Dienstag, 21. September 2021

Tausende Menschen haben für eine andere Wohnungs- und Mietenpolitik demonstriert

Tausende Menschen haben am Samstag (11.09.2021) in Berlin für eine andere Wohnungs- und Mietenpolitik demonstriert. Mehr als 7.000 Menschen gingen nach Schätzung der Polizei gegen "Mietenwahnsinn" auf die Straße, berichtet die Nachrichtenagentur EPD. Aufgerufen hatte ein Aktionsbündnis, das einen Kurswechsel der Politik für bezahlbares Wohnen forderte. Auf Transparenten wurde unter anderem ein bundesweiter Mietendeckel gefordert.

Mit eigenem Wagen und Kostümen beteiligte sich außerdem die Berliner Initiative "Deutsche Wohnen Co. enteignen" an der Demonstration. Am 26. September sind die Berlinerinnen und Berliner nicht nur zu den Wahlen zum Bundestag und Abgeordnetenhaus aufgerufen. Sie können auch über den Volksentscheid der Enteignungsinitiative abstimmen. Sie fordert die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsgesellschaften.

In diesem Zusammenhang bin ich in den letzten Tagen mehrfach angesprochen worden, ob die Vergesellschaftungsinitiative auch die großen Wohnungsgenossenschaften betreffen würde, wenn sie denn genügend Befürworter finden würde. Die Berliner Wohnungsgenossenschaften schreiben dazu sogar teilwiese ihre Mitglieder an und empfehlen Ihnen, nicht dafür zu votieren. Ein Kenner des Genossenschaftswesens kann darüber nur den Kopf schütteln. Leider werden die großen Genossenschaften heute von Vorständen geführt, die teilweise über einen hohen betriebswirtschaftlichen Sachverstand und profunde Kenntnisse über Immobilen besitzen, jedoch mangels Fortbildungsmöglichkeiten wenig bis keine Kenntnisse im Genossenschaftswesen haben.

Das wird unter anderem dadurch deutlich, dass die großen Genossenschaften immer noch glauben, dass die beste Gewinnverwendung immer noch in der Auszahlung von beim Mitglied zu versteuernden Dividenden und die Gewinnrücklagenbildung besteht. Von der Möglichkeit der steuerfreien Auszahlung von genossenschaftlicher Rückvergütung hat man noch nichts gehört. Wer sich mehr damit auseinandersetzen möchte, den verweise ich auf mein Essay von 2019: „Verraten die Wohnungsgenossenschaften die genossenschaftliche Idee?“. Einen kostenlosen Download gibt es hier:  http://www.cc-eg.de/Presse-Veroeffentlichungen/

Um auf die eingangs gesellte Frage zurückzukommen, natürlich würde ein solcher Enteignungsbeschluss die Wohnungsgenossenschaften nicht betreffen, wen wollte mach auch dadurch enteignen. Eine Wohnungsgenossenschaft gehört immer sich selbst, im Gegensatz zu den große Immobilienaktiengesellschaften, die den Shareholdern gehören. Nach den genossenschaftlichen Identitätsprinzipien hat des Mitglied einer eG zwar neben der Identität als Kunde im gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb auch die Identität als Unternehmer. Diese beschränkt sich jedoch hauptsächlich auf seine Rechte und Pflichten als Mitglied und die Teilnahme an der Generalversammlung. Er hat auch nach seinem Ausscheiden keinen Anteil am Vermögen (z.B. Immobilienvermögen), an den Rücklagen (z.B. Gewinnrücklagen) oder stillen Reserven (z.B. Immobilienverkehrswerte) seiner Genossenschaft. Das verbleibt, bis zu einer möglichen Auflösung der Genossenschaft, bei ihr selbst.




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen