Donnerstag, 2. September 2021

Neuer genossenschaftlicher Prüfungsverband hat seine Arbeit aufgenommen

Die Kapazitätsprobleme und Aufnahmevorbehalte von genossenschaftlichen Prüfungsverbänden im Verlauf des Jahres 2020, die ihr Ursache nicht wie so Vieles in der „Corona Krise“, sondern vielmehr in der gewollten politischen Diskreditierung von kleinen Genossenschaften mit nicht mehr als 20 Mitgliedern hatten erforderten zwingend, die Gründung eines neuen genossenschaftlichen Prüfungsverbandes voranzutreiben. Zehn Genossenschaften, Steuerberater und ein Wirtschaftsprüfer gründeten am 25. Oktober 2020 den Rheinisch Bergischen Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. mit Sitz in Bergisch Gladbach. Auf der Grundlage des Genossenschaftsgesetzes muss ein genossenschaftlicher Prüfungsverband in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins durch mindestens 7 Genossenschaften gegründet werden. Im Ergebnis umfangreicher Gespräche und betriebswirtschaftlicher Planungen wurde dem Rheinisch Bergischen Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. am 01. März 2021 durch die für den Sitz des Verbandes zuständigen Staatsaufsicht, dem Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein Westfalen, die Prüfungserlaubnis erteilt.

 

Nach dem Abbau des aufgelaufenen Staus zur Aufnahme von neu gegründeten Genossenschaften und die gesetzlich notwendigen Erstellungen von gutachterlichen Stellungnahmen, ohne die geründete Genossenschaften nicht im Genossenschaftsregister eingetragen werden, kann der neue Prüfungsverband jetzt wieder eine Bearbeitungszeit von einer Arbeitswoche nach der entsprechenden Auftragserteilung zusagen. Das ist für das Genossenschaftswesen und für die Unternehmensberater, die Genossenschaften in der Gründung begleiten, eine sehr erfreuliche Entwicklung.

 

Nach der Erteilung der Prüfungserlaubnis am 01. März 2021 bis heute hat der Rheinisch Bergische Prüfungsverband e.V. mehr als 65 neue Genossenschaften aufgenommen und die gutachterlichen Stellungnahmen erarbeitet.

 

 

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