossenschaft und damit mittelbar Unternehmer und Mitarbeiter zugleich. Das ist die besondere Situation.

„Schön, dass hier dem Recht, wenn auch mit vielen Mühen, wieder zur Durchsetzung verholfen wurde. Es zeigt aber wieder mal, welches stiefmütterliche Dasein das Genossenschaftsrecht in Deutschland in Deutschland führt“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold abschließend.

Dienstag, 24. Oktober 2017

Bürokratieabbau muss bei Genossenschaften vorangetrieben werden

„Wenn in Schwergewicht daherkommt, dann sollte man es schon ernst nehmen“, meint Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Die Rede ist vom Genossenschaftsverband Bayern (GVB) mit 1278 Genossenschaften im Hintergrund. Dieser fordert die Bunderegierung auf, Überregulierungen zu vermeiden und Platz zu schaffen, für echtes wirtschaftliches Handeln. Hiervon wären insbesondere mittelständische Unternehmen betroffen. „Wir brauchen in der kommenden Legislaturperiode einen spürbaren Abbau bürokratischer Hürden", fordert GVB-Präsident Gros. Nach Ansicht des GVB-Präsidenten muss die zukünftige Bundesregierung zudem penibel darauf achten, dass die EU-Mitgliedsstaaten das regeln dürfen und müssen, was sie regeln können. "Wir brauchen eine klare Abgrenzung zwischen Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten und Zuständigkeiten der EU", so Gros weiter. In diesem Zusammenhang sprach er sich erneut dafür aus, den in Deutschland seit 80 Jahren bewährten genossenschaftlichen Einlagenschutz zu erhalten. „Ein ambitionierter Einsatz im Sinne der Gesellschaft“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Donnerstag, 19. Oktober 2017

Genossenschaften spielen bei der Ernährung eine wesentliche Rolle

 „Genossenschaften sind und bleiben ein wichtiger Partner bei der Agrar- und Ernährungswirtschaft und ihnen muss die Chance gegeben werden, sich auch an Herausforderungen der Zukunft anpassen zu können“, meint Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Franz-Josef Holzenkamp, der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) sieht dies genauso und bekräftigte auf einer Sitzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) seine Meinung. „Genossenschaften sind verlässliche Handels- und Vertragspartner sowohl in der Verarbeitung und der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse als auch beim Bezug von Betriebsmitteln“, sagt DBV-Präsident Joachim Rukwied gegenüber dem DRV-Präsidenten. Rukwied betonte zudem, dass das Prinzip Genossenschaft die erste Wahl für das agrarpolitische Ziel sei, die Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette zu stärken. „Zurecht macht Rukwied darauf aufmerksam, dass eine Weiterentwicklung des Genossenschaftsmodells in Zeiten volatiler Agrarmärkte und des globalen Wettbewerbs unverzichtbar sei“, erklärt Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.


Dienstag, 17. Oktober 2017

Beim Wein sind Genossenschaften nicht wegzudenken

„Ein wesentlicher Bereich der Genossenschaften in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Weinanbaugebieten, ist von Weingärtnern geprägt“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold und bezieht sich dabei auf einen Beitrag in der Ludwigsburger Kreiszeitung. Hier kam Dieter Weidmann, der Vorstandsvorsitzende der Württembergischen Weingärtner-Zentralgenossenschaft (WZG) zu Wort. Die Umsätze seien rückläufig. Wein als Kulturgut werde künftig nicht mehr die Bedeutung haben wie bisher, prophezeit Weidmann. Auch die Natur war 2017 schwierig. Trotzdem: Der Marktanteil württembergischer Weine liegt mengenmäßig bei zehn Prozent, umsatzmäßig bei elf Prozent in Deutschland. Die WZG rechnet damit, in diesem Jahr 15,1 Millionen Liter Wein einzulagern; das sind 5,2 Millionen Liter oder 26 Prozent weniger als im Vorjahr. Zurückhaltende Auskünfte in puncto Gewinn: Die Genossenschaften mit eigenem Vertrieb haben 69,2 Millionen Liter Wein und Sekt verkauft und damit 218 Millionen Euro umgesetzt – 1,1 Millionen Euro weniger als 2015. Der Durchschnittserlös für den Liter Wein liegt bei 3,15 Euro je Liter. „Damit zeigt es sich, wie hervorragend das Genossenschaftswesen in Deutschland beim Weinbau funktioniert“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.


Donnerstag, 12. Oktober 2017

Transparenzverpflichtung ist bereits durch Eintragung in elektronisches Register gewährleistet

Im Juni 2017 wurde das Transparenzregister durch eine Änderung im Geldwäschegesetz (inzwischen die vierte Änderung!) – BGBL I Nr. 39 vom 24.06.2017 – eingeführt. „Maßgeblicher Inhalt ist die Neugier des Staates, wer wohl als wirtschaftlich Berichtigter hinter einem Unternehmen steht, natürlich wieder um den Terrorismus besser bekämpfen zu können“, pointiert Genossenschaftsgründer und Genossenschaftsberater Olaf Haubold von der Cooperative Consulting eG.

Wer ist hier betroffen? Die sehr umfangreichen Transparenzpflichten sollen alle „Vereinigungen“ im Sinne des § 20 Abs. 1 GwG, d.h. alle juristischen Personen des Privatrechtes betreffen, demnach neben AG, SE, GmbH, UG, Vereine, Stiftungen und KG a. A. auch Genossenschaften und SCE! Die Pflichten sind für die Betreffenden aufwendig und mal wieder mehr als lästig, aber trifft das, wie staatlich gewünscht, auch auf die Genossenschaften zu?

Die Kernfrage sei laut Genossenschaftsberater Haubold die Definition von „wirtschaftlich Berechtigter“. Ist ein Mitglied einer Genossenschaft, eine SCE ist auch eine Genossenschaft, auch wenn er mehr als 25% der Anteile hält und kein Mitglied des die Genossenschaft vertretenden Organs ist, eine solche der öffentlichen Transparenz zu unterwerfende Person? „Wir sagen hier klar nein“, meint Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Obwohl bei kleineren Familiengenossenschaften, die üblicherweise aus drei bis acht Mitgliedern bestehen, die 25% Quote schon mal überschritten werden kann, haben diese Mitglieder im Gegensatz zu den Anteilseignern von Kapitalgesellschaften keinen Anspruch auf das Vermögen und die stillen Reserven der Genossenschaft. Weiterhin können Anteile jederzeit auf andere Mitglieder übertragen werden und die Genossenschaften sind Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl. Der die Genossenschaft vertretende Vorstand ist bereits in ein elektronisches Register beim für den Sitz der Genossenschaft zuständigen Genossenschaftsregister eingetragen. „Somit sind die Forderungen nach einer öffentlichen Transparenz erfüllt“, so der Vorstand der Cooperative Consulting eG.


„Die Vorstände von Genossenschaften sollten sich hier also keine Sorgen machen, auch wenn ab dem 01.10.2017 bereits mit Bußgeldern gedroht wird. Sinnvoll ist es, mit dem genossenschaftlichen Prüfungsverband Kontakt aufnehmen, um letzte Zweifel auszuräumen. Der DEGP e. V. in Dessau, als einer der großen bundesweit agierenden Prüfungsverbände wird das Thema anlässlich einer Schulung für Vorstände und Aufsichtsräte am 25.10 2017 behandeln“, erklärt Olaf Haubold abschließend.

Dienstag, 10. Oktober 2017

Gemeinschaftlich eintreten für die Belange Ärmerer

„Rund 500 Experten aus dem Genossenschaftsbereich diskutierten unlängst in Luzern über die Rolle der Wohnungsgenossenschaften bei der Erfüllung des Bedarfs an Wohnraum in der Schweiz.“ Hierauf macht Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold aufmerksam. Einen besonderen Stellenwert nahm das Thema der Mietsuchenden mit „Handicaps“ ein, also Menschen mit niedrigem Einkommen, körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung oder noch nicht integrierten Asylsuchenden ein. Die Zürcher Stiftung Domicil setzt sich hierzu für Solidarhaftung ein. , wie die Geschäftsleiterin Annelise Dürr erklärte. Entweder schliesst die Stiftung die Mietverträge selbst ab oder unterschreibt als Mitmieter, um das Risiko für den Wohnungsanbieter zu reduzieren. Auf diese Weise vermittelt Domicil Wohnungen an wirtschaftlich benachteiligte Familien, Alleinerziehende, Paare und Einzelpersonen, die nicht fähig sind, ihren Alltag selbständig zu bewältigen. Gleichzeitig fördert sie die „Wohnkompetenz“. Hierzu Genossenschaftsgründer Olaf Haubold: „Ein interessanter Ansatz, über den auch deutsche Wohnungsgenossenschaften nachdenken könnten!“

Freitag, 6. Oktober 2017

Mehr-Generationen-Genossenschaft als gutes Beispiel

„Ein schönes Beispiel aus der Eifel zeigt, wie Genossenschaften zur Bewältigung des Generationenkonfliktes beitragen können“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Die "Geno Eifel eG" mit inzwischen 100 Mitgliedern, will Menschen unterschiedlicher Generationen zwecks gegenseitiger Unterstützung zusammenbringen und koordiniert Hilfsgesuche und -angebote ihrer Mitglieder. So werden Senioren beim Besuch eines Supermarkts, beim Wechsel einer Glühbirne oder bei der Haus- und Gartenpflege unterstützt. Im Gegenzug bieten diese zum Beispiel Babysitten für junge Familien an. Jede Hilfsleistung soll im Genossenschaftsbüro im Kaller Rathaus angemeldet werden, so dass ein Helfer gefunden werde. Alle Einsätze werden je nach Wunsch über Zeitgutschriften bei der Genossenschaft oder finanziell entlohnt. „Früher wurden solche Leistungen durch die eigene Familie oder Nachbarschaft übernommen. Doch das ist heute längst nicht mehr selbstverständlich. In diese Lücke will diese Genossenschaft stoßen und damit auch den Herausforderungen des demographischen Wandels begegnen“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Mittwoch, 4. Oktober 2017

Genossenschaftliche Privatschule geplant

„Genossenschaften eignen sich für nahezu jede Idee, bei der Menschen gemeinschaftlich Ziele erreichen wollen“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Jüngstes Beispiel ist die Gründung einer Privatschule in Speicher in der Eifel, die im August 2018 eröffnet werden soll. Träger der Schule wird die nun gegründete Genossenschaft "Gymynasium Speicher eG" sein. Die Genossenschaft hat bislang rund 30 Mitglieder, die sich in Eigenregie um Personal, Material, Renovierungen und Umbauten kümmern. Denn Fördergelder des Landes stehen einer Schule erst nach vier Jahren Betrieb zu. Die ersten vier Jahre müssen die Träger daher aus Eigenmitteln, Spenden und Krediten finanzieren. Die Familien der zukünftigen Schülerinnen und Schüler sollen zudem ein Schulgeld von 190 Euro im Monat zahlen. Lehrpläne und des Schulkonzept werden vom ebenfalls genossenschaftlichen Oranien-Campus in Altendiez erarbeitet. „Ein schönes Beispiel für Eigeninitiative, die früher gefördert werden sollte“, so der Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.