Donnerstag, 29. April 2021
Magdeburger Piratenpartei unterstützt Energiewende
Dienstag, 27. April 2021
Start der virtuellen Taxirundfahrt „Hansa Taxi“
„Vor Kurzem fiel der Startschuss für den ersten virtuellen Taxi-City-Guide von Hamburg“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Dahinter steht die Hansa Funktaxi eG 211211. Da viele Hamburger Taxifahrer jeden Winkel der beliebten Hansestadt kennen, bot es sich an, dass diese einen Guide herausgeben. Unter www.taxi-city-guide.de sieht man in einer knapp 50-minütigen Stadtrundfahrt zauberhafte Orte und eindrucksvolle Blicke auf Hamburg. Die Tour kommentiert konsequenter Weise ein Taxi-Fahrer, der zudem ausgebildeter Stadtführer ist. Nach eigenen Angaben ist Hansa Funktaxi eG 211211 seit Jahren in Sachen Auftragsaufkommen der Marktführer in der Metropolregion Hamburg. Der Genossenschaft gehören rund 400 Unternehmer an, die knapp 700 Autos besitzen und mehr als 1.500 Fahrerinnen und Fahrer beschäftigen. Die Hansa Funktaxi eG selbst beschäftigt rund 130 Mitarbeiter, davon 90 im Call-Center. „Ein weiteres schönes Beispiel einer erfolgreichen Genossenschaft“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
Dienstag, 20. April 2021
Gründung einer Familiengenossenschaft
Anfragen der Interessenten an die genossenschaftlichen Prüfungsverbände, deren Aufgabe es nicht nur sein sollte, der gesetzlichen Prüfpflicht für Genossenschaften nachzukommen, sondern deren Aufgaben auch darin liegen, zu beraten und die Rechtsform Genossenschaft zu pflegen, gehen oft ins Leere und werden negativ beantwortet. Eine abschlägige Beantwortung der Frage nach Familiengenossenschaften erfüllt meiner Meinung nach den Tatbestand der Diskriminierung.
Auf der anderen Seite sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Familiengenossenschaften in den einschlägigen Kommentierungen zum Genossenschaftsgesetz nicht als eigene Art erwähnt werden. Das ist jedoch nicht notwendig, weil Familiengenossenschaften unterschiedliche Arten von Genossenschaften sein können, je nachdem, welchen Geschäftsbetrieb sie entfalten wollen. Grundsätzlich sind sie Genossenschaften mit nicht mehr als 20 Mitgliedern und nehmen deshalb die Erleichterungen nach §§ 4 und 9 (1) Satz 2 GenG in Anspruch, die erst nach der Genossenschaftsnovelle 2006 in das GenG eingefügt worden sind. Danach können jetzt Genossenschaften mit nicht mehr als 20 Mitgliedern mit einem Vorstand, ohne Aufsichtstrat und mit nur drei Gründungsmitgliedern gegründet werden – nahezu ideal für die Gründung mit Familienmitgliedern. Daraus entsteht die Familiengenossenschaft.
Moniert wird häufig in der politischen Auseinandersetzung, dass solchen Genossenschaften einzig und allein aus steuerlichen Gründen entstehen sollen. Das kann ich aus meiner Beratungspraxis nicht bestätigen, aber wenn es so wäre, was ist daran schlecht? Ist es heute in einem Land mit den höchsten Steuersätzen in Europa nicht mehr opportun, Steuern zu sparen? Die Genossenschaft ist die einzige kapitalgesellschaftliche Rechtsform, die nicht gewinnorientiert und damit nicht zur Gewinnmaximierung verpflichtet ist! Sie ist dem gegenüber nach § 1 GenG zur Mitgliederförderung gesetzlich verpflichtet. Wenn dann im Geschäftsbetrieb keine Gewinne erwirtschaftet oder die zu viel gezahlten Aufwendungen aus dem Ergebnis des gemeinsamen Geschäftsbetriebes als genossenschaftlichen Rückvergütung ausgezahlt werden, wo ist da das Problem? Sicher keines auf Seiten der Genossenschaft oder deren Mitglieder.
Die Familiengenossenschaft ist Realität, eine ausgezeichnete Möglichkeit innerhalb der Familie geschäftliche Kooperationen aufzubauen und setzt sich inzwischen mit über 200 Gründungen in den letzten Jahren auch immer mehr durch.
Donnerstag, 15. April 2021
Genossenschaftliche Autonutzung
Dienstag, 13. April 2021
Leichte Umsatzeinbußen bei genossenschaftlich organisierten Unternehmen
Donnerstag, 8. April 2021
Positive Entwicklung bei Energiegenossenschaften
„Die Entwicklung beim Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband ist immer ein Indikator für die Gesamtentwicklung der Branche. Dies zeigt sich aktuell bei den Energiegenossenschaften“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. So wurden in 2019 unter dem Dach des DGRV 14 Energiegenossenschaften gegründet. Darunter sind sechs Nahwärmegenossenschaften und jeweils zwei Energiegenossenschaften mit dem Fokus auf Photovoltaik und Windenergie. Die Geschäftsmodelle der anderen neuen Energiegenossenschaften sind sehr verschieden. Eine Energiegenossenschaft wird die E-Mobilität in ihrer Region voranbringen. Mit sechs Energiegenossenschaften wurden die meisten Genossenschaften in Bayern gegründet. Dabei handelt es sich überwiegend um Nahwärmegenossenschaften. „Die Energiewende ohne Energiegenossenschaften ist nicht mehr denkbar“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.