Die Auswirkungen von Covid19 haben unterschiedliche
Auswirkungen. Viele Menschen sind zwangsweise zuhause und können Ihrer
gewohnten Beschäftigung nicht nachgehen. Das führt auch zum Nachdenken über
mögliche Szenarien und die Reaktionen darauf. Insbesondere denken derzeit noch
mehr Menschen darüber nach, ihr Vermögen in der Rechtsform der Genossenschaft
zu sichern.
Das ist zwar grundsätzlich möglich, denn
Genossenschaften waren schon immer “Kinder der Not“. Wichtig ist hier immer zu
beachten, dass der Zweck einer Genossenschaft nach § 1 GenG immer die Förderung
des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder sowie deren kulturelle und
soziale Bedürfnisse im Ergebnis des gemeinsamen Geschäftsbetriebs sein muss.
Man darf in einer Genossenschaft nicht allfällige
private Ausgaben der Lebensführung zu Betriebsausgaben der Genossenschaft
machen, um Steuern zu sparen. Das ist der falsche Ansatz, den ich jedoch immer
wieder in meinen Beratungen von Interessenten höre. In erster Linie ist es
wichtig – ja – rechtsformprägend, einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb zu
entfalten aus dessen Ergebnis die Mitglieder gefördert werden können. Gern
beraten unsere GenossenschaftsBerater und ich, wie das im Einzelnen erfolgen
kann.
Es ist höchste Zeit – neu zu denken und bleiben Sie
gesund!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen