Donnerstag, 30. März 2017

Stabile Agrargenossenschaften

Die großen Agrargenossenschaften in Mecklenburg-Vorpommern halten der Landwirtschaftskrise bislang gut stand“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Die 117 Unternehmen seien weiterhin sehr gut aufgestellt, sagte Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) beim Bezirkstag der Agrargenossenschaften in Schwerin. Sie bewirtschafteten durchschnittlich jeweils 1620 Hektar Land. Backhaus bezeichnete die Agrargenossenschaften als wichtigen Bestandteil einer zukunftsweisenden Landwirtschaft. "Sie produzieren hochwertige Lebensmittel, mit denen sich Geld verdienen lässt", sagte er. Für das örtliche Handwerk seien sie wichtige Auftraggeber. „In der Agrargenossenschaft blüht der Genossenschaftsgedanke regelrecht auf“, so Olaf Haubold.

Dienstag, 28. März 2017

Genossenschaften einmal ganz anders

„Man meint immer, Genossenschaften seien etwas für den sprichwörtlichen kleinen Mann. Dem ist aber nicht so, wie viele Beispiele zeigen“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Jüngstes Beispiel ist die „Gesundheitsinitiative Offenbach“, die von acht Medizinern gegründet wurde. Sie wollen sich in Politik und Verbänden Gehör verschaffen. Als Genossenschaft, von der sie hoffen, dass sich möglichst viele in der Region Offenbach niedergelassene Ärzte anschließen, möchten sie ihre Interessen gezielter verteidigen und auch für ein humaneres Gesundheitssystem kämpfen. Dabei wollen die Genossenschaftsinitiatoren auch bessere Behandlungspfade etablieren und industrieunabhängige Fortbildungen organisieren. „Man sieht, der Genossenschaftsgedanke ist so vielfältig wie seine Mitglieder“, so der Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Donnerstag, 23. März 2017

Bürgergenossenschaften setzen sich durch

„Für Bürgerbewegungen ist die Rechtsform der Genossenschaft das ideale Vehikel“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Er macht auf diesen Umstand aufmerksam, da sich immer mehr Bürgerbewegungen bilden, die „Probleme“ in die eigene Hand nehmen. Ein schönes Beispiel ist der Initiativkreis „Dorfladen Dürbheim“. Die Bürger dieses kleinen Städtchen nahmen die Initiative in die eigene Hand, da man nicht weiter zuschauen wollte, wie „das Leben“ aus ihrem kleinen Städten entwich. Mit großer Unterstützung der regionalen Poltik wurde eine Bürgergenossenschaft gegründet. Nicht monetäre Ziele standen (und stehen) im Vordergrund, sondern der Ansatz zur Selbstversorgung gerade für die Zielgruppen, denen es nicht einfach möglich ist, im entfernten Einkaufscenter einzukaufen. „Wir haben hier beraten und unterstützt und der Dorfladen Dürbheim ist für uns heute ein schönes Beispiel, wie der Genossenschaftsgedanke heute noch in der Gesellschaft lebt und fest verankert ist“, so Olaf Haubold. 

Dienstag, 21. März 2017

Genossenschaften im Kapitalanlagemarkt


„Die Kombination Genossenschaft und Kapitalmarkt scheint zunächst verwunderlich. Doch Genossenschaften haben auch durchaus da eine Existenzberechtigung. wo es um die Finanzierung gemeinschaftlicher Projekte geht“, weiß Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Denn nicht nur bei Fonds & Co. können Investoren gemeinsam in ein vorher definiertes Portfolio von Assets investieren – auch über Genossenschaftslösungen ist dies denkbar. Einzige Voraussetzung, der Genossenschaftszweck muss genau zum Ausdruck bringen, in was investiert werden soll und die Genossenschaftsmitglieder tragen gemeinsam die Verantwortung, dass diese Ziele auch erreicht werden bzw. prüfen diese regelmäßig im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Prüfungsmöglichkeiten. „Gerade das Mehraugenprinzip macht sie dabei weniger anfällig gegen Alleingänge von einzelnen Personen. Die Genossenschaft ist transparent und ihre Investitionsziele noch mehr“, so der Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Donnerstag, 16. März 2017

Die Rechtsform der Genossenschaft bietet im Crowdfunding und Crowdinvesting viele Vorteile

Gemeinschaftliche Selbsthilfe der Genossenschaften findet sich auch im Crowdfunding und Crowdinvesting wieder

Willich,15.03.2017.„Ohne Zweifel passen tradierte aber Rechtsformen wie die der Genossenschaften und moderne, wie die des Crowdfunding und Crowdinvesting zusammen, denn dem Grunde nach hat die Genossenschaft nie an ihrer Aktualität verloren“, sagt Genossenschaftsberater und Vorstand der Genossenschaft Cooperative Consulting eG, Olaf Haubold. Für den erfahrenen Genossenschaftsgründer Haubold ist es daher wichtig zu hinterfragen, worin die Gemeinsamkeiten und worin die speziellen Herausforderungen bestehen.

Wissenswertes zur Genossenschaft
Genossenschaften im Sinne des Genossenschaftsgesetzes (GenG) sind Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Insbesondere durch die Reform des GenG 2006 ist der Förderzweck um die Förderung der sozialen und kulturellen Belange erweitert worden. Weiterhin dürfen Genossenschaften jetzt auch investierende – nichtnutzende – Mitglieder zulassen. Dieser Aspekt macht sie auch für Crowdfunding- und Crowdinvesting-Anbieter interessant.

Wille zur Selbsthilfe
Nach den alten Prinzipien von Raiffeisen und Schulze Delitzsch eint Genossenschaften der Wille zur staatsfreien gemeinschaftlichen Selbsthilfe durch die Selbstverwaltung des genossenschaftlichen Unternehmens in Selbstverantwortung aller gleichberechtigten Mitglieder. Hinzu tritt die Selbstkontrolle durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband. Gerade was den Aspekt der gemeinschaftlichen Selbsthilfe anbelangt, lassen sich viele Ableitungen zum Crowdfunding und Crowdinvesting finden“, meint Genossenschaftsberater Olaf Haubold. Genossenschaften sind dabei auf die Förderung ihrer Mitglieder orientierte wirtschaftliche Sondervereine und keine Investmentgesellschaften. In Genossenschaften kann man Mitglied werden, aber kein Geld anlegen. Auch aufgrund dessen hat diese Unternehmensform die statisch geringste Insolvenzquote von weniger als 0,1 Prozent.

Optionen für das Crowdfunding,-investing
„Genossenschaften sind allerdings im Rahmen ihres operativen Geschäftsbetriebs in der Lage, verschiedene Projekte zu definieren und dafür Investivkapital – Eigenkapital – durch die Einwerbung neuer Mitglieder – möglicherweise auch investierende Mitglieder – zu generieren“, erklärt Haubold. Er führt weiter aus: „Selbstverständlich kann es sinnvoll sein, diese Projekte auf einer Crowdfunding Plattform mit dem Beteiligungsmodell Genossenschaftsbeteiligung vorzustellen, um darüber nutzende Mitglieder aufzunehmen, die über die Genossenschaft im Rahmen der Förderziele gefördert werden.“

Vorteile beim Crowdfunding,-investing
„Die Einwerbung investierender Mitglieder kann nur dem Ziel dienen, ein Crowdinvesting zu betreiben, da hierbei pekuniäre Interessen und nicht der Fördergedanke im Vordergrund stehen“, so Olaf Haubold weiter. Im Ablauf würde der Interessent dann eine unbedingte und unwiderrufliche Beteiligungserklärung an einer Genossenschaft nach §§ 15, 15 a GenG abgeben. Erst nachdem diese Beteiligung zustande gekommen wäre, könnte das Investment, der pekuniäre Fluss erfolgen. Für die Beteiligung sei dabei eine handschriftlich unterschriebene Beteiligungserklärung notwendig.

Dies scheine den Gegebenheiten des Internethandels zu widersprechen, wie es beim Crowdfunding  üblich sein sollte, der Interessent habe dafür aber wesentliche Vorteile:

          Sicherheit: Keine Kursschwankungen des Genossenschaftskapitals, Kündigungsmöglichkeit, Ausschluss von Nachschüssen
          Flexibilität: Jederzeitige Übertragungsmöglichkeit der Geschäftsanteile.
          Stimmrecht: Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Generalversammlung, unabhängig vom eingezahlten Geschäftsguthaben.
          Transparenz: Jährliche Prüfung der Jahresabschlüsse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch einen gesetzlichen Prüfungsverband und Offenlegung der Ergebnisse in der Generalversammlung
          Identitätsprinzip: Durch den Beitritt ist das Mitglied zugleich (Mit-) Eigentümer der Vermögenswerte und Kunde seiner Genossenschaft. Das unterscheidet die eingetragene Genossenschaft von allen anderen Formen der kooperativen Zusammenarbeit.
          Ruhe: keine Ängste vor Kursverlusten oder Börsenturbolenzen
          Verzinsung: Möglicherweise eine satzungsgemäße Mindestverzinsung nach § 21a GenG. von 4% p.a.
          Last but not least: Sollte das über Crowdfundig beworbene Projekt nicht realisiert werden, kann er am gewöhnlichen Geschäftsbetrieb partizipieren und erhält in der Regel nach einer Kündigung seine eingezahlte Beteiligung im Rahmen der Auseinandersetzung zurück.
Die Rechtsform der Genossenschaft käme also bei Crowdfunding- und Crowdinvesting-Projekten durchaus in Frage. „Der Nachteil höherer Formalität wird dabei aus unserer Sicht durch die dargestellten Vorteile mehr als ausgeglichen“, meint Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.


Dienstag, 14. März 2017

Genossenschaften gehört die Zukunft

„Immer dann, wenn Menschen mit gleichen oder ähnlichen Zielen zusammenkommen, bieten sich Genossenschaften als rechtliche Basis für soziales oder unternehmerisches Tun, oder eben für eine Kombination aus beiden, an“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. In der Tat, die Genossenschaft hat viele Vorteile und lässt sich in vielen Bereichen des Lebens sinnvoll nutzen. Zunächst einmal ist die Genossenschaft ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. Diese nehmen auch direkt Anteil an den Prozessen und Entscheidungen. Mitglieder einer eG sind als Kunden und Eigentümer die Nutznießer der Leistungen des genossenschaftlichen Unternehmens. Eine Dominierung, beispielsweise durch anderweitige Interessen, ist faktisch ausgeschlossen. Da das Kapital durch die Genossenschaftseinlage auf alle Mitglieder verteilt ist, gibt es eine breite Kapitalbasis. Dabei ist die eG eine flexible und dadurch stabile Rechtsform. Das Mindestkapital ist fließend. Nach oben durch Einzahlung von Geschäftsguthaben durch neue Mitglieder, nach unten durch Kündigungen und die Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben. Ein und Austritte von Mitgliedern sind problemlos möglich. Die eG ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft. Sie ist durch die interne Kontrolle durch den Aufsichtsrat und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland mit einer Insolvenzquote von weniger als 0,1 Prozent. Die Kontrolle und Mitsprache in der Geschäftspolitik erfolgt durch Mitglieder durch eigenes Stimmrecht in der Generalversammlung, deren „Wert“ unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile ist. Europäische Genossenschaften haben hierüber hinaus noch weitere Vorteile. „Ein wesentlicher weiterer Punkt ist jedoch, dass die Aufnahme von Mitgliedern über den deutschen Rechtsraum hinaus möglich ist“, so Olaf Haubold.

Donnerstag, 9. März 2017

Warum Genossenschaftsanteile der „bessere“ Bausparvertrag sind

Auch mit Genossenschaften lassen sich Förderungen nach dem Wohnungsbauprämiengesetz nutzen
„Der Bundesgerichtshof hat unlängst in zwei Fällen ((Az. XI ZR 185/16 und Az. XI ZR 272/16) entschieden, dass Bausparverträge von Seiten der Bausparkassen einseitig gekündigt werden dürfen, wenn sie mehr als zehn Jahre zuteilungsreif waren, aber nicht zum Bauen genutzt werden“, erklärt Genossenschaftsberater und Vorstand der Genossenschaft Cooperative Consulting eG, Olaf Haubold. Die Richter betonten die Rechtmäßigkeit der Kündigungen aus einem aus dem Paragrafen 489 BGB abgeleiteten Sonderkündigungsrecht. Diese Entscheidung dürfte den Bausparkassen Einsparungen in Millionenhöhe bringen, da sie sich hierdurch von Vertragspartnern trennen können, die ihre Verträge in Anbetracht von drei bis vier Prozent Verzinsung zum Sparen und nicht zum Bauen nutzen. Da auch die Bausparkassen derartige Verzinsungen nicht mehr erwirtschaften können, gehen ihnen solche Forderungen natürlich an die Substanz. Medien zufolge dürften bislang bereits 260.000 Verträge dieser Art gekündigt worden sein. Wie hoch die nun weiterhin anstehende Kündigungswelle ausfallen könnte, kann dabei nur geschätzt werden. „Für die Bausparkassen also eine gute Entscheidung. Und für die Bausparer?“, fragt Haubold.


Hausgemachte Probleme

Für Haubold sind viele Probleme hausgemacht. „Die ‚Bausparfüchse’ werben mit dicken staatlichen Förderungen aus dem 5. Vermögensbildungsgesetz und dem Wohnungsbauprämiengesetz zum Abschluss von Bausparverträgen, wohl wissend, dass die Menschen, die diese Förderungen genießen, wohl nie Wohneigentum erwerben. Denn mit den gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenzen reicht das Geld oft nur zum Leben, aber nicht zum Hausbau“, so Haubold. Sind dann einige Jahre angespart, bleibt der Bausparvertrag eben stehen. Bausparguthaben über 70 Milliarden Euro sollen so angespart sein. Die Darlehensquoten liegen dabei geschätzt zwischen 18 und 25 Prozent. „Wenn man bei positiver Betrachtung für 25 Prozent der Verträge Darlehnszinsen von 1,5 bis 2 Prozent einnimmt, auf der anderen Seite für 75 Prozent der Sparer Guthabenzinsen von bis zu 4 Prozent ausschütten muss, dann kann man als Bausparkassenvorstand schon ins Grübeln kommen“, meint Genossenschaftsberater Haubold. Insofern seien die Kündigungen nachvollziehbar, allerdings sollte der Gesetzgeber vor diesem Hintergrund über die Sinnhaftigkeit der Einkommensgrenzen beim 5. Vermögensbildungsgesetz und dem Wohnungsbauprämiengesetz nachdenken.


Genossenschaften bieten Alternativen

Genossenschaftsberater Haubold sieht gerade bei Genossenschaften und der damit verbundenen Wohnungsbauförderung eine sinnvolle Alternative, die so vom Gesetzgeber mit dem 5. Vermögensbildungsgesetz und dem Wohnungsbauprämiengesetz eigentlich gewollt war: „Die Bausparer könnten in großem Stil Genossenschaftsanteile erwerben, oder noch besser, die Bausparverträge gegen Genossenschaftsanteile großer Wohnungsgenossenschaften eintauschen, klassisch eine Sacheinlage machen. Ein Deal, von dem drei Partner partizipieren würden. Der ehemalige Bausparer könnte als Mitglied einer großen Wohnungsgenossenschaft sein Genossenschaftskapital verzinst bekommen und hätte alle Rechte eines Genossenschaftsmitgliedes. Die Bausparkasse wird ihre Probleme los und kann Darlehen ausreichen und zweckbestimmt Geld verdienen. Und die Wohnungsgenossenschaft erhält Eigenkapital und kann damit zu günstigen Konditionen Darlehen aufnehmen und ihrerseits bauen“, erklärt er. Doch bislang würde dieses Thema nur am Rande diskutiert, hätte noch keinen Einzug in die Politik gefunden. „Das ist völlig unverständlich“, so Cooperative Consulting-Vorstand Haubold.  

Dienstag, 7. März 2017

Genossenschaften schaffen Arbeitsplätze

„Experten setzten ganz gezielt auf Genossenschaftsmodelle, wenn es um die weltweite Schaffung von neuen Arbeitsplätzen geht“, weiß Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Er bezieht sich dabei auf mehrere Beiträge im Rahmen des Tages der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der alljährlich stattfindet. Im vergangenen Jahr wurde dabei den Genossenschaften großes Augenmerk bei der Überwindung der vorhandenen Arbeitsmarktproblem zuteil. Guy Ryder, ILO-Generaldirektor erklärte dabei, dass „Genossenschaften eine Schlüsselstellung einnehmen, um die nachhaltigen Entwicklungsziele 2030 der Vereinten Nationen tatsächlich zu erreichen“. Weltweit müssten bis 2030 über 600 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen werden, um mit dem Wachstum der Erwerbsbevölkerung mithalten zu können. Hierbei sei maßgeblich wichtig, dass nicht nur die Quantität sondern auch die Qualität der Arbeit gesteigert würde, was ohne die Faktoren Selbstbestimmung, Sozialverträglichkeit, Fairness, Nachhaltigkeit nicht möglich wäre – also exakt die Grundvoraussetzungen, die Genossenschaften prägen. Auch hierzulande zeige es sich, dass immer mehr innovative Ideen ihre rechtliche Basis in Genossenschaften finden. Eine gute Entwicklung, wie Olaf Haubold meint.

Donnerstag, 2. März 2017

Gefragte Genossenschaftswohnungen

„Wer in Anbetracht steigender Preise verzweifelt auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, sollte auch das Angebot an Genossenschaftswohnungen in Betracht ziehen“, erklärt Genossenschaftsberater Olaf Haubold. Genossenschaften bieten dabei ganz „normale“ Mietwohnungen – diese unterscheiden sich jedoch in einigen Punkten. Bei einer Genossenschaftswohnung wird der Vermieter nicht durch ein gewinnorientiertes Unternehmen verkörpert, sondern die Gemeinschaft der Mitglieder der Genossenschaft ist selbst Eigentümer und damit Vermieter der Wohnung, was es ermöglicht, günstiger anbieten zu können. „Hinzu kommt, dass Genossenschaften keinen Eigenanspruch geltend machen, weshalb quasi lebenslanges Wohnrecht garantiert ist“, erklärt Haubold. Hinzu kommt, dass Genossenschaftsmitglieder ein Mitspracherecht haben – die Genossenschaft orientiert sich also an den Interessen ihrer eigenen Mitglieder. So viele Vorteile eine Genossenschaftswohnung auch hat – viele Interessenten wissen nicht, wie sie an eine solche Immobilie herankommen. Hierzu muss man zunächst Mitglied, sprich Miteigentümer einer Genossenschaft werden, sagt Olaf Haubold. Anstelle eines Mietvertrags unterschreiben künftige Genossenschaftsmitglieder einen Nutzungsvertrag und zahlen die jeweiligen Geschäftsanteile. Diese machen den Mieter zum Miteigentümer aller und somit auch seiner Wohnung. Hierzulande gibt es derzeit rund 2000 Genossenschaften, denen insgesamt 2,2 Millionen Wohnungen gehören. „Dies entspricht einem Zehntel aller deutschen Mietwohnungen und verdeutlicht die möglichen Perspektiven“, so der Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.