Donnerstag, 14. Februar 2019

Alternative Wohnungsbaugenossenschaft

 „In der derzeitigen Diskussion um die Schaffung von mehr Sozialbauwohnungen kommt mir der Genossenschaftsgedacke zu kurz, da die Preisbindung dieser Sozialbauwohnungen auch wieder nur zeitlich begrenzt ist“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. So will die Bundesregierung 2020 und 2021 zusätzliche zwei Milliarden in die Förderung des sozialen Wohnunsbaus investieren, da in den vergangenen Jahren mehr Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen sind als neue gebaut wurden. 2017 gab es 1,2 Millionen, 2002 waren es noch mehr als doppelt so viel. Hintergrund des sinkenden Angebotes ist die Tatsache, dass nach meistens 15 bis 25 Jahren die sogenannte Belegungsbindung ausfällt. Der Eigentümer oder die Eigentümerin darf sie dann vermieten, an wen er oder sie möchte und natürlich entsprechend die Mieten hochsetzen. „Bei Genossenschaften indes werden Nutzungsentgelte festgelegt, diese sind unbefristet, die Ansprüche können sogar auf Folgegenerationen überztragen werden“, so Genossenschaftsexperte Olaf Haubold.

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