Donnerstag, 17. Juni 2021
Italiens Politik setzt kleinen Energieerzeugern zu
„Das Markt- und Wettbewerbsgesetz Nr. 124 vom 4. August 2017 für
Energieunternehmen leitete in Italien den schrittweisen Übergang vom
geschützten zum freien Markt ein. Dies könnte für einige Anbieter erhebliche
Einbußen mit sich bringen“,
sagt Genossenschaftsberater
und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Das
Gesetz legt fest, ab wann und für wen die Preisgestaltung und Stromverteilung
im geschützten Markt nicht mehr möglich sein werden. Für alle kleinen Unternehmen
und einige Kleinstunternehmen war dies bereits ab dem 1. Januar 2021 der Fall.
Haushalte und die meisten Kleinstunternehmen haben hingegen noch bis zum 1.
Januar 2023 Zeit, sich an die neuen Bedingungen anzupassen. In diese Kategorie
fallen auch E-Werkgenossenschaften. „Über eine Vorstudie des Raiffeisenverbunds Südtirol wurden inzwischen
drei mögliche Szenarien entwickelt, wie sich Energie-Genossenschaften künftig
organisieren können: Entweder, sie nehmen die Kunden im geschützten Markt als
Mitglieder auf oder sie schaffen einen separaten freien Markt für Nichtmitgliedskunden.
Die dritte Alternative, einfach keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen, scheint
dabei die am wenigsten vertretbare“, so
Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
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