Donnerstag, 29. April 2021

Magdeburger Piratenpartei unterstützt Energiewende

„Unter anderem die Rolle der Bürgerenergie-Genossenschaften will die Magdeburger Piratenpartei. Sie tritt am sechsten Juni zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt an“, so Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Für die Piraten müsse es eine umfassende nachhaltige Energiewende geben. Hierbei stehe die Politik in der Verantwortung, die richtigen Weichenstellungen für notwendige Investitionen zu geben. Das Bundesland Sachsen-Anhalt biete dabei die besten Standort-Voraussetzungen, so die Piraten Im Wahlprogramm fordern die Piraten unter anderem einen Ausbau des Schienennetzes, mehr Elektrotankstellen und Power2Gas-Stationen, die Re-Kommunalisierung der Energienetze sowie öffentliche Förderung für Energiegenossenschaften. „Das Bundesland Sachsen-Anhalt als Industrie- und Chemiestandort biete dabei nach Einschätzung der Piraten die besten Voraussetzungen“, zitiert Genossenschaftsberater Olaf Haubold eine aktuelle Pressemitteilung.

 

Dienstag, 27. April 2021

Start der virtuellen Taxirundfahrt „Hansa Taxi“

„Vor Kurzem fiel der Startschuss für den ersten virtuellen Taxi-City-Guide von Hamburg“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Dahinter steht die Hansa Funktaxi eG 211211. Da viele Hamburger Taxifahrer jeden Winkel der beliebten Hansestadt kennen, bot es sich an, dass diese einen Guide herausgeben. Unter www.taxi-city-guide.de sieht man in einer knapp 50-minütigen Stadtrundfahrt zauberhafte Orte und eindrucksvolle Blicke auf Hamburg. Die Tour kommentiert konsequenter Weise ein Taxi-Fahrer, der zudem ausgebildeter Stadtführer ist. Nach eigenen Angaben ist Hansa Funktaxi eG 211211 seit Jahren in Sachen Auftragsaufkommen der Marktführer in der Metropolregion Hamburg. Der Genossenschaft gehören rund 400 Unternehmer an, die knapp 700 Autos besitzen und mehr als 1.500 Fahrerinnen und Fahrer beschäftigen. Die Hansa Funktaxi eG selbst beschäftigt rund 130 Mitarbeiter, davon 90 im Call-Center. „Ein weiteres schönes Beispiel einer erfolgreichen Genossenschaft“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Dienstag, 20. April 2021

Gründung einer Familiengenossenschaft

In den letzten Wochen höre ich immer wieder in meinen Beratungsgesprächen, ob ich den bei der Gründung einer Familiengenossenschaft helfen könnte. Diese Frage ist selbstverständlich uneingeschränkt positiv zu beantworten, doch woher kommt der Zweifel?

Anfragen der Interessenten an die genossenschaftlichen Prüfungsverbände, deren Aufgabe es nicht nur sein sollte, der gesetzlichen Prüfpflicht für Genossenschaften nachzukommen, sondern deren Aufgaben auch darin liegen, zu beraten und die Rechtsform Genossenschaft zu pflegen, gehen oft ins Leere und werden negativ beantwortet. Eine abschlägige Beantwortung der Frage nach Familiengenossenschaften erfüllt meiner Meinung nach den Tatbestand der Diskriminierung.  

Auf der anderen Seite sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Familiengenossenschaften in den einschlägigen Kommentierungen zum Genossenschaftsgesetz nicht als eigene Art erwähnt werden. Das ist jedoch nicht notwendig, weil Familiengenossenschaften unterschiedliche Arten von Genossenschaften sein können, je nachdem, welchen Geschäftsbetrieb sie entfalten wollen. Grundsätzlich sind sie Genossenschaften mit nicht mehr als 20 Mitgliedern und nehmen deshalb die Erleichterungen nach §§ 4 und 9 (1) Satz 2 GenG in Anspruch, die erst nach der Genossenschaftsnovelle 2006 in das GenG eingefügt worden sind. Danach können jetzt Genossenschaften mit nicht mehr als 20 Mitgliedern mit einem Vorstand, ohne Aufsichtstrat und mit nur drei Gründungsmitgliedern gegründet werden – nahezu ideal für die Gründung mit Familienmitgliedern. Daraus entsteht die Familiengenossenschaft.

Moniert wird häufig in der politischen Auseinandersetzung, dass solchen Genossenschaften einzig und allein aus steuerlichen Gründen entstehen sollen. Das kann ich aus meiner Beratungspraxis nicht bestätigen, aber wenn es so wäre, was ist daran schlecht? Ist es heute in einem Land mit den höchsten Steuersätzen in Europa nicht mehr opportun, Steuern zu sparen? Die Genossenschaft ist die einzige kapitalgesellschaftliche Rechtsform, die nicht gewinnorientiert und damit nicht zur Gewinnmaximierung verpflichtet ist! Sie ist dem gegenüber nach § 1 GenG zur Mitgliederförderung gesetzlich verpflichtet. Wenn dann im Geschäftsbetrieb keine Gewinne erwirtschaftet oder die zu viel gezahlten Aufwendungen aus dem Ergebnis des gemeinsamen Geschäftsbetriebes als genossenschaftlichen Rückvergütung ausgezahlt werden, wo ist da das Problem? Sicher keines auf Seiten der Genossenschaft oder deren Mitglieder.

Die Familiengenossenschaft ist Realität, eine ausgezeichnete Möglichkeit innerhalb der Familie geschäftliche Kooperationen aufzubauen und setzt sich inzwischen mit über 200 Gründungen in den letzten Jahren auch immer mehr durch.              


Donnerstag, 15. April 2021

Genossenschaftliche Autonutzung

Ihr Vorteil und ihr Nutzen liegen der Genossenschaft am Herzen. CEHATROL Technology eG will Ihnen das in einer starken Gemeinschaft unter dem Dach einer Genossenschaft bieten – wirbt das Unternehmen derzeit“, so Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Mit Erfolg. So bietet der Bereich KFZ der CEHATROL Technology eG den Mitgliedern jetzt auch wahlweise die Nutzung von Autos für 24 Monate an. Neben dem Schutzbrief des AVD, Automobilclub von Deutschland, ist das ein weiterer Vorteil für die Mitglieder. Die Nutzung von genossenschaftlichem Eigentum ist ein spannendes Thema. Dieses Modell gemeinsamen Eigentums macht einen Neuwagen erschwinglich und stellt die Interessen der Mitglieder in den Mittelpunkt. So, wie es der Genossenschaftsgedanke eben will“, erklärt Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Dienstag, 13. April 2021

Leichte Umsatzeinbußen bei genossenschaftlich organisierten Unternehmen

„Wie der Deutsche Raiffeisenverband mitteilte, gab es in 2020 bei den unter ihm organisierten Unternehmen ein leichtes Umsatzminus“, meint Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Danach erzielten die rund 1800 durch den DRV vertretenen Genossenschaften im Jahr 2020 einen geschätzten Umsatz von 64,2 (2019: 64,9) Mrd. Euro. Die umsatzstärkste Sparte im Raiffeisenverband sind die Warengenossenschaften. Sie verzeichnen einen Anstieg um 0,5 Prozent auf nunmehr 37,7 Milliarden Euro. Besonders Produzenten, die von Gastronomiebetrieben abhängig sind, mussten hingegen Rückgänge hinnehmen. Die Fleischwirtschaft litt zusätzlich unter dem mangelnden Auslandsgeschäft. Die Winzer- und Weingärtnergenossenschaften konnten als Ausnahme den Umsatz der letzten Jahre halten. „Die wirtschaftliche Situation der Agrargenossenschaften ist wie in den Vorjahren angespannt. Insbesondere die Turbulenzen im Fleischsektor sind weiterhin deutlich zu spüren“, zitiert Genossenschaftsberater Olaf Haubold eine aktuelle Verlautbarung.

Donnerstag, 8. April 2021

Positive Entwicklung bei Energiegenossenschaften

„Die Entwicklung beim Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband ist immer ein Indikator für die Gesamtentwicklung der Branche. Dies zeigt sich aktuell bei den Energiegenossenschaften“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. So wurden in 2019 unter dem Dach des DGRV 14 Energiegenossenschaften gegründet. Darunter sind sechs Nahwärmegenossenschaften und jeweils zwei Energiegenossenschaften mit dem Fokus auf Photovoltaik und Windenergie. Die Geschäftsmodelle der anderen neuen Energiegenossenschaften sind sehr verschieden. Eine Energiegenossenschaft wird die E-Mobilität in ihrer Region voranbringen. Mit sechs Energiegenossenschaften wurden die meisten Genossenschaften in Bayern gegründet. Dabei handelt es sich überwiegend um Nahwärmegenossenschaften. „Die Energiewende ohne Energiegenossenschaften ist nicht mehr denkbar“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Dienstag, 6. April 2021

Pestizid-Abgabe könnte deren Einsatz verringern

Die Europäische Kommission will den Einsatz von Pestiziden bis 2030 um 50 Prozent verringern. Aber davon ist man in Deutschland weit entfernt“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Eine Studie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) im Auftrag eines breiten Bündnisses zeigt, wie sich mit einer Pestizid-Abgabe dieses Ziel in Deutschland erreichen lässt. Die Untersuchung wurde beauftragt von: Aurelia Stiftung, BioBoden Genossenschaft eG, Bioland e.V., Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V., Deutsche Umwelthilfe e.V., Foodwatch e.V., GLS Bank, GLS Bank Stiftung, Greenpeace e.V., GLS Treuhand - Zukunftsstiftung Landwirtschaft, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Soil & More Impacts GmbH, WWF Deutschland. „Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass einzig eine Pestizid-Abgabe deren Einsatz verringern könne, da sie damit deren Wirtschaftlichkeit treffen würde“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Donnerstag, 1. April 2021

Nutzen Berliner Stadtwerke nicht gesamtes Potential im Photovoltaikbereich

„In der Hauptstadt werden auf Gebäuden der öffentlichen Hand oftmals nicht alle Potentiale genutzt, sie scheitern an der sogenannten 100-Kilowatt-Grenze für Photovoltaik-Anlagen“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Diese Vermutung wird von Mitteilungen der Berliner Stadtwerke genährt, die derartige Anlagen installiert haben und betreiben. So wurde im November bekanntgegeben, dass auf einem Dach der Alice-Salomon-Hochschule (ASH) eine Anlage mit 97 Kilowatt installiert worden sei, und auch dort findet sich der Zusatz, dass die Anlage „so bemessen wird, dass die maximale Menge des erzeugten Stroms auch im jeweiligen Gebäude verbraucht wird“. „Regionale Bürgerenergiegenossenschaften sind dabei der Meinung, dass deutlich größere Projekte realisiert werden könnten, wenn man vom ausschließlichen Selbstverbrauch Abschied nehmen würde“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.