„Das
Kooperationsmodell zwischen Wohnungs- und Energiegenossenschaften bietet sich
wirklich an“, sagt Genossenschaftsberater
und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Auf
der anderen Seite haben Energiegenossenschaften das erforderliche Know-how für
die Planung, Entwicklung und das Betreiben von Energieprojekten – insbesondere
dann, wenn Bürgerbeteiligung eine wichtige Rolle spielen soll. Auf der anderen
Seite verfügen Wohnungsbaugenossenschaften über das spezifische Wissen, das für
die Pflege und Weiterentwicklung ihres Gebäudebestands erforderlich ist. Das
Kooperationsmodell zwischen Wohnungsbau- und Energiegenossenschaften eröffnet dabei
für beide Parteien den Markt zum Geschäftsfeld Mieterstrom. „Während
Energiegenossenschaften ein neues Geschäftsfeld hinzugewinnen, geht es der
Wohnungswirtschaft über diesen Weg darum, eine kostenverträgliche Versorgung für
die Mieter zu gewährleisten“, erläutert Genossenschaftsexperte Olaf Haubold.
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