Donnerstag, 18. Juni 2020

Genossenschaften, weiterhin aktuell? (Teil 2 Die Vermögenssituation der Deutschen)

Im vorangegangenen Teil sind wir auf die Situation der steigenden Staatsverschuldung Deutschlands vor dem Hintergrund der Corona-Krise eingegangen. Werfen wir jetzt den Blick auf das Vermögen der Deutschen. 

„Das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland belief sich zum Ende des dritten Quartals 2019 auf rund 6.302 Milliarden Euro. Damit ist es gegenüber dem zweiten Quartal 2019 um etwa 1,1 Prozent gestiegen. 
Zusammensetzung des Geldvermögens: 
Das Geldvermögen der privaten Haushalte gliedert sich in gehaltene Bargeldbestände, Bankeinlagen und Wertpapiere (Aktien, festverzinsliche Wertpapiere und Investmentfondsanteile) sowie in Ansprüche gegenüber Versicherungen und Pensionseinrichtungen. Mehr als ein Drittel ihres Geldvermögens halten die privaten Haushalte in Bargeld und Sichteinlagen. 
Geld- und Sachvermögen summiert bilden das Gesamtvermögen der privaten Haushalte. Den größten Posten des Gesamtvermögens stellt das Immobilienvermögen inklusive Landbesitz dar. Zum Ende des Jahres 2017 belief sich das in Wohnbauten bzw. Wohngebäude investierte Vermögen der privaten Haushalte in Deutschland auf eine Summe von rund 4,47 Billionen Euro. Das private Sachvermögen insgesamt betrug etwa 8,26 Billionen Euro.“ (Quelle: Statista 2020) 

Setzt man nun berechtigt voraus, dass die von der EZB angekauften Anleihen, insbesondere aus den kreditaffinen Ländern Südeuropas zunehmend ihren Wert verlieren und durch die derzeitige ausgelöste Krise der Wirtschaft infolge des Lockdown zunehmend Unternehmensanleihen platzen werden, sieht man aus der Überdeckung der Statistiken, wo die interessanten Eier im Nest liegen.      

Immer mehr Menschen fragen sich deshalb berechtigt, wie das private Vermögen gesichert werden soll, dass oft durch die Hände Arbeit über viele Jahrzehnte für einen gesicherten Ruhestand angeschafft worden ist.

Hier helfen zur Beantwortung eingangs gestellter Frage wieder gesicherte Statistiken aus der Vergangenheit: 

„Die eigentlichen, geradezu vernichtenden Krisenjahre waren die vier Jahre von Anfang 1929 bis einschließlich 1932. Stellen wir also fest, wie sich in dieser Zeit der Bestand an Genossenschaften in Deutschland verändert hat. Die Zahlen sind sämtlich den Statistischen Jahrbüchern des Deutschen Reiches jener Zeit entnommen. Sie enthielten Jahr für Jahr eine Übersicht mit dem Titel „Gesamtbestand an Genossenschaften“, und zwar jeweils zum 1. Januar. Danach gab es 1929 52.153 Genossenschaften, 1930 52.559, 1931 52.505, 1932 52.030 und 1933 51.499 Genossenschaften. 
Ihre Zahl nahm also in diesen vier Krisenjahren um 654 ab. Das sind sage und schreibe lediglich 1,25%!
Am 1. Januar 1929 gab es 11.842 Aktiengesellschaften. Vier Jahre später, am 31. Dezember 1932, lag diese Zahl bei 9.638. Die Abnahme betrug also 2.204 Aktiengesellschaften. Das entspricht einer Quote von 18,6% gegenüber 1928/29.
1926 gab es in Deutschland 57.338 GmbH. In den Jahren 1927 und 1928 nahm die GmbH-Zahl zusammen um 11.248 ab. Sie betrug also um die Jahreswende 1928/1929 noch 46.090. Diese Zahl verminderte sich nun 1929 um 2.490 und in den folgenden drei Jahren um zusammen 1.440 Unternehmen in den vier uns hier interessierenden vier Krisenjahren also um 3.930. Das ergibt einen Anteil von 8,5%. 
Diese Zahlen sollen noch einmal untereinander gestellt werden: Abnahme bei den Genossenschaften um 1,25%, Abnahme bei den Aktiengesellschaften um 18,6%, Abnahme bei den GmbH um 8,5%. Der Anteil der Unternehmen in den beiden kapital-gesellschaftlichen Rechtsformen verminderte sich also um das 15fache und das 7fache gegenüber der genossenschaftlichen Rechtsform.“ (Quelle: Wilhelm Kaltenborn, Verdrängte Vergangenheit. Heinrich-Kaufmann-Stiftung 2015)

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