Donnerstag, 11. Juli 2019

Das Jahr der Genossenschaften

„In diesem Jahr feiern wir den 130. Geburtstag des Genossenschaftsgesetzes, das am 1. Mai 1889 im Reichgesetzblatt verkündet und am 1. Oktober 1889 in Kraft getreten ist“, meint Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. „Wir können dankbar sein, in Deutschland solch ein Regelwerk zu haben, das die genossenschaftlichen Grundprinzipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung auch gesetzlich verankert”, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Die große Zahl von 539 Wohnungsgenossenschaften, die bis Ende 2019 ihr 100. Jubiläum gefeiert haben werden, spreche auch für die Qualität des Genossenschaftsgesetzes.
Wohnungsgenossenschaften stellen einen Mittelweg zwischen individuellem Eigentum und Miete dar. „Einerseits sind die Mitglieder Miteigentümer der Genossenschaft und genießen deshalb eine größere Sicherheit. Andererseits sind sie flexibler als Wohnungseigentümer, da sie den Miet- bzw. Nutzungsvertrag ganz normal kündigen können“, so Genossenschaftsexperte Olaf Haubold.

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