Auf Initiative
von Hermann Schulze-Delitzsch, der zu einer Versammlung im Juni 1859 nach Weimar
die nach seiner Konzeption gegründeten Genossenschaften eingeladen hatte, gründeten
32 anwesende Vereine ihren Verband: „Central-Correspondenz-Bureau der deutschen
Vorschuß- und Creditvereine.“
Zu
dieser Zeit wurde noch häufig das Wort Verein gebraucht, wenn von Genossenschaften
die Rede war. Es existierte ja noch kein Genossenschaftsgesetz, das hatte Hermann
Schulze-Delitzsch ja erst 1867 als Abgeordneter in den preußischen Landtag
eingebracht, erschienen im Preußischen Gesetz am 27.3.1867. Bis dahin waren die
Vereine die gebotene Rechtsform.
Bei den
„Vorschussvereinen“ handelte es sich um die Vorläufer der heutigen Volksbanken,
die den Verband trugen und die es sich zur Aufgabe gemacht hatten, gegenseitige
geschäftliche Beziehungen anzubahnen, den Erfahrungsaustausch zu organisieren
und die Verständigung bei der Verfolgung gemeinsamer Interessen zu suchen. Schulze-Delitzsch
erledigte die anfallenden Arbeiten im Büro des Verbands allein und anfangs
unentgeltlich.
Wenige
Jahre später, nach der Veröffentlichung des ersten Genossenschaftsgesetzes, gab
es die Umbenennung des Verbands in: „Allgemeiner Verband der auf Selbsthülfe
beruhenden deutschen Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften.“ Der Verband
wurde von einem gewählten Geschäftsführer vertreten, der die Bezeichnung:
„Anwalt der deutschen Genossenschaften“ trug. Es wurden Landes- und Provinzial-
Unterverbände gegründet, deren Direktoren den „engeren Ausschuss“ bildeten.
Heute würde man sagen, sie bildeten den Veraltungsrat.
Hermann
Schulze-Delitzsch war der Anwalt der deutschen Genossenschaften und stand dem
Büro des Verbandes bis zu seinem Tode 1883 vor. Friedrich Schenk wurde dann
sein Nachfolger.
Der
Allgemeine Verband schloss sich 1920 mit dem von Karl Korthaus 1901 gegründeten
„Hauptverband deutscher gewerblicher Genossenschaften“ zum neunen Verband
„Deutscher Genossenschaftsverband e.V.“ zusammen. Dieser Verband vereinigte
Ende 1932 schon 3.200 Mitgliedsgenossenschaften. Er war aber zu dieser Zeit
nicht der größte Verband. Der von Friedrich Wilhelm Raiffeisen 1877 gegründete
„Anwaltschaftsverband ländlicher Genossenschaften“ vereinigte unter seinem
neuen Namen „Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften
– Raiffeisen – e.V.“ zu dieser Zeit bereits rund 35.500
Mitgliedsgenossenschaften.
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