Donnerstag, 2. März 2017

Gefragte Genossenschaftswohnungen

„Wer in Anbetracht steigender Preise verzweifelt auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, sollte auch das Angebot an Genossenschaftswohnungen in Betracht ziehen“, erklärt Genossenschaftsberater Olaf Haubold. Genossenschaften bieten dabei ganz „normale“ Mietwohnungen – diese unterscheiden sich jedoch in einigen Punkten. Bei einer Genossenschaftswohnung wird der Vermieter nicht durch ein gewinnorientiertes Unternehmen verkörpert, sondern die Gemeinschaft der Mitglieder der Genossenschaft ist selbst Eigentümer und damit Vermieter der Wohnung, was es ermöglicht, günstiger anbieten zu können. „Hinzu kommt, dass Genossenschaften keinen Eigenanspruch geltend machen, weshalb quasi lebenslanges Wohnrecht garantiert ist“, erklärt Haubold. Hinzu kommt, dass Genossenschaftsmitglieder ein Mitspracherecht haben – die Genossenschaft orientiert sich also an den Interessen ihrer eigenen Mitglieder. So viele Vorteile eine Genossenschaftswohnung auch hat – viele Interessenten wissen nicht, wie sie an eine solche Immobilie herankommen. Hierzu muss man zunächst Mitglied, sprich Miteigentümer einer Genossenschaft werden, sagt Olaf Haubold. Anstelle eines Mietvertrags unterschreiben künftige Genossenschaftsmitglieder einen Nutzungsvertrag und zahlen die jeweiligen Geschäftsanteile. Diese machen den Mieter zum Miteigentümer aller und somit auch seiner Wohnung. Hierzulande gibt es derzeit rund 2000 Genossenschaften, denen insgesamt 2,2 Millionen Wohnungen gehören. „Dies entspricht einem Zehntel aller deutschen Mietwohnungen und verdeutlicht die möglichen Perspektiven“, so der Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen