Donnerstag, 30. November 2017

DEGP Fachtagung zu Familien in Genossenschaften

Vielschichtiger könnte es kaum sein, was inzwischen alles unter dem Begriff „Familien-Genossenschaft“ verstanden wird. Die Fachtagung „Familien entdecken Genossenschaften“ des Deutsch-Europäischen Genossenschafts- u. Prüfungsverband e.V. (DEGP) führte Menschen zusammen, deren Beweggründe von großer Spannbreite waren. Bei den einen ging es um „handfeste“ Wirtschaftsthemen, wie Unternehmensnachfolge, Re-Start oder Erbfragen. Bei anderen Interessenten standen wohnwirtschaftliche Lösungen im Vordergrund und wiederum andere waren an sozialen Themen, wie Kindergärten, Altenpflege oder Wohnbetreuung interessiert …
„Für alles gibt es eine passende genossenschaftliche Lösung“ – mit dieser Aussage eröffnete der Vorstand des DEGP – Gerd K. Schaumann – die Fachkonferenz für Familien-Genossenschaften in Berlin. „Wir sind uns durchaus der Kühnheit einer solchen These bewusst“ – so der DEGP-Vorstand, möchten jedoch vorwegnehmen, dass diese Aussage inzwischen in langjähriger Verbands-Arbeit gut verifiziert wurde. Es ist geübte Praxis unseres Verbandes, nicht zu warten, bis Gründer ihre Unternehmensideen an den Verband herantragen. Der DEGP ist seit einiger Zeit dazu übergegangen, auch aktiv Lösungsbereiche zu identifizieren, Rahmenkonzepte zu entwickeln und für deren Umsetzung geeignete Unternehmer (Vorstände, Mitglieder) zu finden und zu begeistern. 
Im Kern wirkt eigentlich jede Genossenschaft wie eine Art „Familie“. Werte wie Vertrauen, Partizipation, Selbsthilfe und Selbstverantwortung sind „familientypisch“. Wer mit so geschärftem Blick durch die Lande geht, wird unschwer entdecken, wo, welche Themen zur (genossenschaftlichen) Lösung anstehen könnten und wie man dazu die passenden Konzeptionen entwickeln kann. Es hat sich im DEGP bewährt, dazu gezielt die „Anwender“ zu finden und zusammenzuführen. Deshalb geht es bei dieser Konferenz auch nicht nur darum, bereits bestehende Konzepte vorzustellen, sondern auch weitere Menschen dafür zu gewinnen, in eigener Regie bestehende Konzeptionen zu prüfen, diese als „Startup“ umzusetzen.
Zunächst ging es darum, bestehende Projekte aus den Bereichen Kindergärten, Seniorenbetreuung und Schule vorzustellen. Beeindruckendes wurde hier geleistet und darüber berichtet. Die Projekte machten Mut zur Nachahmung. Familiengenossenschaften mit sozialpolitischen Hintergründen, so die Referenten, sind heute gern gesehene Partner von Kommunen und durchaus auch von Unternehmen. Dies ist „Selbsthilfe und Selbstorganisation“, die sofort einsichtig und nachvollziehbar ist. Soziale „Brennpunkte“ sind seit jeher ein Terrain für genossenschaftliche Lösungswege gewesen und werden es bleiben.
Anders jedoch z.B. das Thema „Unternehmensnachfolge“. Hier werden – auch von Kammern und Unternehmensberatungen – genossenschaftliche Lösungen gern ignoriert, so Herr Olaf Haubold, Unternehmensberater mit dem Schwerpunkt Genossenschaften. Seine Erfahrungen zeigen, dass in Situationen von Unternehmensnachfolge zu wenig „ganzheitlich“ gedacht und gehandelt wird. Dabei geht es längst nicht nur darum, einen gelungenen unternehmerischen „Stabwechsel“ zu organisieren, sondern zugleich auch die mannigfaltigen Interessen der bisherigen Unternehmer und dessen Familie zu berücksichtigen. Haubold erläuterte diese Zusammenhänge anhand von Praxisbeispielen sowohl aus dem Handwerk, wie auch von mittelständischen Industrie- bzw. Dienstleistungsunternehmen. Erfahrungsgemäß sind die Unternehmerfamilien insbesondere an einem reibungslosen Betriebsübergang interessiert, der auch die Vermeidung erbschaftsteuerrechtlicher Aufwendungen optimal berücksichtigt. Die Empfehlung von Haubold war für alle Teilnehmer leicht einsichtig und nachvollziehbar: Das Thema Unternehmensnachfolge sollte bereits längere Zeit vor dem eigentlichen Wechsel thematisiert und von den Familien mit besonders qualifizierten Berater geplant werden. So können Lösungen erarbeitet werden, die alle beteiligten Parteien zufrieden stellen. Haubold erläuterte Beispiele, wie mittels einer familiengenossenschaftlichen Lösung alle Interessen in Einklang gebracht werden können und so „SmartCoop-Lösungen“ möglich werden. Seine Empfehlung: Wirklich intelligente Lösungen benötigen eine 360 Grad-Sicht. Die gesicherte unternehmerische Betriebsfortführung ist ebenso wichtig, wie die gesicherte Vermögenssituation der Familie.
Herr Frank-P. Evertz, Genossenschaftsberater, konzentrierte sich auf den Aspekt Erbrecht. Nicht selten, so Evertz, sind die starren gesetzlichen Vorgaben des Erbrechts unzureichend, um optimal die Interessen der Erblasser und Erben zu synchronisieren. Hier bieten genossenschaftliche Lösungen oftmals interessante Lösungswege – auch in Verbindung mit einer genossenschaftlich strukturierten Unternehmensnachfolge. Da Erbrecht und Steuerrecht quasi eng ineinander verzahnt sind, bedarf es der Einbeziehung von qualifizierten Steuerberatern. Es macht wenig Sinn, genossenschaftliche Lösungen zu präsentieren, die steuerlich zu ungewollten Belastungen führen. Nicht selten kann eine Wohnungsbau-genossenschaft hierbei interessante Perspektiven eröffnen.
Der DEGP Vorstand wies darauf hin, dass der Verband eine Fachgruppe „Familiengenossenschaft“ gegründet hat, der spezialisierte Unternehmensberater, Genossenschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachjuristen angehören, die sowohl genossenschaftliche Lösungen – unterstützend – entwickeln, wie bestehende Lösungen genossenschaftlich optimieren helfen.
Wegen des großen Zuspruchs wurde beschlossen, weitere Konferenz zum Thema „Familiengenossenschaften“ auf Ebene der Bundesländer durchzuführen. 

Dienstag, 28. November 2017

Zu Gast bei einer anderen Genossenschaft

„Einige Genossenschaften in Deutschland bieten Mitgliedern anderer Genossenschaften Ferienzimmer bzw. Übernachtungsmöglichkeiten an“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Möglich wird dies durch einen Zusammenschluss von 400 Genossenschaften aus ganz Deutschland. Wer wissen möchte, ob sich eine Gästewohnung in der Nähe des geplanten Aufenthaltsortes befindet, bekommt eine schnelle Übersicht unter https://www.wohnungsbaugenossenschaften.de/gaestewohnungen. „Eine wirklich gute Idee in Zeiten, in denen sich beim Thema Übernachtung verschiedenste Sharing-Modelle durchsetzen“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

Donnerstag, 23. November 2017

Wie finde ich eigentlich eine Genossenschaftswohnung?

Auch die Wohnungsgenossenschaften sind mit der Zeit gegangen und bieten nun einen Service an, der vielen überhaupt nicht bekannt ist“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Denn immer wieder wird ihm die Frage gestellt: Wie finde ich denn überhaupt eine Genossenschaftswohnung?  Hier kann die bundesweit aktive Internetseite www.Wohnungsbaugenossenschaften.de helfen. Die Verantwortlichen schreiben selbst: „Bei über 400 Genossenschaften aus ganz Deutschland mit knapp 800.000 Wohnungen könnten Sie schon bald Ihre Wunschwohnung finden. Und das Beste dabei ist: Bei uns sind Sie nicht bloß Mieter, sondern Miteigentümer. Damit besitzen Sie ein lebenslanges Wohnrecht und können außerdem aktiv mitbestimmen.“ „Schön, dass auch gleich der Genossenschaftsgedanke in den Vordergrund gestellt wird und der Wohnungssuchende kein Bittsteller, sondern Miteigentümer wird“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.






Donnerstag, 16. November 2017

Energiegenossenschaften haben viele Vorteile

„Energiegenossenschaften steigern bei Bürgern durch die Beteiligung am eigenen Unternehmen die Akzeptanz für die Umsetzung von Erneuerbare-Energien-Projekten“, nennt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold einen der Gründe für die Sinnhaftigkeit von Energiegenossenschaften. Die Wertschöpfung würde dabei überwiegend regional erfolgen, also regionale Unternehmen und Gremien mit einbinden. Ein wesentlicher Punkt sei die bedarfsgerechte Produktion und Versorgung mit Energie, da Energiegenossenschaften nicht auf eine hohe Rendite für Anteilseigner, sondern auf die optimale Förderung ihrer Mitglieder ausgerichtet seien. „Schließlich leisten Energiegenossenschaften auch ihren Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit, denn sie ermöglichen auch die Einbindung von Bürgern mit geringerem Einkommen“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

Dienstag, 14. November 2017

Wohnungsgenossenschaften spielen auch in der Schweiz eine große Rolle

Im Gegensatz zu Wohnungsgenossenschaften, die keinen oder nur einen geringen Gewinn aus den Mieten ziehen, also nur die sogenannte Kostenmiete ansetzen, bezahlen Mieter von Marktwohnungen mit dem Mietzins auch einen Gewinn“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Diese Differenz kann ordentlich sein. Fast ein Drittel weniger Miete (durchschnittlich 28 Prozent) bezahlen jene, die in der Schweiz in einer Baugenossenschaft wohnen gegenüber anderen Mietern. Das zeigt eine Untersuchung des Immobilien-Beraters IAZI. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch die Immobilienexperten von Wüest Partner. Für SP-Nationalrätin Jacqueline Badran (ZH) ist deshalb klar: „Eigentlich sollte jeder in einer Genossenschaft wohnen können, die Mieter würden Milliarden sparen“, so der SRF. „Völlig neue Töne für die Schweiz, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

Donnerstag, 9. November 2017

Müssen Genossenschaften stärker reguliert werden?

Genossenschaftsprinzipien und Prüfungswesen haben sich bewährt


Die Pressemitteilung der Eventus eG vom 22.08.2017 auf deren Homepage zu offensichtlichen Unregelmäßigkeiten hat zu einer neuerlichen Diskussion darüber geführt, Genossenschaften strenger zu regulieren und sie von den Ausnahmetatbeständen des Vermögensanlagengesetzes zu befreien. „Das ist natürlich vollkommener Unsinn und zeigt mal wieder, wie ein seit mehr als 150 Jahren bewährtes genossenschaftliches Konzept der Selbstverwaltung und Kontrolle demontiert werden soll“, sagt Olaf Haubold, Genossenschaftsgründer und Genossenschaftsberater der Cooperative Consulting eG. 



Genossenschaften handeln nach den bewährten Prinzipien „Selbstbestimmung“ – „Selbstverwaltung“ und „Selbstkontrolle“. Dabei erfolgt die Kontrolle durch einen gesetzlichen genossenschaftlichen Prüfungsverband, der wiederum durch die Wirtschaftsministerien der Länder, in denen der Verband seinen Sitz hat, kontrolliert wird. „Die den Verband führenden Wirtschaftsprüfer unterliegen der Kontrolle der Wirtschaftsprüferkammer und unterziehen sich regelmäßig einer Qualitätskontrolle und Zertifizierung“, erklärt Genossenschaftsgründer Haubold. Diesen Umstand hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihren Auslegungsschreiben zur Anwendung des KAGB vom März 2015 wie folgt Rechnung getragen:



„Genossenschaften i. S. d. GenG (eG) sind Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Diese zwingende, im Genossenschaftsgesetz verankerte Ausrichtung auf einen besonderen Förderzweck, schließt eine im Vordergrund stehende, fondstypische reine Gewinnerzielungsabsicht aus. Regelungen in der Satzung einer Genossenschaft, die dieser Beteiligungen an anderen Unternehmen erlauben, sind daher in diesem Zusammenhang unbedenklich, da von solchen Satzungsbestimmungen nur im Rahmen der Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes zum Förderzweck Gebrauch gemacht werden darf. Bei wertender Gesamtschau verfolgt demnach eine Genossenschaft nach § 1 Abs. 1 GenG regelmäßig keine festgelegte Anlagestrategie, sodass kein Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 KAGB vorliegt. Die Einhaltung der besonderen Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere des genossenschaftlichen Förderzwecks, unterliegt der regelmäßigen umfassenden Prüfung der Prüfungsverbände (§§ 53 bis 64c GenG).“



„Zurück zur Eventus eG, nun ruft man schon, der Prüfungsverband habe hier versagt und fordert Schadenersatz“, so Olaf Haubold. Der Pressemitteilung der Eventus eG vom 22.08.2017 ist wortwörtlich folgender Inhalt zu entnehmen:



„In den letzten Tagen haben sich Anhaltspunkte ergeben, die darauf hindeuten, dass sich der Vorstandsvorsitzende und die Aufsichtsratsvorsitzende der Eventus eG pflichtwidrig verhalten haben. Unter Leitung des Vorstandsmitglieds Edwin Mailänder wird die Aufklärung betrieben. Dazu wurde eine namhafte Anwaltskanzlei mandatiert. Beim Landgericht Stuttgart wurde bereits ein Arrest erwirkt, um Vermögen zu sichern. Vorsorglich wurden die BaFin und die Staatsanwaltschaft unterrichtet. Es wird alles unternommen, um weiteren Schaden abzuwenden.“



„Es erschließt sich dem Leser zwar nicht, was eine Unterrichtung der Bafin bringen soll, die intensive Zusammenarbeit mit dem zuständigen Prüfungsverband wäre hier sinnvoller, aber das Thema steht noch am Anfang und man sollte keine voreiligen Schlussfolgerungen ziehen“, erklärt der Vorstand der Cooperative Consulting eG.   



Wesentlich sei doch, dass strafrechtliche Anhaltspunkte zur Veröffentlichung auf der Homepage geführt hätten. „Sollte sich dieser Anhaltspunkt tatsächlich erhärten lassen, was hat dann das genossenschaftliche Prüfungswesen damit zu tun“, fragt Haubold. Und weiter: „Wir haben bei anderen derartigen Tatbeständen schon große WP-Gesellschaften gesehen, denen strafbewährte Sachverhalten über Jahre nicht aufgefallen sind. Das ist auch mit einer noch stärkeren Regulierung und weiteren Bevormundung und staatlichen Beschneidung der Selbstbestimmung des Souverän, der das Staatswesen tragen sollenden Bürger, nicht zu erreichen“. Zudem habe keiner daran gedacht, die Zuverlässigkeit von WP-Gesellschaften generell in Frage zu stellen. „Die Insolvenzquote von Genossenschaften von weniger als 0,1 Prozent zeugt zudem vom Funktionieren der genossenschaftlichen Prinzipien“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

Dienstag, 7. November 2017

Wohnungsgenossenschaften sollten bei Grundstücksvergabe bevorzugt werden

„Wohnungsgenossenschaften tragen einen wesentlichen Anteil für die Schaffung bezahlbarer Wohnungen bei“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. In Anbetracht von staatlichen oder regionalen Förderungen und niedriger Zinsen, konkurrierten sie jedoch immer mehr mit privaten Wohnungsgesellschaften. Hier müsse der Stadt, das Land oder die jeweilige Kommune helfen, wolle sie nicht den rein gewinnorientierten Gesellschaften das Feld überlassen. Dies sieht auch Andreas Breitner so. Breitner ist Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), der Genossenschaften und vertritt sozialorientierte Wohnungsunternehmen. Er forderte unlängst im Umfeld einer Verbandstagung, Genossenschaften sollten bei der Vergabe preislich bevorteilt werden, Grundstücke somit also günstiger einkaufen dürfen. „Dies wäre ein einfacher, effektiver und sehr pragmatischer Weg. Allerdings müssten dann die öffentlichen Stellen auch klar zum Ausdruck bringen, dass es ihnen ebenfalls nicht um die Erzielung höchster Preise geht, sondern um die Versorgungssituation der Bürger“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.



Donnerstag, 2. November 2017

Genossenschaften regelt Holzverkauf

„Einen neuen Weg mussten die Vermarkter von privatem Holz im Südschwarzwald gehen, da das Bundeskartellamt die kooperative Holzvermarktung durch öffentliche Stelle aus Gründen der Diskriminierung untersagt hat“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.  Vor diesem Hintergrund wird nun im Schwarzwald die privatrechtliche „Waldgenossenschaft Südschwarzwald eG“ gegründet. Diese soll ab Januar 2018 den Holzverkauf von der staatlichen Forstbehörde übernehmen. Der Genossenschaft können sich sowohl die 32 Städte und Gemeinden im Kreis als auch die 18 000 Privatwaldbesitzer mit jährlich etwa 150 000 Festmetern Holzangebot anschließen. „Der gemeinschaftlichen Vermarktung gleichberechtigter Partner im Rahmen einer Genossenschaft steht nun auch vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes in Zukunft nichts mehr entgegen“, erklärt Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.