„Gerne wird
ein Aspekt bei Genossenschaften übersehen, der doch so wichtig ist“, erklärt Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold und spielt dabei auf die
Mitbestimmungsrechte an. Denn bei Genossenschaften kann die Satzung regeln,
dass jedes Mitglied - unabhängig von der Höhe seiner Einlage und der Zahl
seiner Anteile - nur eine Stimme hat. „Damit
kann jedes Mitglied seine Rechte unabhängig von der Höhe seines
Genossenschaftsanteils durchsetzen“, sagt Genossenschaftsexperte Olaf Haubold. Womit ausgeschlossen sei, dass
einzelne Mitglieder ihre eigenen Interessen durchsetzen könnten.
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