Dienstag, 7. Mai 2019

Erinnerung an die erste Gründung eines Genossenschaftsverbandes


Auf Initiative von Hermann Schulze-Delitzsch, der zu einer Versammlung im Juni 1859 nach Weimar die nach seiner Konzeption gegründeten Genossenschaften eingeladen hatte, gründeten 32 anwesende Vereine ihren Verband: „Central-Correspondenz-Bureau der deutschen Vorschuß- und Creditvereine.“
Zu dieser Zeit wurde noch häufig das Wort Verein gebraucht, wenn von Genossenschaften die Rede war. Es existierte ja noch kein Genossenschaftsgesetz, das hatte Hermann Schulze-Delitzsch ja erst 1867 als Abgeordneter in den preußischen Landtag eingebracht, erschienen im Preußischen Gesetz am 27.3.1867. Bis dahin waren die Vereine die gebotene Rechtsform.

Bei den „Vorschussvereinen“ handelte es sich um die Vorläufer der heutigen Volksbanken, die den Verband trugen und die es sich zur Aufgabe gemacht hatten, gegenseitige geschäftliche Beziehungen anzubahnen, den Erfahrungsaustausch zu organisieren und die Verständigung bei der Verfolgung gemeinsamer Interessen zu suchen. Schulze-Delitzsch erledigte die anfallenden Arbeiten im Büro des Verbands allein und anfangs unentgeltlich.

Wenige Jahre später, nach der Veröffentlichung des ersten Genossenschaftsgesetzes, gab es die Umbenennung des Verbands in: „Allgemeiner Verband der auf Selbsthülfe beruhenden deutschen Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften.“ Der Verband wurde von einem gewählten Geschäftsführer vertreten, der die Bezeichnung: „Anwalt der deutschen Genossenschaften“ trug. Es wurden Landes- und Provinzial- Unterverbände gegründet, deren Direktoren den „engeren Ausschuss“ bildeten. Heute würde man sagen, sie bildeten den Veraltungsrat.

Hermann Schulze-Delitzsch war der Anwalt der deutschen Genossenschaften und stand dem Büro des Verbandes bis zu seinem Tode 1883 vor. Friedrich Schenk wurde dann sein Nachfolger.     

Der Allgemeine Verband schloss sich 1920 mit dem von Karl Korthaus 1901 gegründeten „Hauptverband deutscher gewerblicher Genossenschaften“ zum neunen Verband „Deutscher Genossenschaftsverband e.V.“ zusammen. Dieser Verband vereinigte Ende 1932 schon 3.200 Mitgliedsgenossenschaften. Er war aber zu dieser Zeit nicht der größte Verband. Der von Friedrich Wilhelm Raiffeisen 1877 gegründete „Anwaltschaftsverband ländlicher Genossenschaften“ vereinigte unter seinem neuen Namen „Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften – Raiffeisen – e.V.“ zu dieser Zeit bereits rund 35.500 Mitgliedsgenossenschaften.            

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