Donnerstag, 2. April 2020

Genossenschaften und Corona

Die Auswirkungen von Covid19 haben unterschiedliche Auswirkungen. Viele Menschen sind zwangsweise zuhause und können Ihrer gewohnten Beschäftigung nicht nachgehen. Das führt auch zum Nachdenken über mögliche Szenarien und die Reaktionen darauf. Insbesondere denken derzeit noch mehr Menschen darüber nach, ihr Vermögen in der Rechtsform der Genossenschaft zu sichern.
Das ist zwar grundsätzlich möglich, denn Genossenschaften waren schon immer “Kinder der Not“. Wichtig ist hier immer zu beachten, dass der Zweck einer Genossenschaft nach § 1 GenG immer die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder sowie deren kulturelle und soziale Bedürfnisse im Ergebnis des gemeinsamen Geschäftsbetriebs sein muss.
Man darf in einer Genossenschaft nicht allfällige private Ausgaben der Lebensführung zu Betriebsausgaben der Genossenschaft machen, um Steuern zu sparen. Das ist der falsche Ansatz, den ich jedoch immer wieder in meinen Beratungen von Interessenten höre. In erster Linie ist es wichtig – ja – rechtsformprägend, einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb zu entfalten aus dessen Ergebnis die Mitglieder gefördert werden können. Gern beraten unsere GenossenschaftsBerater und ich, wie das im Einzelnen erfolgen kann. 
      
Es ist höchste Zeit – neu zu denken und bleiben Sie gesund!      

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