Dienstag, 28. Februar 2017

Familien-Genossenschaften als selbstbestimmte Organisationen

Genossenschaftsberater Olaf Haubold macht auf einen Beitrag der Plattform http://www.progress-verband.de/familienunternehmen.html zum Thema Familiengenossenschaften aufmerksam. Hier wurden besondere Vorteile im Hinblick auf den Einsatz bei bäuerlichen Betrieben herausgearbeitet. „Dies zeigt einmal mehr das breite Spektrum an möglichen Genossenschaften“, meint Olaf Haubold. Der Beitrag in der Zusammenfassung:

Danach biete die Rechtsform der Genossenschaft bei bäuerlichen Betrieben Vorzüge, die unter den marktwirtschaftlichen Bedingungen einerseits die weitere Existenz dieser Betriebe, andererseits die Existenzgrundlage der Familien sichern können.
Der Beitrag zählt auf:

  (Familien-) Mitglieder können bei der Genossenschaft als Arbeitnehmer angestellt werden und sind insoweit sozialrechtlich weitgehend abgesichert, sie sind im Rechtssinn dann keine Landwirte mehr
  das Vorstandsmitglied wird auf der Grundlage eines Dienstvertrages bei der Genossenschaft angestellt und wird so gleichermaßen abgesichert

  auch nicht/nicht mehr im Unternehmen tätige Personen können eine Mitgliedschaft erwerben

  es können Sacheinlagen in eine Genossenschaft eingebracht werden

  Geschäftsguthaben der Mitglieder können nach Bedarf zwischen diesen einfach übertragen werden

  der Fortbestand des Unternehmens wird auch bei einem Generationenwechsel nicht durch übermäßigen Kapitalabfluss gefährdet

  beim Ausscheiden eines Mitglieds durch Tod wird lediglich dessen Geschäftsguthaben steuerlich erfasst, der auf die Geschäftsanteile entfallende Anteil am Unternehmenswert bleibt steuerlich unberücksichtigt

  das wirtschaftliche Risiko des Geschäftsbetriebes bzw. das sich hieraus ergebende Haftungsrisiko bleibt auf das Unternehmen begrenzt. Das private Vermögen der Mitglieder bleibt so im Schadensfall unangetastet

  die steuerliche Belastung einer Genossenschaft kann im Rahmen der den Genossenschaften eingeräumten rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten vergleichsweise gering gehalten werden.

„Die hier am Beispiel eines bäuerlichen Betriebes dargestellten Vorteile lassen sich auf viele Familiengenossenschaften übertragen. Viele Familien wissen heute noch nicht, welche Vorteile sie durch die Gründung einer Familiengenossenschaft haben“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Donnerstag, 23. Februar 2017

Genossenschaften mit unterschiedlichen Zielen

Kaum eine Rechtsform ist in so vielen Ländern und in so vielen Branchen verteilt wie Genossenschaften“, erklärt Genossenschaftsberater Olaf Haubold. Oft nutzen Genossenschaften dabei die Einkaufsvorteile, die sie durch den Zusammenschluss Gleichgesinnter haben. Genossenschaften gibt es auch da, wo man sie zunächst gar nicht erwartet. Und viele haben lange Traditionen. So beging die bereits 1906 zum Zweck des gemeinschaftlichen und somit vorteilhaften Einkaufs gegründete FPE Friseur- und Kosmetikbedarf eG bereits in 2011 schon ihr 105. Jubiläum. Auch im Energieversorgungsbereich spielen Genossenschaften inzwischen eine bedeutende Rolle. So verkündete vor kurzem BayWa r.e. den Verkauf des Windenergieprojektes Creußen südlich von Bayreuth an die Neue Energien West eG (NEW) mit Sitz in Grafenwöhr. „Mit derzeit 17 Kommunen, einem Kommunalbetrieb, einem Stadtwerk sowie der Bürgerenergiegenossenschaft West eG mit über 1.400 Mitgliedern ist die NEW damit eine der größten bayerischen Energiegenossenschaften“, erklärt Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

Mittwoch, 22. Februar 2017

Genossenschaften und bAV-Durchführungswege

Ohne Betriebliche Altersvorsorge (bAV) wäre das deutsche Rentensystem noch desolater - Rolle der Genossenschaften bislang unterschätzt

Willich, 22.02.2017. „Die Betriebliche Altersvorsorge spielt in Deutschland eine wichtige Rolle, wenn es um die Vorsorge für Arbeitnehmer geht“, erklärt Genossenschaftsberater Olaf Haubold. Dies sei auch der Grund, weshalb die Betriebliche Altersvorsorge – abgekürzt bAV – von allen empfohlen würde. „Doch wer nicht aufpasst, hat im Alter weniger als geplant. Dies hängt insbesondere mit der Frage zusammen, ob man auch alle sogenannten Durchführungswege nutzt“, erklärt Rentenexperte Olaf Haubold. Die Betriebliche Altersvorsorge oft auch Betriebliche Altersversorgung genannt, zählt zur „zweiten Schicht“ der Altersversorgung in Deutschland. Die erste ist die gesetzliche Rente, zur zweiten gehört beispielsweise noch die Riesterrente. Die dritte Schicht sind dann private Rentenansprüche – beispielsweise von Versicherungsunternehmen.

Vermögenswirksame Leistungen: Höchstgrenzen beachten
Generell hat die Bundesregierung sogenannte Höchstgrenzen eingeführt. Diese liegen bei den Vermögenswirksame Leistungen (VWL) bei Ledigen bei 20.000 Euro (verheiratet 40.000 Euro) Jahreseinkommen. Dieser Betrag kann noch durch Freibeträge, beispielsweise für Kinder, erhöht werden. Die letzte Erhöhung fand dabei 2009 statt. „Durch das vergleichsweise niedrige Einkommensniveau in Deutschland gehen Experten davon aus, dass heute mehr Arbeitnehmer einen Anspruch haben als zu diesem Zeitpunkt“, so Olaf Haubold. Es lohnt sich also in jedem Fall, seine Ansprüche auf Vermögenswirksame Leistungen prüfen zu lassen.

Besonderheit Genossenschaften
Genossenschaften fällt dabei durch das 5. Vermögensbildungsgesetz und das Wohnungsbau-Prämiengesetz unter bestimmten Umständen eine besondere Rolle zu, da sie gewisse Kombinationen zulassen. So ist es bei Genossenschaften, die diese Durchführungswege anbieten, generell möglich, gleich drei Förderarten zu nutzen. „Voraussetzung ist, dass die Genossenschaft auch wohnungswirt-schaftliche Zwecke in ihrer Satzung vorsieht und umsetzt“, erklärt Haubold. In der Praxis kann das dann unter Berücksichtigung der aufgeführten Einkommensgrenzen wie folgt aussehen: Für die ersten 400,-- Euro erzielt man 20 Prozent Arbeitnehmersparzulage, für weitere 470,-- Euro 9 Prozent des Einkommens. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für weitere 512,-- Euro 8,8 Prozent als Wohnungsbauprämie zu erhalten. Hier sind auch die Verdienstgrenzen mit 25.600 Euro (ledig) und 51.200 Euro (verheiratet) etwas höher. Diese Vorteile können jährlich beantragt werden und werden als staatliche Förderung gewährt. Der Vorteil liegt dabei in der Tatsache, dass sich die Vorteile unter Berücksichtigung der Höchstgrenzen addieren. Maximal lassen sich so 37,8 Prozent bzw. rund 168.-- Euro pro Jahr sparen, ohne dass hierfür eigenes Kapital aufgebracht werden müsste. Für Arbeitnehmer, die der genannten Zielgruppe angehören ergibt sich hier ein echter Vorteil. „Leider sind die Chancen, die durch Genossenschaften existieren in der Breite noch wenig bekannt“, meint Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Dabei zeichnet sich die Rechtsform der Genossenschaft ohnehin durch viele Vorteile aus – so beispielweise durch Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte und durch die hohe Insolvenzsicherheit

Weitere Informationen unter www.cc-eg.de

Die Cooperative Consulting eG bietet Gründungsberatung und Unternehmensberatung für Deutsche und Europäische Genossenschaften (Österreich und Liechtenstein) an. Die Genossenschaftsberater der Cooperative Consulting eG sind seit 18 Jahren erfolgreich am Markt tätig.

Dienstag, 21. Februar 2017

Das Genossenschaftswesen hat eine lange Tradition

„Das deutsche Genossenschaftswesen verdankt seine Entstehung und Entwicklung vor allem den Bestrebungen zweier Herren: Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch“, erklärt der Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Sie stehen für die Entwicklung des Genossenschaftswesens in Deutschland und für zwei seiner mächtigsten Bankensysteme: Die Raiffeisen-Banken und die Sparkassen. Erstmalig geregelt wurden die Genossenschaften im preußischen Gesetz vom 27. März 1867, das mit Änderungen am 4. Juli 1868 als Norddeutsches Bundesgesetz verkündet wurde. Deutsche und europäische Genossenschaften zeichnen sich durch viele Unterschiede aus. Sie eint jedoch, wie einer der wichtigsten Kommentatoren des Genossenschaftsrechts zutreffend festhielt „der Wille zur staatsfreien gemeinschaftlichen Selbsthilfe durch die Selbstverwaltung des genossenschaftlichen Unternehmens in Selbstverantwortung aller gleichberechtigten Mitglieder. Hinzu tritt die kollektive Selbstkontrolle durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband." (V. Beuthien, Kommentar zum Genossenschaftsgesetz). Kraft dieser elementaren Grundstruktur haben die Genossenschaften bisher alle Krisen überstanden und werden dies vermutlich auch zukünftig tun. „Nichts ist dem Wesen der deutschen Genossenschaften dabei fremder und abträglicher als ihr Missbrauch zu staatlichen und parteipolitischen Zielen“, meint Genossenschaftsberater Olaf Haubold.