„In diesem Jahr feiern
wir den 130. Geburtstag des Genossenschaftsgesetzes, das am 1. Mai 1889 im
Reichgesetzblatt verkündet und am 1. Oktober 1889 in Kraft getreten ist“, meint
Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. „Wir können
dankbar sein, in Deutschland solch ein Regelwerk zu haben, das die
genossenschaftlichen Grundprinzipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und
Selbstverwaltung auch gesetzlich verankert”, erklärte Axel Gedaschko, Präsident
des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Die große Zahl von 539
Wohnungsgenossenschaften, die bis Ende 2019 ihr 100. Jubiläum gefeiert haben
werden, spreche auch für die Qualität des Genossenschaftsgesetzes.
Wohnungsgenossenschaften
stellen einen Mittelweg zwischen individuellem Eigentum und Miete dar. „Einerseits
sind die Mitglieder Miteigentümer der Genossenschaft und genießen deshalb eine
größere Sicherheit. Andererseits sind sie flexibler als Wohnungseigentümer, da
sie den Miet- bzw. Nutzungsvertrag ganz normal kündigen können“, so Genossenschaftsexperte
Olaf Haubold.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen