Nun wird gehandelt: Zahlreiche Verbände und Unternehmen haben ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestrebt. Hintergrund ist die verstrichene Frist zur Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie. „Laut Bundeswirtschaftsministerium bedarf es aber keiner weiteren Umsetzungsschritte. Zur Begründung heißt es: Die Richtlinie sei im deutschen Recht vollständig umgesetzt. Das dem nicht so ist, zeigt eine aktuelle Studie“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
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