Dienstag, 4. Dezember 2018
Genossenschaften behalten Steuerprivilegien bei Stromeinnahmen
„Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das
Finanzministerium einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des
Mietwohnungsneubaus erarbeitet“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer
Olaf Haubold. Dazu gehört auch ein
Änderungsantrag zum Mieterstrom, mit dem die Steuerfreiheit von
Wohnungsbaugenossenschaften und -vereinen gesichert werden soll, auch wenn sie
ihren Mietern Solarstrom verkaufen. Bisher galt, dass die Einnahmen aus dem
Stromverkauf oder anderen Tätigkeiten bei Genossenschaften nicht über zehn
Prozent liegen durften, damit sie nicht unter die Steuerpflicht fielen. Nach
der Neuregelung bleibt ein Überschreiten der Zehn-Prozent-Grenze unschädlich,
wenn Mieterstrommodelle die Ursache dafür sind, wie es im Bericht des
Bundestages zur Entscheidung des Finanzausschusses hieß. „Die Einnahmen aus diesen
Stromlieferungen dürfen aber nicht 20 Prozent der Gesamteinnahmen übersteigen
“, so Genossenschaftsexperte Olaf Haubold.
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