Donnerstag, 17. Juni 2021

Italiens Politik setzt kleinen Energieerzeugern zu

Das Markt- und Wettbewerbsgesetz Nr. 124 vom 4. August 2017 für Energieunternehmen leitete in Italien den schrittweisen Übergang vom geschützten zum freien Markt ein. Dies könnte für einige Anbieter erhebliche Einbußen mit sich bringen“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Das Gesetz legt fest, ab wann und für wen die Preisgestaltung und Stromverteilung im geschützten Markt nicht mehr möglich sein werden. Für alle kleinen Unternehmen und einige Kleinstunternehmen war dies bereits ab dem 1. Januar 2021 der Fall. Haushalte und die meisten Kleinstunternehmen haben hingegen noch bis zum 1. Januar 2023 Zeit, sich an die neuen Bedingungen anzupassen. In diese Kategorie fallen auch E-Werkgenossenschaften. Über eine Vorstudie des Raiffeisenverbunds Südtirol wurden inzwischen drei mögliche Szenarien entwickelt, wie sich Energie-Genossenschaften künftig organisieren können: Entweder, sie nehmen die Kunden im geschützten Markt als Mitglieder auf oder sie schaffen einen separaten freien Markt für Nichtmitgliedskunden. Die dritte Alternative, einfach keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen, scheint dabei die am wenigsten vertretbare“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

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