Dienstag, 14. April 2020

Genossenschaften, genossenschaftliche Rückvergütung

Im April werden in Genossenschaften üblicherweise in den Organen der Jahresabschluss zum 31.12. des Vorjahres beraten und über die „Gewinnverwendung“ nachgedacht. Für mich ist wichtig zu erinnern, ob alle Maßnahmen der Mitgliederförderung im letzten Jahr durchgeführt worden sind, ob es von Seiten der Mitglieder Vorschläge gegeben hat, die Förderkonzeption zu Mitgliederförderung nachzubessern oder zu überarbeiten.


Schwerpunkt in den Beratungen der Organe zum Jahresabschluss sollte insbesondere sein, ob es nicht an der Zeit ist, statt der üblichen Gewinnausschüttungen als Dividenden nach Steuern, die an der Quelle, also bei den Genossenschaften mit 25 % Kapitalertragssteuern und Solidaritätszuschlag versteuert werden müssen, was die Erstellung einer Steuerbescheinigung für die Mitglieder nach sich zieht, eine genossenschaftliche Rückvergütung auszukehren.



Die genossenschaftliche Rückvergütung aus dem Umsatzergebnis des Mitgliedergeschäftes ist die Rücküberweisung des zu viel gezahlten Aufwandes des Mitgliedes, welches bei der Genossenschaft im Jahresabschluss zur Bildung einer Rückstellung für die Auszahlung der Rückvergütung führt. Wenn die Generalversammlung die Auszahlung der Rückvergütung beschlossen hat, wird mit der Auszahlung die Rückstellung aufgelöst. Die empfangenen Beträge führen beim Mitglied nicht zu einer Versteuerung als Einnahmen in der Einkommenssteuererklärung.

Die genossenschaftliche Rückvergütung kann demnach bei der Genossenschaft zu einer 100%-gen Steuerentlastung führen, wenn nur Umsätze aus Mitgliedergeschäft generiert werden. Sollte die Genossenschaft auch Umsätze aus Nichtmitgliedergeschäft generieren, muss sie die Umsätze voneinander abgrenzen, da sonst die Rückvergütung aus Umsätzen des Nichtmitgliedergeschäftes zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen würde. Zur korrekten Abgrenzung ist die entsprechende Anlage zur Körperschaftsteuererklärung auszufüllen.



In jedem Fall sollten die Organe der Genossenschaften jetzt darüber nachdenken und die richtigen Beschlüsse für die Generalversammlungen vorschlagen.          

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