„Das Erneuerbare Energien
Gesetz hat sich als Erfolgsgeschichte bewiesen. Vielfach umgesetzt in Bürgerenergiegenossenschaften“,
erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Am 1. April 2000
trat das Erneuerbare Energien Gesetz (kurz EEG) in Deutschland in Kraft. Heute
wird in Deutschland siebenmal mehr erneuerbarer Strom erzeugt als damals. Das
EEG war so erfolgreich, dass es zum Exportschlager wurde. Mittlerweile haben
rund 60 Länder ähnliche Instrumentarien nach deutschem Vorbild umgesetzt.
„Für Bürgerenergiegenossenschaften
gibt es aber noch viel zu tun und sie bemühen sich zusammen mit engagierten
Kommunen um neue Projekte. Aber auch unabhängig davon können Privatleute, Unternehmen
und Kommunen gleichermaßen durch den Bau einer eigenen Photovoltaikanlage nicht
nur etwas für den Klimaschutz tun, sondern auch Stromkosten sparen“,
meint Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
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