Donnerstag, 8. August 2019

Förderung von Genossenschaften durch Darlehen

„Eine absolut sinnvolle Maßnahme hatb die Stadt Berlin eingeführt, um auch einer Klientel das Wohnen in einer Genossenschaft zu ermöglichen, die sich den Kauf der Genossenschaftsanteile nicht leisten kann“, meint Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. So hat das Land Berlin eine Förderung aufgelegt, die einkommensschwache Haushalte unterstützt. Wer einen Wohnberechtigungsschein hat, kann zinslose Darlehen aufnehmen, um damit Anteile an Genossenschaften zu kaufen oder seine projektbezogene Beteiligung zu begleichen. Die Maßnahme ist unter anderem eine Reaktion auf die veränderten Kosten. Bei jüngeren Genossenschaften wie etwa der Möckernkiez eG sind Anteile teurer als bei bereits etablierten Projekten. Dies liegt unter anderem daran, dass etwa bei Neubauten die Kosten in der Boomstadt Berlin gestiegen sind. „Mit dieser Maßnahme kann jeder, der einen Wohnberechtigungsschein hat, in Berlin ein Darlehen zwischen 2000 und 50.000 Euro beantragen. Dieses Darlehen  uss zurückgeführt werden, wenn man aus der Wohnung auszieht“, so Genossenschaftsexperte Olaf Haubold.

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