„Nach allem, was ich mir angesehen habe und welche
Erfahrungen ich aus meiner über 20-jährigen Erfahrung mit Genossenschaften
habe, muss die Frage eindeutig mit einem „Ja“ beantwortet werden.“ so Olaf
Haubold als Resümee in seinem neues Essay mit obigen Titel. (Der Link zum
Kostenlosen Download im Anschluss an diese PM)
Im Internet sind viele von den Jahresberichten der annährend
2.000 Wohnungsgenossenschaften in Deutschland abrufbar. Das Ergebnis ist nahezu
identisch. Überwiegend werden die Körperschafts- und Gewerbesteuerbefreiungen
in Anspruch genommen. Ein geringer Teil wird den Mitgliedern als Dividenden
ausgezahlt, was dort zu Kapitalertragssteuern führt. Der überwiegende Teil wird
in den Kapitalrücklagen zurückgelegt, damit den Mitgliedern und deren Förderung
dauerhaft entzogen! Teilweise erreichen die Rücklagen das 60 – 90 fache der
Geschäftsguthaben der Mitglieder, nicht selten zweistellige Millionenbeträge.
In den Geschäftsberichten wird oft von „Mietern“ gesprochen,
obwohl Mitglieder nach den genossenschaftlichen Prinzipien Mitunternehmer sind
und Ihren Genossenschaften gleichzeitig als Kunden gegenüber treten. Sie nutzen
daher ihr genossenschaftliches Miteigentum und sollten auch als „Nutzer“
angesprochen werden, die einen Dauernutzungsvertrag und keinen Mietvertrag
bekommen. Die Nutzungsentgelte sollten entsprechend des Förderzwecks nach
Satzung und Genossenschaftsgesetz auskömmlich zur Bewirtschaftung durch die eG
sein und demgemäß deutlich unter den ortsüblichen Vergleichsmieten liegen.
Sollten die Jahresergebnisse Überschüsse aufweisen, sollten diese als
genossenschaftliche Rückvergütung an die Mitglieder zurückgeführt werden, die
diese steuerfrei entgegen nehmen können.
Möglicherweise machen die Wohnungsgenossenschaften ihr
Benchmarking mit Immobilienanlagegesellschaften, möglicherweise in der
Rechtsform der Aktiengesellschaft. Daraus entsteht möglicherweise auch die
„Notwendigkeit“ die Mieten ständig erhöhen zu müssen, obwohl da keine
betriebswirtschaftliche Notwendigkeit besteht. Die Genossenschaften sind nicht
gewinnorientiert, wie andere Kapitalgesellschaften sondern in erster und
einziger Linie der Mitgliederförderung verpflichtet. Nur durch die
Mitgliederförderung entsteht erst die Rechtsform Genossenschaft.
Das, was die Wohnungsgenossenschaften heute hinsichtlich der
Mitgliederförderung machen, ist nicht ausreichend und sollte von den
Prüfungsverbänden im Rahmen der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung kritisiert werden. Diese Kritik sollte Eingang in die
Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses finden, das anlässlich der
Generalversammlungen zu verlesen ist. Möglicherweise wacht dann das eine oder
andere Mitglied auf. Und fängt an, seine Mitgliedsrechte wahrzunehmen.
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