Donnerstag, 21. Dezember 2017
Änderungen im Genossenschaftsgesetz
„Ob die Änderungen im neuen Genossenschaftsgesetz sinnvoll sind oder
nicht, mag man diskutieren. Sie haben einige Erleichterungen gebracht, die sich
allerdings erst noch durchsetzen müssen“, erklärt Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Fakt ist: Künftig können Bekanntmachungen
über den elektronischen Bundesanzeiger erfolgen oder über eine Verlautbarung
auf der Internetseite. Auch die Einladungen zur Generalversammlung können per
Mail erfolgen. Außerdem genügt es, wenn die Satzung auf der Webseite der
Genossenschaft abrufbar ist. „Zudem wurden vereinfachte Prüfungen für kleine
Genossenschaften eingeführt und die Größenklassen für die Prüfungsbefreiung für
jährliche Prüfungen um 50 Prozent angehoben“, sagt Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.
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