Donnerstag, 3. August 2017

Die Vorteile von Genossenschaften

„Keine Rechtsform hat so viele Vorteile bei der Bewältigung gesellschaftlicher Aufgaben wie Genossenschaften“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Dies sei auch der Grund für das „Erfolgsmodell“ Genossenschaft. Dabei läge der wesentliche Aspekt in der Tatsache, dass sich Genossenschaften für Ziele anbieten, die man nicht im Alleingang, sondern gemeinsam bewältigen wolle. An dieser Philosophie habe sich seit mehr als einhundert Jahren nichts geändert.

Dabei haben sich Genossenschaften seit ihrer Gründung 1847 durch Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch in den verschiedensten Märkten etabliert und im Hinblick auf Größe und Struktur unterschiedlichste Ausprägungen genommen. „Heute zählen Genossenschaften zu den Wachstumstreibern der deutschen Wirtschaft, sind dabei aber auch weltweit vertreten“, so Genossenschaftsgründer Haubold. Ihnen gemein ist, dass die Mitglieder zugleich Eigentümer als auch Kunden der Genossenschaft sind und von daher durch ein „Wir-gefühl“ geprägt werden. „Dieses sogenannte Identitätsprinzip unterscheidet Genossenschaften von allen anderen Formen wirtschaftlicher Unternehmungen“, meint Olaf Haubold.

Ein wichtiger Punkt ist dabei auch der sogenannte genossenschaftliche Förderzweck. Bei Genossenschaften steht grundsätzlich der wirtschaftliche Förderzweck ihrer Mitglieder im Vordergrund und nicht die Gewinnerzielungsabsicht. Was nicht heißen soll, dass sich Genossenschaften nicht marktkonform verhalten müssen und betriebswirtschaftlich effizient agieren, um die Situation ihrer Mitglieder zu fördern. „Bei Genossenschaften ist die Führung in der wirtschaftlichen Zielsetzung daher genauso wichtig wie bei anderen Unternehmungen“, sagt Unternehmensberater Olaf Haubold.

Die Kontrolle über Genossenschaften hätten dabei die Mitglieder selbst. Bei Genossenschaften gelte das ein Mitglied eine Stimme Prinzip. Die grundsätzlichen Entscheidungen würden dabei im Rahmen der Generalversammlung getroffen, auch Vorstand und Aufsichtsrat wären Mitglieder Genossenschaft und ebenfalls der Kontrolle durch die Mitglieder im Rahmen der Generalversammlung unterworfen. „Die abschließende Kontrolle wird dabei durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband vorgenommen, durch den die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, aber auch die wirtschaftlichen Verhältnisse testiert werden“, erklärt Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

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