Donnerstag, 21. Dezember 2017

Änderungen im Genossenschaftsgesetz

„Ob die Änderungen im neuen Genossenschaftsgesetz sinnvoll sind oder nicht, mag man diskutieren. Sie haben einige Erleichterungen gebracht, die sich allerdings erst noch durchsetzen müssen“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Fakt ist: Künftig können Bekanntmachungen über den elektronischen Bundesanzeiger erfolgen oder über eine Verlautbarung auf der Internetseite. Auch die Einladungen zur Generalversammlung können per Mail erfolgen. Außerdem genügt es, wenn die Satzung auf der Webseite der Genossenschaft abrufbar ist. „Zudem wurden vereinfachte Prüfungen für kleine Genossenschaften eingeführt und die Größenklassen für die Prüfungsbefreiung für jährliche Prüfungen um 50 Prozent angehoben“, sagt Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.




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