Donnerstag, 2. März 2017
Gefragte Genossenschaftswohnungen
„Wer in
Anbetracht steigender Preise verzweifelt auf der Suche nach einer neuen Wohnung
ist, sollte auch das Angebot an Genossenschaftswohnungen in Betracht ziehen“,
erklärt Genossenschaftsberater
Olaf Haubold. Genossenschaften bieten dabei ganz „normale“ Mietwohnungen –
diese unterscheiden sich jedoch in einigen Punkten. Bei einer
Genossenschaftswohnung wird der Vermieter nicht durch ein gewinnorientiertes Unternehmen verkörpert, sondern die
Gemeinschaft der Mitglieder der Genossenschaft ist selbst Eigentümer und damit
Vermieter der Wohnung, was es ermöglicht, günstiger anbieten zu können. „Hinzu
kommt, dass Genossenschaften keinen Eigenanspruch geltend machen, weshalb quasi
lebenslanges Wohnrecht garantiert ist“, erklärt Haubold. Hinzu kommt, dass Genossenschaftsmitglieder
ein Mitspracherecht haben – die Genossenschaft orientiert sich also an den
Interessen ihrer eigenen Mitglieder. So viele Vorteile eine
Genossenschaftswohnung auch hat – viele Interessenten wissen nicht, wie sie an
eine solche Immobilie herankommen. Hierzu muss man zunächst Mitglied, sprich
Miteigentümer einer Genossenschaft werden, sagt Olaf Haubold. Anstelle eines
Mietvertrags unterschreiben künftige Genossenschaftsmitglieder einen
Nutzungsvertrag und zahlen die jeweiligen Geschäftsanteile. Diese machen den
Mieter zum Miteigentümer aller und somit auch seiner Wohnung. Hierzulande gibt
es derzeit rund 2000 Genossenschaften, denen insgesamt 2,2 Millionen Wohnungen
gehören. „Dies entspricht einem Zehntel aller deutschen Mietwohnungen und
verdeutlicht die möglichen Perspektiven“, so der Genossenschaftsgründer Olaf
Haubold.
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