Donnerstag, 21. Dezember 2017
Änderungen im Genossenschaftsgesetz
„Ob die Änderungen im neuen Genossenschaftsgesetz sinnvoll sind oder
nicht, mag man diskutieren. Sie haben einige Erleichterungen gebracht, die sich
allerdings erst noch durchsetzen müssen“, erklärt Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Fakt ist: Künftig können Bekanntmachungen
über den elektronischen Bundesanzeiger erfolgen oder über eine Verlautbarung
auf der Internetseite. Auch die Einladungen zur Generalversammlung können per
Mail erfolgen. Außerdem genügt es, wenn die Satzung auf der Webseite der
Genossenschaft abrufbar ist. „Zudem wurden vereinfachte Prüfungen für kleine
Genossenschaften eingeführt und die Größenklassen für die Prüfungsbefreiung für
jährliche Prüfungen um 50 Prozent angehoben“, sagt Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.
Dienstag, 19. Dezember 2017
Ergänzungen im Genossenschaftsgesetz schränken Mitgliederdarlehen massiv ein
„Viele Genossenschaften sahen neben der Einlage in Genossenschaftsanteile
auch konkrete Projektfinanzierungen über den Weg der Mitgliederdarlehen vor.
Dem haben die Änderungen des Genossenschaftsgesetzes 2017 weitgehend einen
Riegel vorgeschoben“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer
Olaf Haubold. denn grundsätzlich sind derartige Investitionen zwar noch möglich,
sie dürfen allerdings nur noch eine maximale jährliche Verzinsung von 1,5
Prozent bieten. Der vermutete Grund: Der Gesetzgeber sind Darlehensverhältnisse
dieser Art als eine Form von Kapitalanlage an. Für diese hat er im Zuge der
letzten Jahre und mit dem Hinweis auf Verbraucherschutzaspekte zunehmend
strengere Regeln erlassen, die durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht werden. „Da viele Genossenschaften,
auch wenn sie nicht kommerziell orientiert sind, höhere Dividenden zahlen als
1,5 Prozent pro Jahr, beispielsweise wenn ein Bürger-Solarpark höherer Renditen
erwirtschaftet, dürfte das Modell der Mitgliederdarlehen überholt sein“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.
Donnerstag, 14. Dezember 2017
Genossenschaftsgründung für Hanfanbau und -verwertung
„Das ist mal eine ungewöhnliche Genossenschaftsgründung“, sagt Genossenschaftsberater
Olaf Haubold. So haben in Altenburschla
in der Werraregion 52 Personen die WerraHanf eG i.G. (WeG) gegründet, um den
regionalen Hanfanbau auf biologisch bewirtschafteten Anbauflächen
voranzutreiben. Die Gründer haben dabei den Genossenschaftsgedanken und die
regionale Wertschöpfung im Blick. Gemeinsam wollen sie Produkte aus Hanf
herstellen und regional vermarkten. Die WerraHanf Bio-Produkte sollen in
Zusammenarbeit mit Bäckereien, Lebensmittelherstellern, Biomärkten,
Gastronomiebetrieben und Industriebetrieben auf den Markt gebracht und so zu
einem neuen Regionalprodukt werden. „Die Möglichkeiten, die Hanf bietet, der zu
Unrecht vielfach nur als Droge gesehen wird, sind vielfältig. Insofern ist eine
öffentliche Gründung als Genossenschaft nur konsequent“, so der Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.
Dienstag, 12. Dezember 2017
IT-Konsortium "openKONSEQUENZ" wird Genossenschaft
„Auch für IT-Zusammenschlüsse werden Genossenschaftsmodelle immer
interessanter, wie eine aktuelle Presseverlautbarung zeigt“, erklärt Genossenschaftsberater
und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. So
haben insgesamt 21 Unternehmen eine gemeinsame Genossenschaft gegründet. Zu ihnen
gehören die regionalen Netzbetreiber E-netz Südhessen, EWE Netz, MVV Netze,
Netz Leipzig, die Softwarehersteller Count+Care, BTC Business Technology
Consulting, DNV GL, Mettenmeier, Spie und Simon Process Engineering sowie das
Oldenburger Institut für Informatik (OFFIS). Die bisherige Zusammenarbeit auf
Basis eines Kooperationsvertrages war durch das Mitgliederwachstum an
organisatorische Grenzen gestoßen. So ist es zum Beispiel unkomplizierter,
Softwareentwicklungen als juristische Person zu beauftragen. „Zugleich es für
gemeinnützige Forschungseinrichtungen einfacher, sich an einer Genossenschaft
zu beteiligen“, so Genossenschaftsgründer
Olaf Haubold.
Donnerstag, 7. Dezember 2017
Energiegenossenschaften als Treiber der Energiewende
„Wie neueste Zahlen belegen, werden Energiegenossenschaften immer mehr
zum Treiber der Energiewende “, erklärt Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold mit Bezug auf eine aktuelle Untersuchung, die der
Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (DGRV) zusammen mit dem
Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) und der Agentur für Erneuerbare
Energien (AEE) in Berlin vorgestellt hat.
Danach beteiligen sich immer mehr Menschen an Energiegenossenschaften. Die
über 500 in den letzten Jahren neu gegründete Energiegenossenschaften hätten
zusammen bereits rund 800 Millionen Euro in Erneuerbare Energien investiert. „Energiegenossenschaften
bieten Bürgern einen idealen Rahmen, sich vor Ort für den Umbau der
Energieversorgung zu engagieren“, so Genossenschaftsgründer
Olaf Haubold.
Dienstag, 5. Dezember 2017
Energiegenossenschaften – haben die überhaupt einen Stellenwert?
„Immer
wieder bekomme ich die Frage gestellt, welchen Stellenwert
Energiegenossenschaften im Genossenschaftsbereich, aber insbesondere im
Hinblick auf ihre Relevanz für die Energieversorgung der Bundesrepublik
Deutschland haben. Dazu wollen wir uns doch mal die nackten Fakten ansehen“, sagt Genossenschaftsberater
und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Alleine im
Deutschen
Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DGRV) sind 850 Energiegenossenschaften organisiert. Rund 180.000
Menschen engagieren sich dabei in genossenschaftlichen
Erneuerbaren-Energien-Projekten, von der Energieproduktion und -versorgung,
über den (Wärme-)Netzbetrieb bis hin zur Vermarktung. Das zeigt, dass diese
Genossenschaften einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung leisten, aber
auch für sehr viel Akzeptanz für erneuerbare Energien in breiten
Bevölkerungsschichten sorgen“, so Genossenschaftsgründer
Olaf Haubold.
Donnerstag, 30. November 2017
DEGP Fachtagung zu Familien in Genossenschaften
Vielschichtiger könnte es
kaum sein, was inzwischen alles unter dem Begriff „Familien-Genossenschaft“
verstanden wird. Die Fachtagung „Familien entdecken Genossenschaften“ des
Deutsch-Europäischen Genossenschafts- u. Prüfungsverband e.V. (DEGP) führte
Menschen zusammen, deren Beweggründe von großer Spannbreite waren. Bei den
einen ging es um „handfeste“ Wirtschaftsthemen, wie Unternehmensnachfolge,
Re-Start oder Erbfragen. Bei anderen Interessenten standen wohnwirtschaftliche
Lösungen im Vordergrund und wiederum andere waren an sozialen Themen, wie
Kindergärten, Altenpflege oder Wohnbetreuung interessiert …
„Für alles gibt es eine passende
genossenschaftliche Lösung“ – mit dieser Aussage eröffnete der Vorstand des
DEGP – Gerd K. Schaumann – die Fachkonferenz für Familien-Genossenschaften in
Berlin. „Wir sind uns durchaus der Kühnheit einer solchen These bewusst“ – so
der DEGP-Vorstand, möchten jedoch vorwegnehmen, dass diese Aussage inzwischen
in langjähriger Verbands-Arbeit gut verifiziert wurde. Es ist geübte Praxis
unseres Verbandes, nicht zu warten, bis Gründer ihre Unternehmensideen an den
Verband herantragen. Der DEGP ist seit einiger Zeit dazu übergegangen, auch
aktiv Lösungsbereiche zu identifizieren, Rahmenkonzepte zu entwickeln und für
deren Umsetzung geeignete Unternehmer (Vorstände, Mitglieder) zu finden und zu
begeistern.
Im Kern wirkt eigentlich jede Genossenschaft wie eine Art „Familie“. Werte wie Vertrauen, Partizipation, Selbsthilfe und Selbstverantwortung sind „familientypisch“. Wer mit so geschärftem Blick durch die Lande geht, wird unschwer entdecken, wo, welche Themen zur (genossenschaftlichen) Lösung anstehen könnten und wie man dazu die passenden Konzeptionen entwickeln kann. Es hat sich im DEGP bewährt, dazu gezielt die „Anwender“ zu finden und zusammenzuführen. Deshalb geht es bei dieser Konferenz auch nicht nur darum, bereits bestehende Konzepte vorzustellen, sondern auch weitere Menschen dafür zu gewinnen, in eigener Regie bestehende Konzeptionen zu prüfen, diese als „Startup“ umzusetzen.
Zunächst ging es darum, bestehende Projekte aus den Bereichen Kindergärten, Seniorenbetreuung und Schule vorzustellen. Beeindruckendes wurde hier geleistet und darüber berichtet. Die Projekte machten Mut zur Nachahmung. Familiengenossenschaften mit sozialpolitischen Hintergründen, so die Referenten, sind heute gern gesehene Partner von Kommunen und durchaus auch von Unternehmen. Dies ist „Selbsthilfe und Selbstorganisation“, die sofort einsichtig und nachvollziehbar ist. Soziale „Brennpunkte“ sind seit jeher ein Terrain für genossenschaftliche Lösungswege gewesen und werden es bleiben.
Anders jedoch z.B. das Thema „Unternehmensnachfolge“. Hier werden – auch von Kammern und Unternehmensberatungen – genossenschaftliche Lösungen gern ignoriert, so Herr Olaf Haubold, Unternehmensberater mit dem Schwerpunkt Genossenschaften. Seine Erfahrungen zeigen, dass in Situationen von Unternehmensnachfolge zu wenig „ganzheitlich“ gedacht und gehandelt wird. Dabei geht es längst nicht nur darum, einen gelungenen unternehmerischen „Stabwechsel“ zu organisieren, sondern zugleich auch die mannigfaltigen Interessen der bisherigen Unternehmer und dessen Familie zu berücksichtigen. Haubold erläuterte diese Zusammenhänge anhand von Praxisbeispielen sowohl aus dem Handwerk, wie auch von mittelständischen Industrie- bzw. Dienstleistungsunternehmen. Erfahrungsgemäß sind die Unternehmerfamilien insbesondere an einem reibungslosen Betriebsübergang interessiert, der auch die Vermeidung erbschaftsteuerrechtlicher Aufwendungen optimal berücksichtigt. Die Empfehlung von Haubold war für alle Teilnehmer leicht einsichtig und nachvollziehbar: Das Thema Unternehmensnachfolge sollte bereits längere Zeit vor dem eigentlichen Wechsel thematisiert und von den Familien mit besonders qualifizierten Berater geplant werden. So können Lösungen erarbeitet werden, die alle beteiligten Parteien zufrieden stellen. Haubold erläuterte Beispiele, wie mittels einer familiengenossenschaftlichen Lösung alle Interessen in Einklang gebracht werden können und so „SmartCoop-Lösungen“ möglich werden. Seine Empfehlung: Wirklich intelligente Lösungen benötigen eine 360 Grad-Sicht. Die gesicherte unternehmerische Betriebsfortführung ist ebenso wichtig, wie die gesicherte Vermögenssituation der Familie.
Herr Frank-P. Evertz, Genossenschaftsberater, konzentrierte sich auf den Aspekt Erbrecht. Nicht selten, so Evertz, sind die starren gesetzlichen Vorgaben des Erbrechts unzureichend, um optimal die Interessen der Erblasser und Erben zu synchronisieren. Hier bieten genossenschaftliche Lösungen oftmals interessante Lösungswege – auch in Verbindung mit einer genossenschaftlich strukturierten Unternehmensnachfolge. Da Erbrecht und Steuerrecht quasi eng ineinander verzahnt sind, bedarf es der Einbeziehung von qualifizierten Steuerberatern. Es macht wenig Sinn, genossenschaftliche Lösungen zu präsentieren, die steuerlich zu ungewollten Belastungen führen. Nicht selten kann eine Wohnungsbau-genossenschaft hierbei interessante Perspektiven eröffnen.
Der DEGP Vorstand wies darauf hin, dass der Verband eine Fachgruppe „Familiengenossenschaft“ gegründet hat, der spezialisierte Unternehmensberater, Genossenschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachjuristen angehören, die sowohl genossenschaftliche Lösungen – unterstützend – entwickeln, wie bestehende Lösungen genossenschaftlich optimieren helfen.
Wegen des großen Zuspruchs wurde beschlossen, weitere Konferenz zum Thema „Familiengenossenschaften“ auf Ebene der Bundesländer durchzuführen.
Im Kern wirkt eigentlich jede Genossenschaft wie eine Art „Familie“. Werte wie Vertrauen, Partizipation, Selbsthilfe und Selbstverantwortung sind „familientypisch“. Wer mit so geschärftem Blick durch die Lande geht, wird unschwer entdecken, wo, welche Themen zur (genossenschaftlichen) Lösung anstehen könnten und wie man dazu die passenden Konzeptionen entwickeln kann. Es hat sich im DEGP bewährt, dazu gezielt die „Anwender“ zu finden und zusammenzuführen. Deshalb geht es bei dieser Konferenz auch nicht nur darum, bereits bestehende Konzepte vorzustellen, sondern auch weitere Menschen dafür zu gewinnen, in eigener Regie bestehende Konzeptionen zu prüfen, diese als „Startup“ umzusetzen.
Zunächst ging es darum, bestehende Projekte aus den Bereichen Kindergärten, Seniorenbetreuung und Schule vorzustellen. Beeindruckendes wurde hier geleistet und darüber berichtet. Die Projekte machten Mut zur Nachahmung. Familiengenossenschaften mit sozialpolitischen Hintergründen, so die Referenten, sind heute gern gesehene Partner von Kommunen und durchaus auch von Unternehmen. Dies ist „Selbsthilfe und Selbstorganisation“, die sofort einsichtig und nachvollziehbar ist. Soziale „Brennpunkte“ sind seit jeher ein Terrain für genossenschaftliche Lösungswege gewesen und werden es bleiben.
Anders jedoch z.B. das Thema „Unternehmensnachfolge“. Hier werden – auch von Kammern und Unternehmensberatungen – genossenschaftliche Lösungen gern ignoriert, so Herr Olaf Haubold, Unternehmensberater mit dem Schwerpunkt Genossenschaften. Seine Erfahrungen zeigen, dass in Situationen von Unternehmensnachfolge zu wenig „ganzheitlich“ gedacht und gehandelt wird. Dabei geht es längst nicht nur darum, einen gelungenen unternehmerischen „Stabwechsel“ zu organisieren, sondern zugleich auch die mannigfaltigen Interessen der bisherigen Unternehmer und dessen Familie zu berücksichtigen. Haubold erläuterte diese Zusammenhänge anhand von Praxisbeispielen sowohl aus dem Handwerk, wie auch von mittelständischen Industrie- bzw. Dienstleistungsunternehmen. Erfahrungsgemäß sind die Unternehmerfamilien insbesondere an einem reibungslosen Betriebsübergang interessiert, der auch die Vermeidung erbschaftsteuerrechtlicher Aufwendungen optimal berücksichtigt. Die Empfehlung von Haubold war für alle Teilnehmer leicht einsichtig und nachvollziehbar: Das Thema Unternehmensnachfolge sollte bereits längere Zeit vor dem eigentlichen Wechsel thematisiert und von den Familien mit besonders qualifizierten Berater geplant werden. So können Lösungen erarbeitet werden, die alle beteiligten Parteien zufrieden stellen. Haubold erläuterte Beispiele, wie mittels einer familiengenossenschaftlichen Lösung alle Interessen in Einklang gebracht werden können und so „SmartCoop-Lösungen“ möglich werden. Seine Empfehlung: Wirklich intelligente Lösungen benötigen eine 360 Grad-Sicht. Die gesicherte unternehmerische Betriebsfortführung ist ebenso wichtig, wie die gesicherte Vermögenssituation der Familie.
Herr Frank-P. Evertz, Genossenschaftsberater, konzentrierte sich auf den Aspekt Erbrecht. Nicht selten, so Evertz, sind die starren gesetzlichen Vorgaben des Erbrechts unzureichend, um optimal die Interessen der Erblasser und Erben zu synchronisieren. Hier bieten genossenschaftliche Lösungen oftmals interessante Lösungswege – auch in Verbindung mit einer genossenschaftlich strukturierten Unternehmensnachfolge. Da Erbrecht und Steuerrecht quasi eng ineinander verzahnt sind, bedarf es der Einbeziehung von qualifizierten Steuerberatern. Es macht wenig Sinn, genossenschaftliche Lösungen zu präsentieren, die steuerlich zu ungewollten Belastungen führen. Nicht selten kann eine Wohnungsbau-genossenschaft hierbei interessante Perspektiven eröffnen.
Der DEGP Vorstand wies darauf hin, dass der Verband eine Fachgruppe „Familiengenossenschaft“ gegründet hat, der spezialisierte Unternehmensberater, Genossenschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachjuristen angehören, die sowohl genossenschaftliche Lösungen – unterstützend – entwickeln, wie bestehende Lösungen genossenschaftlich optimieren helfen.
Wegen des großen Zuspruchs wurde beschlossen, weitere Konferenz zum Thema „Familiengenossenschaften“ auf Ebene der Bundesländer durchzuführen.
Dienstag, 28. November 2017
Zu Gast bei einer anderen Genossenschaft
„Einige
Genossenschaften in Deutschland bieten Mitgliedern anderer Genossenschaften
Ferienzimmer bzw. Übernachtungsmöglichkeiten an“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.
Möglich wird dies durch einen Zusammenschluss von 400 Genossenschaften aus ganz
Deutschland. Wer wissen möchte, ob sich eine Gästewohnung in der Nähe des
geplanten Aufenthaltsortes befindet, bekommt eine schnelle Übersicht unter https://www.wohnungsbaugenossenschaften.de/gaestewohnungen.
„Eine wirklich gute Idee in Zeiten, in denen sich beim Thema Übernachtung
verschiedenste Sharing-Modelle durchsetzen“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.
Donnerstag, 23. November 2017
Wie finde ich eigentlich eine Genossenschaftswohnung?
„Auch
die Wohnungsgenossenschaften sind mit der Zeit gegangen und bieten nun einen
Service an, der vielen überhaupt nicht bekannt ist“, erklärt Genossenschaftsberater
und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Denn immer wieder wird ihm die Frage
gestellt: Wie finde ich denn überhaupt eine Genossenschaftswohnung? Hier kann die bundesweit aktive Internetseite
www.Wohnungsbaugenossenschaften.de
helfen. Die Verantwortlichen schreiben selbst: „Bei über 400 Genossenschaften aus ganz
Deutschland mit knapp 800.000 Wohnungen könnten Sie schon bald Ihre
Wunschwohnung finden. Und das Beste dabei ist: Bei uns sind Sie nicht bloß
Mieter, sondern Miteigentümer. Damit besitzen Sie ein lebenslanges Wohnrecht
und können außerdem aktiv mitbestimmen.“ „Schön, dass auch gleich der
Genossenschaftsgedanke in den Vordergrund gestellt wird und der
Wohnungssuchende kein Bittsteller, sondern Miteigentümer wird“, so Genossenschaftsgründer
Olaf Haubold.
Donnerstag, 16. November 2017
Energiegenossenschaften haben viele Vorteile
„Energiegenossenschaften
steigern bei Bürgern durch die Beteiligung am eigenen Unternehmen die Akzeptanz
für die Umsetzung von Erneuerbare-Energien-Projekten“, nennt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold
einen der Gründe für die Sinnhaftigkeit von Energiegenossenschaften. Die
Wertschöpfung würde dabei überwiegend regional erfolgen, also regionale
Unternehmen und Gremien mit einbinden. Ein wesentlicher Punkt sei die bedarfsgerechte
Produktion und Versorgung mit Energie, da Energiegenossenschaften nicht auf
eine hohe Rendite für Anteilseigner, sondern auf die optimale Förderung ihrer
Mitglieder ausgerichtet seien. „Schließlich leisten Energiegenossenschaften auch ihren Beitrag zu mehr sozialer
Gerechtigkeit, denn sie ermöglichen auch die Einbindung von Bürgern mit
geringerem Einkommen“, so Genossenschaftsgründer
Olaf Haubold.
Dienstag, 14. November 2017
Wohnungsgenossenschaften spielen auch in der Schweiz eine große Rolle
„Im
Gegensatz zu Wohnungsgenossenschaften, die keinen oder nur einen geringen Gewinn
aus den Mieten ziehen, also nur die sogenannte Kostenmiete ansetzen, bezahlen
Mieter von Marktwohnungen mit dem Mietzins auch einen Gewinn“, erklärt Genossenschaftsberater
und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Diese Differenz kann ordentlich sein. Fast ein Drittel weniger
Miete (durchschnittlich 28 Prozent) bezahlen jene, die in der Schweiz in einer Baugenossenschaft
wohnen gegenüber anderen Mietern. Das zeigt eine Untersuchung des
Immobilien-Beraters IAZI. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch die
Immobilienexperten von Wüest Partner. Für SP-Nationalrätin Jacqueline Badran
(ZH) ist deshalb klar: „Eigentlich sollte jeder in einer Genossenschaft wohnen
können, die Mieter würden Milliarden sparen“, so der SRF. „Völlig neue Töne für
die Schweiz, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.
Donnerstag, 9. November 2017
Müssen Genossenschaften stärker reguliert werden?
Genossenschaftsprinzipien und
Prüfungswesen haben sich bewährt
Die
Pressemitteilung der Eventus eG vom 22.08.2017 auf deren Homepage zu
offensichtlichen Unregelmäßigkeiten hat zu einer neuerlichen Diskussion darüber
geführt, Genossenschaften strenger zu regulieren und sie von den
Ausnahmetatbeständen des Vermögensanlagengesetzes zu befreien. „Das ist
natürlich vollkommener Unsinn und zeigt mal wieder, wie ein seit mehr als 150
Jahren bewährtes genossenschaftliches Konzept der Selbstverwaltung und
Kontrolle demontiert werden soll“, sagt Olaf Haubold, Genossenschaftsgründer
und Genossenschaftsberater der Cooperative Consulting eG.
Genossenschaften
handeln nach den bewährten Prinzipien „Selbstbestimmung“ – „Selbstverwaltung“
und „Selbstkontrolle“. Dabei erfolgt die Kontrolle durch einen gesetzlichen
genossenschaftlichen Prüfungsverband, der wiederum durch die
Wirtschaftsministerien der Länder, in denen der Verband seinen Sitz hat,
kontrolliert wird. „Die den Verband führenden Wirtschaftsprüfer unterliegen der
Kontrolle der Wirtschaftsprüferkammer und unterziehen sich regelmäßig einer
Qualitätskontrolle und Zertifizierung“, erklärt Genossenschaftsgründer Haubold.
Diesen Umstand hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
in ihren Auslegungsschreiben zur Anwendung des KAGB vom März 2015 wie folgt
Rechnung getragen:
„Genossenschaften
i. S. d. GenG (eG) sind Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl,
deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer
Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen
Geschäftsbetrieb zu fördern. Diese zwingende, im Genossenschaftsgesetz
verankerte Ausrichtung auf einen besonderen Förderzweck, schließt eine im
Vordergrund stehende, fondstypische reine Gewinnerzielungsabsicht aus.
Regelungen in der Satzung einer Genossenschaft, die dieser Beteiligungen an anderen
Unternehmen erlauben, sind daher in diesem Zusammenhang unbedenklich, da von
solchen Satzungsbestimmungen nur im Rahmen der Vorgaben des
Genossenschaftsgesetzes zum Förderzweck Gebrauch gemacht werden darf. Bei
wertender Gesamtschau verfolgt demnach eine Genossenschaft nach § 1 Abs. 1 GenG
regelmäßig keine festgelegte Anlagestrategie, sodass kein Investmentvermögen im
Sinne des § 1 Abs. 1 KAGB vorliegt. Die Einhaltung der besonderen Anforderungen
des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere des genossenschaftlichen Förderzwecks,
unterliegt der regelmäßigen umfassenden Prüfung der Prüfungsverbände (§§ 53 bis
64c GenG).“
„Zurück
zur Eventus eG, nun ruft man schon, der Prüfungsverband habe hier versagt und
fordert Schadenersatz“, so Olaf Haubold. Der Pressemitteilung der Eventus eG
vom 22.08.2017 ist wortwörtlich folgender Inhalt zu entnehmen:
„In den
letzten Tagen haben sich Anhaltspunkte ergeben, die darauf hindeuten, dass sich
der Vorstandsvorsitzende und die Aufsichtsratsvorsitzende der Eventus eG
pflichtwidrig verhalten haben. Unter Leitung des Vorstandsmitglieds Edwin
Mailänder wird die Aufklärung betrieben. Dazu wurde eine namhafte
Anwaltskanzlei mandatiert. Beim Landgericht Stuttgart wurde bereits ein Arrest
erwirkt, um Vermögen zu sichern. Vorsorglich wurden die BaFin und die
Staatsanwaltschaft unterrichtet. Es wird alles unternommen, um weiteren Schaden
abzuwenden.“
„Es
erschließt sich dem Leser zwar nicht, was eine Unterrichtung der Bafin bringen
soll, die intensive Zusammenarbeit mit dem zuständigen Prüfungsverband wäre
hier sinnvoller, aber das Thema steht noch am Anfang und man sollte keine
voreiligen Schlussfolgerungen ziehen“, erklärt der Vorstand der Cooperative
Consulting eG.
Wesentlich
sei doch, dass strafrechtliche Anhaltspunkte zur Veröffentlichung auf der
Homepage geführt hätten. „Sollte sich dieser Anhaltspunkt tatsächlich erhärten
lassen, was hat dann das genossenschaftliche Prüfungswesen damit zu tun“, fragt
Haubold. Und weiter: „Wir haben bei anderen derartigen Tatbeständen schon große
WP-Gesellschaften gesehen, denen strafbewährte Sachverhalten über Jahre nicht
aufgefallen sind. Das ist auch mit einer noch stärkeren Regulierung und
weiteren Bevormundung und staatlichen Beschneidung der Selbstbestimmung des
Souverän, der das Staatswesen tragen sollenden Bürger, nicht zu erreichen“.
Zudem habe keiner daran gedacht, die Zuverlässigkeit von WP-Gesellschaften
generell in Frage zu stellen. „Die Insolvenzquote von Genossenschaften von
weniger als 0,1 Prozent zeugt zudem vom Funktionieren der genossenschaftlichen
Prinzipien“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.
Dienstag, 7. November 2017
Wohnungsgenossenschaften sollten bei Grundstücksvergabe bevorzugt werden
„Wohnungsgenossenschaften tragen einen wesentlichen Anteil für die
Schaffung bezahlbarer Wohnungen bei“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer
Olaf Haubold. In Anbetracht von staatlichen oder regionalen Förderungen und
niedriger Zinsen, konkurrierten sie jedoch immer mehr mit privaten
Wohnungsgesellschaften. Hier müsse der Stadt, das Land oder die jeweilige
Kommune helfen, wolle sie nicht den rein gewinnorientierten Gesellschaften das
Feld überlassen. Dies sieht auch Andreas Breitner so. Breitner ist Direktor des Verbands
norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), der Genossenschaften und vertritt sozialorientierte
Wohnungsunternehmen. Er forderte unlängst im Umfeld einer Verbandstagung,
Genossenschaften sollten bei der Vergabe preislich bevorteilt werden,
Grundstücke somit also günstiger einkaufen dürfen. „Dies wäre ein einfacher, effektiver
und sehr pragmatischer Weg. Allerdings müssten dann die öffentlichen Stellen
auch klar zum Ausdruck bringen, dass es ihnen ebenfalls nicht um die Erzielung
höchster Preise geht, sondern um die Versorgungssituation der Bürger“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.
Donnerstag, 2. November 2017
Genossenschaften regelt Holzverkauf
„Einen
neuen Weg mussten die Vermarkter von privatem Holz im Südschwarzwald gehen, da
das Bundeskartellamt die kooperative Holzvermarktung durch öffentliche Stelle
aus Gründen der Diskriminierung untersagt hat“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Vor diesem Hintergrund wird nun im
Schwarzwald die privatrechtliche „Waldgenossenschaft Südschwarzwald eG“
gegründet. Diese soll ab Januar 2018 den Holzverkauf von der staatlichen
Forstbehörde übernehmen. Der Genossenschaft können sich sowohl die 32 Städte
und Gemeinden im Kreis als auch die 18 000 Privatwaldbesitzer mit
jährlich etwa 150 000 Festmetern Holzangebot anschließen. „Der
gemeinschaftlichen Vermarktung gleichberechtigter Partner im Rahmen einer
Genossenschaft steht nun auch vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes in
Zukunft nichts mehr entgegen“, erklärt Genossenschaftsgründer
Olaf Haubold.
Donnerstag, 26. Oktober 2017
Was darf denn alles Genossenschaft sein
Zivilsenat tritt Entscheidung
zugunsten von Gastronomen
„Schön,
dass hier dem Recht, wenn auch mit vielen Mühen, wieder zur Durchsetzung
verholfen wurde. Es zeigt aber wieder mal, welches stiefmütterliche Dasein das
Genossenschaftsrecht in Deutschland in Deutschland führt“, so
Genossenschaftsberater Olaf Haubold abschließend.
Bereits
im April hatten wir über einen Fall berichtet, bei dem ein Amtsgericht mit
Genossenschaftsregister in Deutschland die Auffassung vertrat, dass der Betrieb
eines Restaurants in der Rechtsform der Genossenschaft dem im § 1 dargestellten
Fördergrundsatz des Genossenschaftsgesetzes entgegen stehen würde und so die
Eintragung zu verweigern wäre. „Wir hatten versprochen, den Gründern zu helfen,
ihre Gründungsidee umzusetzen und versuchten mit dem Rechtsmittel der
Beschwerde dem Amtsgericht auf die Sprünge zu helfen“, sagt Olaf Haubold,
Genossenschaftsgründer und Genossenschaftsberater der Cooperative Consulting
eG.
Hierzu
muss man wissen: Bis zur Genossenschaftsgesetzesnovelle im Jahr 2006 wurden im
§ 1 I des Genossenschaftsgesetzes die Arten der Genossenschaften dargestellt.
Es sind das:
·
Vorschuss-
und Kreditvereine
·
Rohstoffvereine
·
Vereine
zum gemeinschaftlichen Verkauf landwirtschaftlicher oder gewerblicher
Erzeugnisse (Absatzgenossenschaften)
·
Vereine
zur Herstellung von Gegenständen und zum Verkauf derselben auf
gemeinschaftliche Rechnung (Produktivgenossenschaften)
·
Vereine
zum gemeinschaftlichen Einkauf von Lebens- oder Wirtschaftsbedürfnissen im
großen und Ablass im kleinen (Konsumvereine)
·
Vereine
zur Beschaffung von Gegenständen des landwirtschaftlichen oder gewerblichen
Betriebes und zur Benutzung auf gemeinsame Rechnung.
·
Vereine
zur Herstellung von Wohnungen.
Die
Novelle hat den § 1 komplett neu gefasst und auf die Nennung der Arten der
Genossenschaften verzichtet, gleichwohl gibt es sie natürlich noch. „Dies auch
vor dem Hintergrund, als inzwischen eine Vielzahl neuer, innovativer
Genossenschaftsgedanken umgesetzt werden, die nicht in das ursprüngliche
Korsett gepasst hätten“, meint Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
Im
besagten Fall war das Rechtsmittel der Beschwerde ergebnislos, so dass die
nächste und die übernächste Instanz bemüht werden musste.
Am
28. September 2017 hat nun der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf
auf die Beschwerde der betroffenen Vorgenossenschaft gegen den Beschluss des
Amtsgerichtes – Rechtspflegerin- vom 22. März 2017 unter Mitwirkung von drei
Richtern am Oberlandesgericht beschlossen, die angefochtene Entscheidung
aufzuheben.
„In
der Begründung sind die Richtung voll unserer Argumentation aus der Beschwerde
gefolgt“, meint Haubold. Danach ist es die besondere Eigenart der
Produktivgenossenschaften, dass sich die Gründer – hier Restaurantleiter, Köche
und Kellner – zur gemeinschaftlichen Herstellung und Verwertung – hier
Speisenangebote – zusammenschließen. Anders als bei allen anderen Arten von
Genossenschaften stellen die Produktivgenossen ihre eigene Arbeitskraft der
Genossenschaft zur Verfügung. Sie sind Beschäftigte ihrer eigenen
Genossenschaft und damit mittelbar Unternehmer und Mitarbeiter zugleich. Das
ist die besondere Situation.
Dienstag, 24. Oktober 2017
Bürokratieabbau muss bei Genossenschaften vorangetrieben werden
„Wenn in Schwergewicht daherkommt, dann sollte man es schon ernst
nehmen“, meint Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.
Die Rede ist vom Genossenschaftsverband Bayern (GVB) mit 1278 Genossenschaften
im Hintergrund. Dieser fordert die Bunderegierung auf, Überregulierungen zu
vermeiden und Platz zu schaffen, für echtes wirtschaftliches Handeln. Hiervon
wären insbesondere mittelständische Unternehmen betroffen. „Wir brauchen in der kommenden
Legislaturperiode einen spürbaren Abbau bürokratischer Hürden", fordert GVB-Präsident
Gros. Nach Ansicht des GVB-Präsidenten muss die zukünftige Bundesregierung
zudem penibel darauf achten, dass die EU-Mitgliedsstaaten das regeln dürfen und
müssen, was sie regeln können. "Wir brauchen eine klare Abgrenzung
zwischen Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten und Zuständigkeiten der EU",
so Gros weiter. In diesem Zusammenhang sprach er sich erneut dafür aus, den in
Deutschland seit 80 Jahren bewährten genossenschaftlichen Einlagenschutz zu
erhalten. „Ein ambitionierter Einsatz im Sinne der Gesellschaft“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
Donnerstag, 19. Oktober 2017
Genossenschaften spielen bei der Ernährung eine wesentliche Rolle
„Genossenschaften
sind und bleiben ein wichtiger Partner bei der Agrar- und Ernährungswirtschaft
und ihnen muss die Chance gegeben werden, sich auch an Herausforderungen der
Zukunft anpassen zu können“, meint Genossenschaftsberater
und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Franz-Josef Holzenkamp, der
Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) sieht dies genauso und
bekräftigte auf einer Sitzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) seine
Meinung. „Genossenschaften sind verlässliche Handels- und Vertragspartner
sowohl in der Verarbeitung und der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
als auch beim Bezug von Betriebsmitteln“, sagt DBV-Präsident Joachim Rukwied
gegenüber dem DRV-Präsidenten. Rukwied betonte zudem, dass das Prinzip
Genossenschaft die erste Wahl für das agrarpolitische Ziel sei, die Position
der Landwirte in der Wertschöpfungskette zu stärken. „Zurecht macht Rukwied
darauf aufmerksam, dass eine Weiterentwicklung des Genossenschaftsmodells in
Zeiten volatiler Agrarmärkte und des globalen Wettbewerbs unverzichtbar sei“,
erklärt Genossenschaftsgründer Olaf
Haubold.
Dienstag, 17. Oktober 2017
Beim Wein sind Genossenschaften nicht wegzudenken
„Ein wesentlicher Bereich der Genossenschaften in Deutschland, aber auch
in anderen europäischen Weinanbaugebieten, ist von Weingärtnern geprägt“, sagt Genossenschaftsberater
und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold und bezieht sich dabei auf einen
Beitrag in der Ludwigsburger Kreiszeitung. Hier kam Dieter Weidmann, der
Vorstandsvorsitzende der Württembergischen Weingärtner-Zentralgenossenschaft
(WZG) zu Wort. Die Umsätze seien rückläufig. Wein als Kulturgut werde künftig
nicht mehr die Bedeutung haben wie bisher, prophezeit Weidmann. Auch die Natur
war 2017 schwierig. Trotzdem: Der Marktanteil württembergischer Weine liegt
mengenmäßig bei zehn Prozent, umsatzmäßig bei elf Prozent in Deutschland. Die
WZG rechnet damit, in diesem Jahr 15,1 Millionen Liter Wein einzulagern; das
sind 5,2 Millionen Liter oder 26 Prozent weniger als im Vorjahr. Zurückhaltende
Auskünfte in puncto Gewinn: Die Genossenschaften mit eigenem Vertrieb haben
69,2 Millionen Liter Wein und Sekt verkauft und damit 218 Millionen Euro
umgesetzt – 1,1 Millionen Euro weniger als 2015. Der Durchschnittserlös für den
Liter Wein liegt bei 3,15 Euro je Liter. „Damit zeigt es sich, wie hervorragend
das Genossenschaftswesen in Deutschland beim Weinbau funktioniert“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.
Donnerstag, 12. Oktober 2017
Transparenzverpflichtung ist bereits durch Eintragung in elektronisches Register gewährleistet
Im
Juni 2017 wurde das Transparenzregister durch eine Änderung im Geldwäschegesetz
(inzwischen die vierte Änderung!) – BGBL I Nr. 39 vom 24.06.2017 – eingeführt. „Maßgeblicher
Inhalt ist die Neugier des Staates, wer wohl als wirtschaftlich Berichtigter
hinter einem Unternehmen steht, natürlich wieder um den Terrorismus besser
bekämpfen zu können“, pointiert Genossenschaftsgründer und
Genossenschaftsberater Olaf Haubold von der Cooperative Consulting eG.
Wer
ist hier betroffen? Die sehr umfangreichen Transparenzpflichten sollen alle
„Vereinigungen“ im Sinne des § 20 Abs. 1 GwG, d.h. alle juristischen Personen
des Privatrechtes betreffen, demnach neben AG, SE, GmbH, UG, Vereine,
Stiftungen und KG a. A. auch Genossenschaften und SCE! Die Pflichten sind für
die Betreffenden aufwendig und mal wieder mehr als lästig, aber trifft das, wie
staatlich gewünscht, auch auf die Genossenschaften zu?
Die
Kernfrage sei laut Genossenschaftsberater Haubold die Definition von „wirtschaftlich
Berechtigter“. Ist ein Mitglied einer Genossenschaft, eine SCE ist auch eine Genossenschaft,
auch wenn er mehr als 25% der Anteile hält und kein Mitglied des die
Genossenschaft vertretenden Organs ist, eine solche der öffentlichen
Transparenz zu unterwerfende Person? „Wir
sagen hier klar nein“, meint Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
Obwohl
bei kleineren Familiengenossenschaften, die üblicherweise aus drei bis acht Mitgliedern
bestehen, die 25% Quote schon mal überschritten werden kann, haben diese
Mitglieder im Gegensatz zu den Anteilseignern von Kapitalgesellschaften keinen Anspruch
auf das Vermögen und die stillen Reserven der Genossenschaft. Weiterhin können
Anteile jederzeit auf andere Mitglieder übertragen werden und die
Genossenschaften sind Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl.
Der die Genossenschaft vertretende Vorstand ist bereits in ein elektronisches
Register beim für den Sitz der Genossenschaft zuständigen
Genossenschaftsregister eingetragen. „Somit sind die Forderungen nach einer
öffentlichen Transparenz erfüllt“, so der Vorstand der Cooperative Consulting
eG.
„Die
Vorstände von Genossenschaften sollten sich hier also keine Sorgen machen, auch
wenn ab dem 01.10.2017 bereits mit Bußgeldern gedroht wird. Sinnvoll ist es, mit
dem genossenschaftlichen Prüfungsverband Kontakt aufnehmen, um letzte Zweifel
auszuräumen. Der DEGP e. V. in Dessau, als einer der großen bundesweit
agierenden Prüfungsverbände wird das Thema anlässlich einer Schulung für
Vorstände und Aufsichtsräte am 25.10 2017 behandeln“, erklärt Olaf Haubold
abschließend.
Dienstag, 10. Oktober 2017
Gemeinschaftlich eintreten für die Belange Ärmerer
„Rund 500 Experten aus dem Genossenschaftsbereich
diskutierten unlängst in Luzern über die Rolle der Wohnungsgenossenschaften bei
der Erfüllung des Bedarfs an Wohnraum in der Schweiz.“ Hierauf macht Genossenschaftsberater
und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold aufmerksam. Einen besonderen
Stellenwert nahm das Thema der Mietsuchenden mit „Handicaps“ ein, also Menschen
mit niedrigem Einkommen, körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung oder
noch nicht integrierten Asylsuchenden ein. Die Zürcher Stiftung Domicil setzt sich hierzu
für Solidarhaftung ein. , wie die Geschäftsleiterin Annelise Dürr erklärte.
Entweder schliesst die Stiftung die Mietverträge selbst ab oder unterschreibt
als Mitmieter, um das Risiko für den Wohnungsanbieter zu reduzieren. Auf diese
Weise vermittelt Domicil Wohnungen an wirtschaftlich benachteiligte Familien,
Alleinerziehende, Paare und Einzelpersonen, die nicht fähig sind, ihren Alltag
selbständig zu bewältigen. Gleichzeitig fördert sie die „Wohnkompetenz“. Hierzu
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold:
„Ein interessanter Ansatz, über den auch deutsche Wohnungsgenossenschaften
nachdenken könnten!“
Freitag, 6. Oktober 2017
Mehr-Generationen-Genossenschaft als gutes Beispiel
„Ein schönes Beispiel aus der Eifel zeigt, wie
Genossenschaften zur Bewältigung des Generationenkonfliktes beitragen können“, erklärt
Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Die "Geno Eifel eG" mit inzwischen 100 Mitgliedern, will
Menschen unterschiedlicher Generationen zwecks gegenseitiger Unterstützung
zusammenbringen und koordiniert Hilfsgesuche und -angebote ihrer Mitglieder. So
werden Senioren beim Besuch eines Supermarkts, beim Wechsel einer Glühbirne
oder bei der Haus- und Gartenpflege unterstützt. Im Gegenzug bieten diese zum
Beispiel Babysitten für junge Familien an. Jede Hilfsleistung soll im Genossenschaftsbüro
im Kaller Rathaus angemeldet werden, so dass ein Helfer gefunden werde. Alle
Einsätze werden je nach Wunsch über Zeitgutschriften bei der Genossenschaft
oder finanziell entlohnt. „Früher wurden solche Leistungen durch die eigene
Familie oder Nachbarschaft übernommen. Doch das ist heute längst nicht mehr
selbstverständlich. In diese Lücke will diese Genossenschaft stoßen und damit
auch den Herausforderungen des demographischen Wandels begegnen“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
Mittwoch, 4. Oktober 2017
Genossenschaftliche Privatschule geplant
„Genossenschaften eignen sich für nahezu jede Idee, bei der Menschen
gemeinschaftlich Ziele erreichen wollen“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer
Olaf Haubold. Jüngstes Beispiel ist die Gründung einer Privatschule in Speicher
in der Eifel, die im August
2018 eröffnet werden soll. Träger der Schule wird die nun gegründete
Genossenschaft "Gymynasium Speicher eG" sein. Die Genossenschaft hat
bislang rund 30 Mitglieder, die sich in Eigenregie um Personal, Material,
Renovierungen und Umbauten kümmern. Denn Fördergelder des Landes stehen einer
Schule erst nach vier Jahren Betrieb zu. Die ersten vier Jahre müssen die
Träger daher aus Eigenmitteln, Spenden und Krediten finanzieren. Die Familien
der zukünftigen Schülerinnen und Schüler sollen zudem ein Schulgeld von 190
Euro im Monat zahlen. Lehrpläne und des Schulkonzept werden vom ebenfalls
genossenschaftlichen Oranien-Campus in Altendiez erarbeitet. „Ein schönes
Beispiel für Eigeninitiative, die früher gefördert werden sollte“, so der Genossenschaftsgründer
Olaf Haubold.
Donnerstag, 28. September 2017
Bestätigung zum Ja für mehr Bürokratieabbau
Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf
Haubold, der jüngst in einem Beitrag in Finanzwelt (http://finanzwelt.de/aenderungen-im-genossenschaftsgesetz/)
auf die aktuellen Änderungen im Genossenschaftsgesetz vor dem Hintergrund von
vermeintlichem Bürokratieabbau aufmerksam gemacht hat, bekommt nun prominente
Verstärkung. Wie eine ots-Meldung berichtet, fordern die „1.278 im
Genossenschaftsverband Bayern (GVB) zusammengeschlossenen Genossenschaften die
zukünftigen Regierungsparteien im Bundestag dazu auf, den Bürokratieabbau
wieder zu forcieren. „Statt Überregulierung und Kontrollzwang braucht die
Wirtschaft Vorgaben, die sich auf das Wesentliche konzentrieren, die einfach
und verständlich sind und die Raum für unternehmerisches Handeln lassen",
sagt GVB-Präsident Jürgen Gros. Das gelte nicht nur für die Volksbanken und
Raiffeisenbanken im Freistaat, die durch eine auf Großbanken zugeschnittene
Finanzmarktregulierung mit rund 138 Millionen Euro pro Jahr stark belastet
werden. Das gelte für alle mittelständischen Betriebe, zu denen auch
Genossenschaften zählen.“ Eine Forderung, der man sich nur anschließen kann, so
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.
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Bürokratieabbau,
Genossenschaften,
Olaf Haubold
Dienstag, 26. September 2017
Änderungen im Genossenschaftsgesetz verbindlich
Willich, 22.09.2017. Der Gesetzgeber hat in der sommerlichen Pause am 22.07.2017 ein „Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften – Abkürzung: GenTraG“ veröffentlicht. „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, möchte man meinen. Dahinter verbirgt sich kein neues Gesetz, sondern die neuerliche Änderung des 1867 vom Abgeordneten Hermann Schulze aus Delitzsch in den Preußischen Landtag eingebrachten Genossenschaftsgesetzes“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Die Taktfrequenz werde laut Haubold immer kürzer. Ob die Änderungen dem Bürokratieabbau und der Transparenz oder anderen Zielen dienten, werde man sehen.
„Zum
Thema Bürokratieabbau kann man meinen, dass die Weitergabe der Satzung in Druckform
bei der Aufnahme eines neuen Mitgliedes nunmehr unterbleiben kann, wenn die
Satzung im Internet unter der Adresse der Genossenschaft abrufbar ist und dem
Antragsteller ein Ausdruck der Satzung angeboten wird“, so Olaf Haubold. Ganz
in die andere Richtung fallen dann neue Formulierungen wie: „Bestimmt die
Satzung weitere Zahlungspflichten oder eine Kündigungsfrist von mehr als einem
Jahr, so muss dies in der Beitrittserklärung ausdrücklich zur Kenntnis genommen
werden.“ Hier bestehe also noch Unklarheit.
Insgesamt
beträfen die Änderungen 78 Textpassagen oder Einfügungen im Gesetz. Die
Vorstände und Aufsichtsräte von Genossenschaften seien also gut beraten, sich
mit ihren Genossenschaftsverbänden zu beraten und sich über die Änderungen und
ihre Auswirkungen informieren zu lassen, wie dies Schwerpunkt der
Beratungsleistungen der Cooperative Consulting eG von Genossenschaftsberater
Olaf Haubold sei.
„Die
aus meiner Sicht wesentlichste Änderung betrifft die Einfügung des Paragraphen
21b ‚Mitgliederdarlehen’. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz hat der Gesetzgeber
die Darlehen mit qualifiziertem Nachrang zur Vermögensanlage erklärt“, erklärt
Haubold. Nun sei es aber im Genossenschaftswesen schon lange bewährte Praxis,
dass Mitglieder die Projekte ihrer Genossenschaft sowohl mit
Genossenschaftskapital (EK), als auch über Darlehen (FK) finanzieren. Da
Genossenschaften Ausnahmetatbestände im Vermögensanlagengesetz und im KAGB
genießen, blieb dem Gesetzgeber 2015 nichts weiter übrig, als auch hier
Ausnahmen zuzulassen. Im Ergebnis ging den Banken möglicherweise zu viel
Geschäft verloren, sodass man beim Gesetzgeber insistiert hat, tätig zu werden.
„Das Ergebnis ist die erwähnte Einfügung“, so Haubold. Da der §21b nunmehr
weiter die genossenschaftliche Praxis unterstreicht, sie jetzt aber –
„bürokratieabbauenderweise“ – regelt, hat sich das Thema mit der Festlegung
durch die Obergrenze von 1,5 % Zinsen pro Jahr wohl selbst erledigt.
Eingangs
war ja schon Hermann Schulze aus Delitzsch erwähnt worden. Dem Gesetzgeber
sollte zugerufen werden, dass die Gründerväter des Genossenschaftsgesetzes und
der Genossenschaftsbewegung in Deutschland, die jüngst Weltkulturerbe geworden
ist, mal Prinzipien für Genossenschaften aufgestellt haben. Die lauten: „Selbstbestimmung,
Selbstverwaltung und Selbstkontrolle durch die genossenschaftlichen
Prüfungsverbände bei absoluter Staatsferne!“ „Die Einhaltung dieser Prinzipien
ist Bürokratieabbau genug und die Transparenz wird in den jährlichen
Generalversammlungen gewährleistet“, meint Olaf Haubold. Donnerstag, 21. September 2017
Für jedes Problem gibt es eine Genossenschaftslösung
„Wir sind seit vielen Jahren der Ansicht, dass die Rechtsform der Genossenschaft
ideale Voraussetzungen für viele Herausforderungen schafft. Allerdings ist dies
zu vielen Menschen hierzulande noch nicht ausreichend bekannt, da ihnen das
entsprechende Bewusstsein hierfür fehlt“, sagt Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Er bekommt hierbei Unterstützung durch Ralf Barkey, den künftigen
Vorstandschef des fusionierten Genossenschaftsverbandes. Dieser lässt sich in der Allgemeinen Zeitung (http://www.allgemeine-zeitung.de/wirtschaft/wirtschaft-regional/kuenftiger-verbandschef-ralf-w-barkey-will-das-genossenschaftliche-konzept-staerker-im-wirtschaftsleben-verankern_18166549.htm)
darüber aus, dass das genossenschaftliche Konzept stärker im wirtschaftlichen
Leben verankert werden muss. Besonders wichtig ist ihm dabei der Mut vieler
Menschen, Herausforderungen selbst in die Hand zu nehmen. „Dies kann die
Einkaufsgemeinschaft einer Ärztegruppe genauso sein wie das selbstverwaltete
Pensionsheim. Wesentlich ist doch, dass man durch den gemeinsamen Willen und
den Zusammenschluss mehr erreicht als alleine“, meint Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
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