Dienstag, 28. September 2021

Enteignungen auch von Genossenschaftswohnungen?

„Merkwürdige Stilblüten zieht die Berliner Enteignungsinitiative ‘Deutsche Wohnen & Co. enteignen’ nach sich“, so Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Die Deutsche Wohnen besitzt 113.000 Wohnungen in der Hauptstadt. Das sind rund 73 Prozent ihres Gesamtbestandes. Auch der Dax-Konzern Vonovia soll nach dem Willen der Enteignungsbefürworter bluten. Hier sollen 200.000 Wohnungen dem Berliner Senat unterstellt werden. Sogar die Berliner Genossenschaften, ein wichtiger Garant für bezahlbare Wohnungen in der Hauptstadt, sind aufgeschreckt. Auch wenn die Initiatoren der Kampagne nur Bestandshalter mit mehr als 3000 Wohnungen belangen wollen. „Schon da durften Genossenschaften nicht von den Massnahmen verschont werden, weil eine solche Ungleichbehandlung rechtlich nicht möglich war“, erklärt Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

 

 


Donnerstag, 23. September 2021

Bezahlbares Wohnen: die Lösung liegt im genossenschaftlichen Wohnungsbau

Tausende Menschen haben am Samstag (11.09.2021) in Berlin für eine andere Wohnungs- und Mietenpolitik demonstriert. Mehr als 7.000 Menschen gingen nach Schätzung der Polizei gegen "Mietenwahnsinn" auf die Straße, berichtet die Nachrichtenagentur EPD. Aufgerufen hatte ein Aktionsbündnis, das einen Kurswechsel der Politik für bezahlbares Wohnen forderte. Auf Transparenten wurde unter anderem ein bundesweiter Mietendeckel gefordert.

 

Mit eigenem Wagen und Kostümen beteiligte sich außerdem die Berliner Initiative "Deutsche Wohnen Co. enteignen" an der Demonstration. Am 26. September sind die Berlinerinnen und Berliner nicht nur zu den Wahlen zum Bundestag und Abgeordnetenhaus aufgerufen. Sie können auch über den Volksentscheid der Enteignungsinitiative abstimmen. Sie fordert die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsgesellschaften.

 

Wie ist es zu dem das Problem gekommen? Noch vor 15 Jahren standen eine Vielzahl von Wohnungen, insbesondere in Mitteldeutschland, leer. Der Staat förderte den Abriss aus Steuermitteln und fuhr den sozialen Wohnungsbau drastisch zurück. Beide Maßnahmen waren für den Moment richtig, jedoch aufgrund ihrer Langzeitwirkung suboptimal. Als Politiker ist es immer fatal, wenn man nur in Wahlperioden denkt und die Langzeitwirkungen außer Acht lässt. Inzwischen sind die Leerstände abgerissen, die Flächen sind für teuren Neubau frei geworden und die Zahl der geförderten Wohnungen im sozialen Wohnungsbau sinkt genauso sicher, wie die Zahl der Anspruchsberechtigten steigt. Aktuell fallen heute jeden Tag mehr aus der Mietpreisbindung im sozialen Wohnungsbau heraus, als neue sozial geförderte Wohnungen entstehen! Heute frisst die Miete plus Nebenkosten oft mehr als 60% des Haushaltsbudgets der Familien in Großstädten weg.

 

Das ist mit einer radikalen Änderung im Sozialwohnungsbau machbar, jedoch arbeiten Lobbygruppen gegen Gesetzesinitiativen und bis der große Dampfer einen neuen Kurs eingeschlagen hat, vergehen Jahre, die viele Menschen nicht mehr haben.

 

Wie immer liegt die Lösung immer mehr im genossenschaftlichen Wohnungsbau. Eine staatliche Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus ist von Vorteil, jedoch kann hier sofort in Eigeneinitiative auf der Grundlage bestehender Gesetze und Förderungen, z. B die Genossenschaftsanteilsförderung durch die KfW für Wohnungsgenossenschaften und die sinnvolle Nutzung bestehender Bausparverträge, begonnen werden. Das hat für die Menschen so viele Vorteile aus den genossenschaftlichen Prinzipien, dass der Artikel unverhältnismäßig lang werden würde, sie alle aufzuzählen. Die Nutzungsentgelte / Mieten, die für den wirtschaftlichen Betrieb von Wohnungsgenossenschaften heute aufgewendet werden müssen, betragen in den Großstädten oft nur 20 – 25 % der üblichen Mieten im freien Wohnungsmarkt.             

 

Wer sich darüber weiter informieren möchte, den verweise ich auf mein Essay von 2019: „Verraten die Wohnungsgenossenschaften die genossenschaftliche Idee?“. Einen kostenlosen Download gibt es hier:  http://www.cc-eg.de/Presse-Veroeffentlichungen/

 

 

 

Dienstag, 21. September 2021

Tausende Menschen haben für eine andere Wohnungs- und Mietenpolitik demonstriert

Tausende Menschen haben am Samstag (11.09.2021) in Berlin für eine andere Wohnungs- und Mietenpolitik demonstriert. Mehr als 7.000 Menschen gingen nach Schätzung der Polizei gegen "Mietenwahnsinn" auf die Straße, berichtet die Nachrichtenagentur EPD. Aufgerufen hatte ein Aktionsbündnis, das einen Kurswechsel der Politik für bezahlbares Wohnen forderte. Auf Transparenten wurde unter anderem ein bundesweiter Mietendeckel gefordert.

Mit eigenem Wagen und Kostümen beteiligte sich außerdem die Berliner Initiative "Deutsche Wohnen Co. enteignen" an der Demonstration. Am 26. September sind die Berlinerinnen und Berliner nicht nur zu den Wahlen zum Bundestag und Abgeordnetenhaus aufgerufen. Sie können auch über den Volksentscheid der Enteignungsinitiative abstimmen. Sie fordert die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsgesellschaften.

In diesem Zusammenhang bin ich in den letzten Tagen mehrfach angesprochen worden, ob die Vergesellschaftungsinitiative auch die großen Wohnungsgenossenschaften betreffen würde, wenn sie denn genügend Befürworter finden würde. Die Berliner Wohnungsgenossenschaften schreiben dazu sogar teilwiese ihre Mitglieder an und empfehlen Ihnen, nicht dafür zu votieren. Ein Kenner des Genossenschaftswesens kann darüber nur den Kopf schütteln. Leider werden die großen Genossenschaften heute von Vorständen geführt, die teilweise über einen hohen betriebswirtschaftlichen Sachverstand und profunde Kenntnisse über Immobilen besitzen, jedoch mangels Fortbildungsmöglichkeiten wenig bis keine Kenntnisse im Genossenschaftswesen haben.

Das wird unter anderem dadurch deutlich, dass die großen Genossenschaften immer noch glauben, dass die beste Gewinnverwendung immer noch in der Auszahlung von beim Mitglied zu versteuernden Dividenden und die Gewinnrücklagenbildung besteht. Von der Möglichkeit der steuerfreien Auszahlung von genossenschaftlicher Rückvergütung hat man noch nichts gehört. Wer sich mehr damit auseinandersetzen möchte, den verweise ich auf mein Essay von 2019: „Verraten die Wohnungsgenossenschaften die genossenschaftliche Idee?“. Einen kostenlosen Download gibt es hier:  http://www.cc-eg.de/Presse-Veroeffentlichungen/

Um auf die eingangs gesellte Frage zurückzukommen, natürlich würde ein solcher Enteignungsbeschluss die Wohnungsgenossenschaften nicht betreffen, wen wollte mach auch dadurch enteignen. Eine Wohnungsgenossenschaft gehört immer sich selbst, im Gegensatz zu den große Immobilienaktiengesellschaften, die den Shareholdern gehören. Nach den genossenschaftlichen Identitätsprinzipien hat des Mitglied einer eG zwar neben der Identität als Kunde im gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb auch die Identität als Unternehmer. Diese beschränkt sich jedoch hauptsächlich auf seine Rechte und Pflichten als Mitglied und die Teilnahme an der Generalversammlung. Er hat auch nach seinem Ausscheiden keinen Anteil am Vermögen (z.B. Immobilienvermögen), an den Rücklagen (z.B. Gewinnrücklagen) oder stillen Reserven (z.B. Immobilienverkehrswerte) seiner Genossenschaft. Das verbleibt, bis zu einer möglichen Auflösung der Genossenschaft, bei ihr selbst.




Donnerstag, 16. September 2021

Energiewende: Kommunen sind gefordert

„Deutliche Worte fand der Deutsche Städte- und Gemeindebund auf seiner diesjährigen Tagung“, meint Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Dem Deutsche Städte- und Gemeindebund zufolge bieten kommunale Liegenschaften ein riesiges Potenzial, um die Ausbauziele des Klimaschutzgesetzes zu erreichen. Der Vorstand des Deutsche Städte- und Gemeindebundes forderte daher, die Kommunen sollten 100.000 Solardächer auf öffentlichen Gebäuden fördern und die Flächen hierzu zur Verfügung stellen. „Ein weiterer Effekt wäre, dass ein Förderprogramm für Solardächer die lokale Wirtschaft und das Handwerk stärken“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

 

Dienstag, 14. September 2021

Flaute bei den Energiegenossenschaften

„Erschreckende Zahlen kommen aus dem Umfeld der Energiegenossenschaften“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Danach plant rund ein Drittel der Energiegenossenschaften in Deutschland laut einer Umfrage der DGRV keine neuen Projekte mehr in diesem Jahr. Das läge an den ungünstigen politischen Rahmenbedingungen für die Bürgerbeteiligung an der Energiewende. Im Detail befragte der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes (DGRV) 835 Energiegenossenschaften und hält das Ergebnis für besorgniserregend. „Dies macht einmal mehr deutlich, dass die Voraussetzungen für die Teilhabe an der Energiewende und damit ihrem Erfolg politisch weiter behindert werden“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Donnerstag, 9. September 2021

Genossenschaft zur Rettung einer Traditionsbuchhandlung

„Bürgerinnen und Bürger wollten das Ende ihrer Traditionsbuchhandlung Gastl nicht hinnehmen, denn Ende August wäre Schluss gewesen“, so Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Folglich gründeten sie eine Genossenschaft zur Rettung. Gerhard Ziener, Theologe und Vorstandsmitglied der Genossenschaft Buchhandlung Gastl e.G. in Gründung gab dem Börsenblatt hierzu ein Interview. „Das Interesse der ursprünglichen Käufer und Nutzer sei groß. Viele seien bereit, gleich mehrere Anteile an der Genossenschaft zu zeichnen, um das Überleben ihres Gastl zu sichern“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

 

Dienstag, 7. September 2021

Biogemuese von der Genossenschaft

„Frisches Biogemüse aus der Region ohne Überschussproduktion. Das ist das Ziel der neuen Solidarischen Landwirtschaft der Landlmühle bei Stephanskirchen“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Das ist möglich, seitdem aus einer Idee dank der Genossenschaft Realität geworden ist. Denn wer Anteile am gärtnerischen Betrieb der Landlmühle zeichnet, sichert sich einen Teil der Ernte. Ein Anteil kostet 100 Euro. Die Abo-Kisten, die in drei Größen gestaffelt angeboten werden, müssen zusätzlich geordert werden. Dieses Konzept sichert der Gärtnerei die Abnehmer.Verbindlichkeit sei der Dreh- und Angelpunkt, weil nur so ein wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet sei“, zitiert Genossenschaftsberater Olaf Haubold Fridolin Sandmeyer, den Vorstand der Solidarischen Landwirtschaft Stephanskirchen

Donnerstag, 2. September 2021

Neuer genossenschaftlicher Prüfungsverband hat seine Arbeit aufgenommen

Die Kapazitätsprobleme und Aufnahmevorbehalte von genossenschaftlichen Prüfungsverbänden im Verlauf des Jahres 2020, die ihr Ursache nicht wie so Vieles in der „Corona Krise“, sondern vielmehr in der gewollten politischen Diskreditierung von kleinen Genossenschaften mit nicht mehr als 20 Mitgliedern hatten erforderten zwingend, die Gründung eines neuen genossenschaftlichen Prüfungsverbandes voranzutreiben. Zehn Genossenschaften, Steuerberater und ein Wirtschaftsprüfer gründeten am 25. Oktober 2020 den Rheinisch Bergischen Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. mit Sitz in Bergisch Gladbach. Auf der Grundlage des Genossenschaftsgesetzes muss ein genossenschaftlicher Prüfungsverband in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins durch mindestens 7 Genossenschaften gegründet werden. Im Ergebnis umfangreicher Gespräche und betriebswirtschaftlicher Planungen wurde dem Rheinisch Bergischen Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. am 01. März 2021 durch die für den Sitz des Verbandes zuständigen Staatsaufsicht, dem Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein Westfalen, die Prüfungserlaubnis erteilt.

 

Nach dem Abbau des aufgelaufenen Staus zur Aufnahme von neu gegründeten Genossenschaften und die gesetzlich notwendigen Erstellungen von gutachterlichen Stellungnahmen, ohne die geründete Genossenschaften nicht im Genossenschaftsregister eingetragen werden, kann der neue Prüfungsverband jetzt wieder eine Bearbeitungszeit von einer Arbeitswoche nach der entsprechenden Auftragserteilung zusagen. Das ist für das Genossenschaftswesen und für die Unternehmensberater, die Genossenschaften in der Gründung begleiten, eine sehr erfreuliche Entwicklung.

 

Nach der Erteilung der Prüfungserlaubnis am 01. März 2021 bis heute hat der Rheinisch Bergische Prüfungsverband e.V. mehr als 65 neue Genossenschaften aufgenommen und die gutachterlichen Stellungnahmen erarbeitet.