Dienstag, 2. Juli 2019

Genossenschaften: Beispiele und Besonderheiten

Die Mitglieder sind manchmal selbst als Unternehmer anzusehen, wie zum Beispiel in landwirtschaftlichen Genossenschaften, Handwerkergenossenschaften und Handelsgenossenschaften. Hier organisieren sich Landwirte, Handwerker oder Einzelhändler. Bei Wohnungsbaugenossenschaften, Genossenschaftsbanken und Konsumgenossenschaften zählen die Mitglieder zugleich auch als Geschäftspartner, also Kunden, Wohnungsnutzer usw.

Für Genossenschaftsbanken (auch: Kreditgenossenschaften) gilt neben dem Genossenschaftsgesetz (GenG) zusätzlich das Kreditwesengesetz (KWG). Weiterhin unterliegen sie der Bankenaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank.
Weitere bekannte Genossenschaften sind beispielsweise die taz (die tageszeitung), die DENIC (Registrierungsstelle der de-Domains) oder auch die im Steuerberatermarkt tätige DATEV.
In einigen Bereichen existieren Genossenschaften, die für die entsprechende Zielgruppe verpflichtend sind, etwa Deichachten, Realgemeinden und Jagdgenossenschaften. Diese nennt man auch Zwangsgenossenschaften.
Seit der Jahrtausendwende erleben Energiegenossenschaften einen Auftrieb. Von den aktuellen Neugründungen finden mehr als die Hälfte in den Bereichen Energie, Wasser und Umwelt statt. Derzeit haben über 80.000 Bürger in Deutschland an neuen Energiegenossenschaften Anteile gezeichnet. Pflege- oder Seniorengenossenschaften werden als Alternative zur Gewährleistung einer menschenwürdigen Pflege in Selbsthilfe angesehen. In sämtlichen gesellschaftlichen Bereichen agieren Genossenschaften. Neben den bereits erwähnten gibt es in Deutschland außerdem Genossenschaften im Kleingewerbe, für Kulturzentren, Gastronomie und Einzelhandel. Letzterer ist teilweise auch in den traditionsreichen Konsumgenossenschaften organisiert. Es gibt Ärztegenossenschaften oder auch ein genossenschaftlich geführtes Krankenhaus (Salzhausen). Die Privatschule Eichenschule Scheeßel ist ein Einzelbeispiel für eine genossenschaftliche Schule. Es gibt Einkaufsgenossenschaften, zum Beispiel die OSADL (Open-Source-Wirtschaft) oder auch die Genossenschaft Deutscher Brunnen, und letztlich noch die Beteiligungsgesellschaft mit der Freistellung von der Prospektpflicht nach Verkaufsprospektgesetz.
Quelle:  unternehmerlexikon.de

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