„Das
Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland belief sich zum Ende
des dritten Quartals 2019 auf rund 6.302 Milliarden Euro. Damit ist es
gegenüber dem zweiten Quartal 2019 um etwa 1,1 Prozent gestiegen.
Zusammensetzung des Geldvermögens:
Das
Geldvermögen der privaten Haushalte gliedert sich in gehaltene
Bargeldbestände, Bankeinlagen und Wertpapiere (Aktien, festverzinsliche
Wertpapiere und Investmentfondsanteile) sowie in Ansprüche gegenüber
Versicherungen und Pensionseinrichtungen. Mehr als ein Drittel ihres
Geldvermögens halten die privaten Haushalte in Bargeld und
Sichteinlagen.
Geld-
und Sachvermögen summiert bilden das Gesamtvermögen der privaten
Haushalte. Den größten Posten des Gesamtvermögens stellt das
Immobilienvermögen inklusive Landbesitz dar. Zum Ende des Jahres 2017
belief sich das in Wohnbauten bzw. Wohngebäude investierte Vermögen der
privaten Haushalte in Deutschland auf eine Summe von rund 4,47 Billionen
Euro. Das private Sachvermögen insgesamt betrug etwa 8,26 Billionen
Euro.“ (Quelle: Statista 2020)
Setzt
man nun berechtigt voraus, dass die von der EZB angekauften Anleihen,
insbesondere aus den kreditaffinen Ländern Südeuropas zunehmend ihren
Wert verlieren und durch die derzeitige ausgelöste Krise der Wirtschaft
infolge des Lockdown zunehmend Unternehmensanleihen platzen werden,
sieht man aus der Überdeckung der Statistiken, wo die interessanten Eier
im Nest liegen.
Immer
mehr Menschen fragen sich deshalb berechtigt, wie das private Vermögen
gesichert werden soll, dass oft durch die Hände Arbeit über viele
Jahrzehnte für einen gesicherten Ruhestand angeschafft worden ist.
Hier helfen zur Beantwortung eingangs gestellter Frage wieder gesicherte Statistiken aus der Vergangenheit:
„Die
eigentlichen, geradezu vernichtenden Krisenjahre waren die vier Jahre
von Anfang 1929 bis einschließlich 1932. Stellen wir also fest, wie sich
in dieser Zeit der Bestand an Genossenschaften in Deutschland verändert
hat. Die Zahlen sind sämtlich den Statistischen Jahrbüchern des
Deutschen Reiches jener Zeit entnommen. Sie enthielten Jahr für Jahr
eine Übersicht mit dem Titel „Gesamtbestand an Genossenschaften“, und
zwar jeweils zum 1. Januar. Danach gab es 1929 52.153 Genossenschaften,
1930 52.559, 1931 52.505, 1932 52.030 und 1933 51.499 Genossenschaften.
Ihre Zahl nahm also in diesen vier Krisenjahren um 654 ab. Das sind sage und schreibe lediglich 1,25%!
Am
1. Januar 1929 gab es 11.842 Aktiengesellschaften. Vier Jahre später,
am 31. Dezember 1932, lag diese Zahl bei 9.638. Die Abnahme betrug also
2.204 Aktiengesellschaften. Das entspricht einer Quote von 18,6%
gegenüber 1928/29.
1926
gab es in Deutschland 57.338 GmbH. In den Jahren 1927 und 1928 nahm die
GmbH-Zahl zusammen um 11.248 ab. Sie betrug also um die Jahreswende
1928/1929 noch 46.090. Diese Zahl verminderte sich nun 1929 um 2.490 und
in den folgenden drei Jahren um zusammen 1.440 Unternehmen in den vier
uns hier interessierenden vier Krisenjahren also um 3.930. Das ergibt
einen Anteil von 8,5%.
Diese
Zahlen sollen noch einmal untereinander gestellt werden: Abnahme bei
den Genossenschaften um 1,25%, Abnahme bei den Aktiengesellschaften um
18,6%, Abnahme bei den GmbH um 8,5%. Der Anteil der Unternehmen in den
beiden kapital-gesellschaftlichen Rechtsformen verminderte sich also um
das 15fache und das 7fache gegenüber der genossenschaftlichen
Rechtsform.“ (Quelle: Wilhelm Kaltenborn, Verdrängte Vergangenheit.
Heinrich-Kaufmann-Stiftung 2015)
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