Donnerstag, 5. April 2018

Gleichberechtigte Rechtsform Genossenschaft

„Gerne wird ein Aspekt bei Genossenschaften übersehen, der doch so wichtig ist“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold und spielt dabei auf die Mitbestimmungsrechte an. Denn bei Genossenschaften kann die Satzung regeln, dass jedes Mitglied - unabhängig von der Höhe seiner Einlage und der Zahl seiner Anteile - nur eine Stimme hat. „Damit kann jedes Mitglied seine Rechte unabhängig von der Höhe seines Genossenschaftsanteils durchsetzen“, sagt Genossenschaftsexperte Olaf Haubold. Womit ausgeschlossen sei, dass einzelne Mitglieder ihre eigenen Interessen durchsetzen könnten.

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