„Eine
absolut sinnvolle Maßnahme hatb die Stadt Berlin eingeführt, um auch einer
Klientel das Wohnen in einer Genossenschaft zu ermöglichen, die sich den Kauf
der Genossenschaftsanteile nicht leisten kann“, meint Genossenschaftsberater
und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. So hat das Land Berlin eine Förderung
aufgelegt, die einkommensschwache Haushalte unterstützt. Wer einen
Wohnberechtigungsschein hat, kann zinslose Darlehen aufnehmen, um damit Anteile
an Genossenschaften zu kaufen oder seine projektbezogene Beteiligung zu
begleichen. Die Maßnahme ist unter anderem eine Reaktion auf die veränderten
Kosten. Bei jüngeren Genossenschaften wie etwa der Möckernkiez eG sind Anteile teurer
als bei bereits etablierten Projekten. Dies liegt unter anderem daran, dass
etwa bei Neubauten die Kosten in der Boomstadt Berlin gestiegen sind. „Mit
dieser Maßnahme kann jeder, der einen Wohnberechtigungsschein hat, in Berlin
ein Darlehen zwischen 2000 und 50.000 Euro beantragen. Dieses Darlehen uss zurückgeführt werden, wenn man aus der
Wohnung auszieht“, so Genossenschaftsexperte Olaf Haubold.
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