„In der
derzeitigen Diskussion um die Schaffung von mehr Sozialbauwohnungen kommt mir
der Genossenschaftsgedacke zu kurz, da die Preisbindung dieser
Sozialbauwohnungen auch wieder nur zeitlich begrenzt ist“, erklärt
Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. So will die Bundesregierung
2020 und 2021 zusätzliche zwei Milliarden in die Förderung des sozialen
Wohnunsbaus investieren, da in den vergangenen Jahren mehr Wohnungen aus der
Sozialbindung gefallen sind als neue gebaut wurden. 2017 gab es 1,2 Millionen, 2002 waren es noch mehr als
doppelt so viel. Hintergrund des sinkenden Angebotes ist die Tatsache,
dass nach meistens 15 bis 25
Jahren die sogenannte Belegungsbindung ausfällt. Der Eigentümer oder die
Eigentümerin darf sie dann vermieten, an wen er oder sie möchte und natürlich
entsprechend die Mieten hochsetzen. „Bei
Genossenschaften indes werden Nutzungsentgelte festgelegt, diese sind
unbefristet, die Ansprüche können sogar auf Folgegenerationen überztragen
werden“, so Genossenschaftsexperte
Olaf Haubold.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen