Donnerstag, 30. Juli 2020

Genossenschaften und Investitionen für die breite Masse

„Jede Finanzierungsform hat zwei Seiten: Die derjenigen, die Kapital einwerben wollen, und die derjenigen, die Anlagemöglichkeiten für ihr Kapital suchen. Und es stellt sich die Frage: Welche Rechtsform ist vergleichsweise transparent“, fragt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Genossenschaften bieten hier viele Vorteile: So ist das Mitbestimmungsrecht in Genossenschaften unter Umständen zwar aufwendig und könnte als Nachteil verstanden werden. Für den Anleger kann dieses Recht jedoch positiv sein, und zum Beispiel das Risiko reduzieren, da Kontrolle und Einfluss möglich sind. „Wichtig ist dabei, dass Genossenschaften immer auch einen Mehrwert, einen Nutzen für die Mitglieder generieren müssen. Ein reiner Zinsertrag, wie bei Kapitalanlagegesellschaften, genügt als Satzungszweck für Genossenschaft nicht“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Dienstag, 28. Juli 2020

Genossenschaften – nichts für Spekulanten


Viele Menschen möchten Teile ihres Ersparten sinnvoll anlegen, etwas gemeinsam fördern - und dabei gleichzeitig an den möglicherweise anfallenden Gewinnen partizipieren. Oftmals handelt es sich um Projekte mit sozialem Hintergrund oder aus dem Bereich der ökologischen Energiegewinnung“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Für die Möglichkeit, über eine Genossenschaft mit anderen Menschen zu investieren, spricht vor allem der Ansatz des gemeinsamen Investierens, des gemeinsamen Entscheidens und des gemeinsamen Profitierens. Alle Mitglieder einer Genossenschaft sind dabei gleichberechtigt und zumeist ethisch orientiert. Insbesondere die Ethik in der reinen Ökonomie wird aktiv unterstützt. So schüttet eine Genossenschaft bei Erfolg Gewinne aus – im Vordergrund steht aber, dass Demokratie wirklich gelebt und die gemeinsam verabschiedeten Satzungsziele erreicht werden. Das unterscheidet eine Genossenschaft deutlich beispielsweise von der Rechtsform der Aktiengesellschaft mit ihrem Anspruch auf Profitoptimierung. Mit einer Genossenschaft sind Menschen zudem sicherer aufgestellt, da Aktenkurse und Währungskurse auf den Weltmärkten starken Schwankungen ausgesetzt sind“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Donnerstag, 23. Juli 2020

Wiederaufbaufonds: Staatengemeinschaft nimmt gemeinsam Schulden auf

Die großen Tageszeitungen titelten vor ein paar Tagen über den großen Wums der EU. Das Handelsblatt kommentierte beispielsweise: „Das Gipfel-Abkommen leitet einen Epochenwechsel für die EU ein“. Ein Epochenwechsel ist es schon, denn mit den 750 Milliarden Euro großen Wiederaufbaufonds nimmt die Staatengemeinschaft gemeinsam Schulden auf. Das sollte man sich auf der Zunge zergehen und etwas wirken lassen. Die Staatengemeinschaft ist der gemeinsame Schuldner für die Darlehen und Zuschüsse die sie gemeinschaftlich aufnimmt und ungemeinschaftlich, also nach der entsprechenden Bedürftigkeit der einzelnen Mitgliedsländer wieder verteilt. Wäre die EU jetzt eine Genossenschaft, würde diese Schulden aufnehmen und entsprechend Bedürftigkeit an die einzelnen Genossen weiterreichen. Einen großen Teil davon als Geschenk. Das geht in der Genossenschaft nicht, in jedem anderen Wirtschaftsunternehmen auch nicht, auch nicht privat, aber wir alle glauben, in der EU geht das und wir sind alle zufrieden und klatschen in die Hände? Wenn wir einmal beim Fragen stellen sind…mir drängt sich die Frage auf, wenn die EU gemeinschaftliche Schuldnerin ist und die einzelnen Staaten, die ja keine Assets haben außer wertlosem Papier, die Schulden ihren Bürgern aufdrücken, wer ist dann eigentlich Gläubiger? Soll heißen, wo nimmt die Staatengemeinschaft eigentlich ihre Schuld auf? Bei der EZB und wo refinanziert sich diese? Wird hier wieder fiat money aus dem Nichts geschaffen, also eine Schuld erzeugt, um Geld zu drucken und einen Schuldzins zu generieren? Ich glaube schon. Erst baut man einen Feind auf, schickt die Weltwirtschaft in den Lockdown, schafft Panik und kommt dann als Retter mit dem vollen Geldbeutel seiner Bürger um die Ecke? Schöne neue Welt!  

Olaf Haubold
Juli 2020

Dienstag, 21. Juli 2020

Wird FC Schalke 04 zur Genossenschaft?


„Man war in Gelsenkirchen stolz, einer der letzten großen eingetragenen Vereine zu sein – verbunden mit den Mitspracherechten der Mitglieder“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Dies ist nun längst kein Tabuthema mehr, denn der FC Schalke 04 will seine Profiabteilung nach eigenen Angaben vermutlich in eine Genossenschaft ausgliedern. Wie ruhr24 schreibt, dürfte für den FC Schalke 04 besonders die demokratische Rechts- und Unternehmensform eine wichtige Eigenschaft der eingetragenen Genossenschaft sein. So hätte jedes Mitglied - unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung, eine Stimme. Der Kontostand hätte also, so die Theorie, keine Auswirkungen auf das Mitspracherecht im Klub. „Ob dem Vorstand dieser Schritt allerdings gelingt, mag angezweifelt werden. Denn für einen derartigen Schritt müssten 75 Prozent der 160.000 Mitglieder zustimmen“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Donnerstag, 16. Juli 2020

Alarm bei Lebensversicherungen - was können Genossenschaften leisten?

Laut Focus Money online vom 14.07.2020 belastet die Null-Zinspolitik der EZB die Lebensversicherer massiv. Die Anbieter erwirtschaften nicht mehr genug Gewinn. Eine aktuelle Studie enthüllt jetzt: Jedes vierte Unternehmen habe finanzielle Probleme, fünf Versicherer seien doppelt gefährdet. Besonders betroffen und doppelt gefährdet (Verlusterwartung und geringe Zahlungsfähigkeit) sind laut dieser Studie folgende Anbieter: 

DEVK LV a.G.
Frankfurter LV AG
Landeslebenshilfe VVaG
PB LV AG
RheinLand LV AG

In Lebensversicherungspolicen von Bundesbürgern stecken insgesamt rund 100 Milliarden Euro, wie Zahlen des Bundes der Versicherten (BdV) zeigen. Jetzt schlägt die Versichertenlobby Alarm: Eine aktuelle Untersuchung liefert der „Bild“-Zeitung zufolge dramatischer Ergebnisse. „Mehr als ein Viertel der 84 untersuchten Unternehmen hat ernste Probleme“, sagt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein dem Blatt. Besonders prekär wird die Sache, wenn Lebensversicherungen zur Rückdeckung von betrieblichen Altersversicherungen genutzt werden. „Im Jahr 2018 belief sich die Versicherungssumme der abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen deutschlandweit auf rund 123,99 Milliarden Euro. Bei der Pensionszusage, die auch als unmittelbare Versorgungszusage oder Direktzusage bezeichnet wird, ist der Arbeitgeber Träger der Versorgung ohne Zwischenschaltung eines selbständigen Versorgungsträgers. Um den Arbeitnehmern die versprochenen Leistungen zahlen zu können, hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass ihm im Leistungsfall die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Dies kann unter anderem durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung erfolgen. Der Bestand an Rückdeckungsversicherungen für Pensionszusagen beträgt derzeit rund 3,5 Millionen.“ (Quelle Statista)

Addiert man beide Werte, die privaten LV und die als Rückdeckung abgeschlossenen LV kommt man auf einen Bestand von mindestens 225 Milliarden Euro, der im Feuer steht! Die Lebensversicherer sind unter Druck und können wegen der seit Jahren niedrigen Zinsen ihre angepeilten Renditen nicht mehr erzielen. Eine Folge: Der sogenannte Garantiezins fiel in den vergangenen Jahren massiv. Aktuell liegt er bei 0,9 Prozent, Ende der 90er-Jahre erreichte er 4,0 Prozent. 

Eine wesentlich bessere Möglichkeit der Rückdeckung von Pensionszusagen besteht über Genossenschaften. Genossenschaften können die Pensionszusagen ideal decken über angeschaffte Immobilienbestände, jedoch auch über betriebliche Vermögenswerte, die dann noch über die Möglichkeiten der Teilwertabschreibungen Ertragsteuern mindernd angeschafft werden können. Gerne beraten wir über die möglichen Alternativen.  

Olaf Haubold, Genossenschaftsberater und -gründer
Juli 2020

Dienstag, 14. Juli 2020

Schweizer Bevölkerung wünscht sich mehr bezahlbaren Wohnraum

„Wie in Deutschland, ist auch in der Schweiz bezahlbarer Wohnraum knapp. Die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» hat daher im Februar mit 43 Prozent Ja-Stimmen nicht nur einen Achtungserfolg erreicht. Möglich werden günstigere Wohnungen dabei meist durch eine Stärkung der Wohnungsbaugenossenschaften“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.
Eine detaillierte Abstimmungsanalyse zeigt nun: Die Zustimmung zur Initiative hängt stark von der politischen Orientierung und der persönlichen Betroffenheit ab. Doch mit den generellen Anliegen der Initiative nach mehr preisgünstigem Wohnraum ist eine große Mehrheit der Bevölkerung einverstanden. Die meisten Stimmberechtigten befürworten Fördermaßnahmen für mehr preisgünstigen Wohnraum. Für den Verband der Schweizer Wohnbaugenossenschaften ist dies ein klares Signal im Hinblick auf die künftige Wohnraumförderung“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.


Donnerstag, 9. Juli 2020

Genossenschaften und Corona


„Viele Genossenschaften stehen derzeit vor der Frage, ob und wie sie Generalversammlungen abhalten können. Fest steht, dass diese nicht in der gewohnten Form umgesetzt werden können. Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. hat sich daher intensiv eingesetzt, entsprechende Umsetzungen zu ermöglichen“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Mit weitreichenden Ergebnissen. „Die wesentlichen Punkte geben wir untenstehend wider“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
(1) Virtuelle General- bzw. Vertreterversammlungen können durchgeführt werden, auch wenn die Satzung sie nicht zulässt.
(2) Gleiches gilt für Vorstands- oder Aufsichtsratssitzungen.
(3) Die General- bzw. Vertreterversammlung muss zwar grundsätzlich in den ersten 6 Monaten durchgeführt werden. Bei Verspätungen (die nicht vom Vorstand verschuldet sind) drohen allerdings keine Sanktionen.
(4) Eine verspätet stattfindende Versammlung hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Beschlüsse. Auch haftungsrechtliche Folgen für die verantwortlichen Personen sind ausgeschlossen.
(5) Der Aufsichtsrat kann (anstelle der General- bzw. Vertreterversammlung) den Jahresabschluss feststellen.
(6) Die Mindestanzahl der Mitglieder in Vorständen und Aufsichtsräten darf unterschritten werden.
(7) Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder bleiben auch nach ihrer offiziellen Amtszeit im Amt, bis die Nachfolge bestimmt wird.
(8) Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Grenzen eine Abschlagszahlung sowohl für ein zu erwartendes Auseinandersetzungsguthaben (bei Austritt eines Mitglieds) als auch für eine zu erwartende Dividende leisten.
(9) Im Umwandlungsrecht wird der Fristablauf für die aufgestellte Bilanz verlängert, damit Umwandlungen (Fusionen) nicht aufgrund fehlender Versammlungsmöglichkeiten scheitern.

Mittwoch, 8. Juli 2020

Internationaler Tag der Genossenschaften

Am vergangenen Samstag fand der internationale Tag der Genossenschaften statt. Trotz Corona zeigten viele Genossenschaften Flagge und machten auf die Notwendigkeit der Genossenschaften in Deutschland aufmerksam“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Auch der Verband Sächsischer Wohnungsbaugenossenschaften nutzte diese Möglichkeit. „Auch wir zeigen Flagge und beteiligen uns an der bundesweiten Aktion. In der Corona-Krisensituation zeigte sich noch einmal deutlich die soziale Verantwortung der Wohnungsgenossenschaften, auch in schweren Zeiten den Mitgliedern bei finanziellen Schwierigkeiten, aber auch mit allen weiteren coronabedingten Herausforderungen wie Lebensmitteleinkäufen und Botengängen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Dies ist der Rechtsform Genossenschaft per se immanent“, lässt sich Mirjam Luserke, Vorstand des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG) zitieren.In Deutschland sind 22,56 Millionen Menschen Mitglied einer Genossenschaft. Das ist jeder vierte Bundesbürger. Es vergeht kein Tag, an dem nicht jeder Mensch mit Genossenschaften in Kontakt kommt“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Donnerstag, 2. Juli 2020

Genossenschaften, weiterhin aktuell? Genossenschaften als Lösung- Teil 6

Kommen wir in diesen Teil nun dazu die Frage zu beantworten, ob es dem Staat gelingt, auf das Geschäftsguthaben der Mitglieder einer Genossenschaft – auf das Eigenkapital der Genossenschaft – zuzugreifen. Nach den derzeit geltenden Gesetzen nicht! Obwohl man heute leider sagen muss, was gilt das schon. Doch was sagte dazu unser von allen verehrter Johann Wolfgang von Goethe: „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“ (s.a. Artikel 20 (4) GG).

Was ist rechtens:
„Das Geschäftsguthaben ist ein in der eG mitgliedschaftsrechtlich gebundener Vermögenswert, aber kein subjektives Recht. Er kann daher als solches während der Dauer der Mitgliedschaft nur gem. § 76 GenG auf einen Mitgenossen übertragen und weder der eG (§ 22 IV) noch einem Dritten gem. §§ 1273 BGB verpfändetwerden. Er ist als solcher auch nicht pfändbar.“ (Markierung durch Beuthien)
Kommentierung zum GenG, Beuthien, § 22 Rn 13 – Grundsatz der Kapitalerhaltung:
„Die Geschäftsguthaben der Mitglieder bilden mit den Rücklagen das Eigenkapital der eG. Dieses Betriebskapital der eG ist zugleich das primäre Haftkapital für die Genossenschaftsgläubiger. Das Geschäftsguthaben jedes Mitglieds muss daher der eG, solange dieses nicht endgültig ausgeschieden ist, erhalten bleiben. Das gilt auch, wenn und insoweit das Geschäftsguthaben durch freiwillige Einzahlungen und Gewinnzuschriften gebildet wurde. Nimmt die eG Maßnahmen vor, die den zwingenden Kapitalschutzvorschriften des § 22 IV und V widersprechen, so haften die dafür verantwortlichen Vorstands- und AR-Mitglieder aus §§ 34 II Nr. 1 oder 5,41.“(Markierung durch Beuthien)
Der Schutz des Kapitals der Genossenschaft ließe sich noch an verschiedenen Textstellen im Genossenschaftsgesetz begründen, das würde jedoch an dieser Stelle zu weit führen. Wichtig sind hier immer noch die drei wesentlichen Führungsprinzipien von Raiffeisen und Schulze Delitzsch für eine Genossenschaft: „Selbstverwaltung – Selbstbestimmung und Selbstkontrolle in einer staatsfernen Organisation“ wobei insbesondere die Staatsferne immer weiter versucht wird, aufzuweichen. Dem sollte die genossenschaftliche Organisation entgegen wirken. 
Wie weit die genossenschaftlichen Rechtsprinzipien aus dem Bewusstsein der Menschen weiter verloren gehen sollen, wird an folgendem Beispiel deutlich. Der Autor dieses Artikels ist seit vielen Jahren Mitglied der Fördergesellschaft am Institut für Genossenschaftswesen der Philipps-Universität Marburg. Das Institut wird getragen durch die wirtschaftsrechtliche Fakultät. Hier studieren Juristen, die später einmal in unserer Wirtschaft führende Positionen übernehmen wollen oder Rechtsanwälte im Wirtschaftsrecht werden. Herr Prof. Sascha Mölls musste in seinem Geschäftsbericht anlässlich der Mitgliederversammlung im Oktober 2019 berichten, dass im Studienjahr 2019/2020 leider das letzte Seminar zum Genossenschaftsrecht in der juristischen Fakultät abgehalten wird. Die letzte Vorlesung wurde dazu bereits vor vielen Jahren gelesen. Leider muss man feststellen und das wurde in der anschließenden Diskussion deutlich, das Genossenschaftsrecht wird an den deutschen Unis nicht mehr gelehrt!
An dieser Stelle kann man noch länger dazu berichten, wie es sich mit der Besteuerung der Genossenschaften und dem genossenschaftlichen Kontenrahmen verhält. Auch hier sind Finanzverwaltungen und die Zunft der Steuerberater überwiegend mangels Ausbildung überfordert. Sehr oft erlebe ich in meiner Beratungspraxis, dass die oft sehr interessanten Gründungsideen in Genossenschaften an den Vorbehalten der Steuerberater mangels Kenntnis der Zusammenhänge scheitern. 
Oder schauen Sie sich mal die Existenzgründerseminare der deutsche DIHK´n an. Hier wird über Rechtsformen wie GmbH, Kg, OHG und Einzelkaufmann referiert, aber nicht, Sie ahnen es schon, über Genossenschaften!
Wir kommen wir aus dieser Misere heraus? Nur durch Information, der Autor tut dazu sein Möglichstes. Es gibt in Deutschland etwa 22 Mio. Menschen, die Mitglied einer Genossenschaft sind. Die Gruppe ist groß genug, sie sollte sich über ihre Rechte klar werden und eine Bewegung entfalten. Dann bekommt die Genossenschaft auch in Deutschland wieder die Stellung in der Gesellschaft, die sie verdient hat. 

Olaf Haubold
Juni 2020