Das Leben in
Genossenschaftswohnungen bietet viele Vorteile
„Nachdem
nun die Diskussion über die Finanzierbarkeit des Baukindergeldes losgebrochen
ist, fragt man sich ernsthaft, warum der Gesetzgeber nicht die einzige
Alternative verstärkt fördert, die seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland
und bereits davor funktioniert: die Wohnungsbaugenossenschaft“, sagt Olaf
Haubold, Genossenschaftsgründer und Genossenschaftsberater der Cooperative
Consulting eG. Rund 2000 Wohnungsbaugenossenschaften gibt es in Deutschland.
„Das Leben in ihnen ist - statistisch bewiesen - deutlich günstiger als in
einer frei finanzierten Wohnung. Das hat damit zu tun, Wohnungsbaugenossenschaften
nicht gewinnorientiert arbeiten, sondern zum Nutzen der Mitglieder“, so
Genossenschaftsgründer Haubold.
Wer in
eine Wohnung einer Wohnungsbaugenossenschaft einziehen möchte, muss zunächst
Mitglied der Genossenschaft werden. Hierzu erwirbt man Anteile an der
Genossenschaft selbst, wird also „Mitinhaber“ von ihr. „Die Höhe der Anteile
richtet sich oft nach der Größe der gewünschten Wohnung“, erklärt Genossenschaftsberater
Olaf Haubold. Da man die Wohnung als
Mitinhaber nutzt und kein Mieter einer „fremden“ Wohnung ist, unterschreibt man
bei Einzug in die Wohnung keinen Mietvertrag, sondern entrichtet ein
Nutzungsentgelt. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vorstand der
Genossenschaft und dem Mitglied gibt es trotzdem. „Auch eine Maklerkaution oder
eine Kaution werden nicht verlangt“, erläutert Olaf Haubold,
Genossenschaftsgründer und Genossenschaftsberater der Cooperative Consulting
eG.
Für die
gekauften Anteile erhalten die Mitglieder eine Dididende. Diese richtet sich
nach dem Geschäftsergebnis der Genossenschaft. „Im Zweifel dürfte dies aber der
geringere Nutzen sein als die Chance, beispielsweise in einem Ballungszeitraum
eine bezahlbare Wohnung zu erhalten“, erklärt Genossenschaftsberater Olaf
Haubold. Als weitere Vorteile zählt der Vorstand der Cooperative Consulting eG.
auf: „Lebenslanges Wohnrecht und damit Unkündbarkeit, großes Mitspracherecht
der Mitglieder beispielweise bei der Frage, in welchem Umfang Sanierungen
durchgeführt werden sollen.“ Da nicht die Gewinnmaximierung im Vordergrund
stände, würden die Vorstände der Genossenschaften und deren Mitarbeiter zudem
alles daran setzen, dass die Mitglieder Wohnungen haben, die ihren
Lebensumständen entsprechen.
„Spricht
also alles für Wohnungsbaugenossenschaften, dennoch werden sie in der Regel
nicht bevorzugt gefördert, beispielsweise durch die Möglichkeit vergünstigt
öffentliche Grundstücke zu erwerben“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
Die Folge sind lange Wartelisten und Wartezeiten, die je nach Größe der Wohnungen
schon einmal zwischen zwei und zehn Jahre lauten können. So lange möchten und
können viele nicht warten.
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