Dienstag, 14. März 2017

Genossenschaften gehört die Zukunft

„Immer dann, wenn Menschen mit gleichen oder ähnlichen Zielen zusammenkommen, bieten sich Genossenschaften als rechtliche Basis für soziales oder unternehmerisches Tun, oder eben für eine Kombination aus beiden, an“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. In der Tat, die Genossenschaft hat viele Vorteile und lässt sich in vielen Bereichen des Lebens sinnvoll nutzen. Zunächst einmal ist die Genossenschaft ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. Diese nehmen auch direkt Anteil an den Prozessen und Entscheidungen. Mitglieder einer eG sind als Kunden und Eigentümer die Nutznießer der Leistungen des genossenschaftlichen Unternehmens. Eine Dominierung, beispielsweise durch anderweitige Interessen, ist faktisch ausgeschlossen. Da das Kapital durch die Genossenschaftseinlage auf alle Mitglieder verteilt ist, gibt es eine breite Kapitalbasis. Dabei ist die eG eine flexible und dadurch stabile Rechtsform. Das Mindestkapital ist fließend. Nach oben durch Einzahlung von Geschäftsguthaben durch neue Mitglieder, nach unten durch Kündigungen und die Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben. Ein und Austritte von Mitgliedern sind problemlos möglich. Die eG ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft. Sie ist durch die interne Kontrolle durch den Aufsichtsrat und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland mit einer Insolvenzquote von weniger als 0,1 Prozent. Die Kontrolle und Mitsprache in der Geschäftspolitik erfolgt durch Mitglieder durch eigenes Stimmrecht in der Generalversammlung, deren „Wert“ unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile ist. Europäische Genossenschaften haben hierüber hinaus noch weitere Vorteile. „Ein wesentlicher weiterer Punkt ist jedoch, dass die Aufnahme von Mitgliedern über den deutschen Rechtsraum hinaus möglich ist“, so Olaf Haubold.

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