Donnerstag, 30. März 2017
Stabile Agrargenossenschaften
„Die großen Agrargenossenschaften in
Mecklenburg-Vorpommern halten der Landwirtschaftskrise bislang gut stand“,
erklärt Genossenschaftsberater
und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Die 117 Unternehmen seien weiterhin sehr gut aufgestellt, sagte
Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) beim Bezirkstag der
Agrargenossenschaften in Schwerin. Sie bewirtschafteten durchschnittlich
jeweils 1620 Hektar Land. Backhaus bezeichnete die Agrargenossenschaften
als wichtigen Bestandteil einer zukunftsweisenden Landwirtschaft. "Sie
produzieren hochwertige Lebensmittel, mit denen sich Geld verdienen lässt",
sagte er. Für das örtliche Handwerk seien sie wichtige Auftraggeber. „In der Agrargenossenschaft blüht der
Genossenschaftsgedanke regelrecht auf“, so Olaf
Haubold.
Dienstag, 28. März 2017
Genossenschaften einmal ganz anders
„Man meint
immer, Genossenschaften seien etwas für den sprichwörtlichen kleinen Mann. Dem
ist aber nicht so, wie viele Beispiele zeigen“, erklärt Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Jüngstes Beispiel ist die „Gesundheitsinitiative
Offenbach“, die von acht Medizinern gegründet wurde. Sie wollen sich in Politik
und Verbänden Gehör verschaffen. Als Genossenschaft, von der sie hoffen, dass
sich möglichst viele in der Region Offenbach niedergelassene Ärzte anschließen,
möchten sie ihre Interessen gezielter verteidigen und auch für ein humaneres
Gesundheitssystem kämpfen. Dabei wollen die Genossenschaftsinitiatoren auch bessere
Behandlungspfade etablieren und industrieunabhängige Fortbildungen organisieren.
„Man sieht, der Genossenschaftsgedanke ist so vielfältig wie seine Mitglieder“,
so der
Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
Donnerstag, 23. März 2017
Bürgergenossenschaften setzen sich durch
„Für
Bürgerbewegungen ist die Rechtsform der Genossenschaft das ideale Vehikel“, erklärt
Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Er macht auf diesen Umstand aufmerksam, da
sich immer mehr Bürgerbewegungen bilden, die „Probleme“ in die eigene Hand
nehmen. Ein schönes Beispiel ist der Initiativkreis „Dorfladen Dürbheim“. Die
Bürger dieses kleinen Städtchen nahmen die Initiative in die eigene Hand, da
man nicht weiter zuschauen wollte, wie „das Leben“ aus ihrem kleinen Städten
entwich. Mit großer Unterstützung der regionalen Poltik wurde eine
Bürgergenossenschaft gegründet. Nicht monetäre Ziele standen (und stehen) im
Vordergrund, sondern der Ansatz zur Selbstversorgung gerade für die Zielgruppen,
denen es nicht einfach möglich ist, im entfernten Einkaufscenter einzukaufen.
„Wir haben hier beraten und unterstützt und der Dorfladen Dürbheim ist für uns
heute ein schönes Beispiel, wie der Genossenschaftsgedanke heute noch in der
Gesellschaft lebt und fest verankert ist“, so Olaf Haubold.
Dienstag, 21. März 2017
Genossenschaften im Kapitalanlagemarkt
„Die Kombination Genossenschaft und Kapitalmarkt scheint zunächst verwunderlich. Doch Genossenschaften haben auch durchaus da eine Existenzberechtigung. wo es um die Finanzierung gemeinschaftlicher Projekte geht“, weiß Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Denn nicht nur bei Fonds & Co. können Investoren gemeinsam in ein vorher definiertes Portfolio von Assets investieren – auch über Genossenschaftslösungen ist dies denkbar. Einzige Voraussetzung, der Genossenschaftszweck muss genau zum Ausdruck bringen, in was investiert werden soll und die Genossenschaftsmitglieder tragen gemeinsam die Verantwortung, dass diese Ziele auch erreicht werden bzw. prüfen diese regelmäßig im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Prüfungsmöglichkeiten. „Gerade das Mehraugenprinzip macht sie dabei weniger anfällig gegen Alleingänge von einzelnen Personen. Die Genossenschaft ist transparent und ihre Investitionsziele noch mehr“, so der Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
Donnerstag, 16. März 2017
Die Rechtsform der Genossenschaft bietet im Crowdfunding und Crowdinvesting viele Vorteile
Gemeinschaftliche
Selbsthilfe der Genossenschaften findet sich auch im Crowdfunding und
Crowdinvesting wieder
Willich,15.03.2017.„Ohne
Zweifel passen tradierte aber Rechtsformen wie die der Genossenschaften und moderne,
wie die des Crowdfunding und Crowdinvesting zusammen, denn dem Grunde nach hat
die Genossenschaft nie an ihrer Aktualität verloren“, sagt Genossenschaftsberater
und Vorstand der Genossenschaft Cooperative
Consulting eG, Olaf Haubold. Für den erfahrenen Genossenschaftsgründer
Haubold ist es daher wichtig zu hinterfragen, worin die Gemeinsamkeiten und
worin die speziellen Herausforderungen bestehen.
Wissenswertes zur
Genossenschaft
Genossenschaften
im Sinne des Genossenschaftsgesetzes (GenG) sind Gesellschaften von nicht
geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder
die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange
durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Insbesondere durch die
Reform des GenG 2006 ist der Förderzweck um die Förderung der sozialen und kulturellen
Belange erweitert worden. Weiterhin dürfen Genossenschaften jetzt auch
investierende – nichtnutzende – Mitglieder zulassen. Dieser Aspekt macht sie
auch für Crowdfunding- und Crowdinvesting-Anbieter interessant.
Wille zur Selbsthilfe
Nach
den alten Prinzipien von Raiffeisen und Schulze Delitzsch eint Genossenschaften
der Wille zur staatsfreien gemeinschaftlichen Selbsthilfe durch die Selbstverwaltung
des genossenschaftlichen Unternehmens in Selbstverantwortung aller gleichberechtigten
Mitglieder. Hinzu tritt die Selbstkontrolle durch einen genossenschaftlichen
Prüfungsverband. Gerade was den Aspekt der gemeinschaftlichen Selbsthilfe anbelangt,
lassen sich viele Ableitungen zum Crowdfunding und Crowdinvesting finden“,
meint Genossenschaftsberater Olaf Haubold. Genossenschaften sind dabei auf die
Förderung ihrer Mitglieder orientierte wirtschaftliche Sondervereine und keine
Investmentgesellschaften. In Genossenschaften kann man Mitglied werden, aber
kein Geld anlegen. Auch aufgrund dessen hat diese Unternehmensform die statisch
geringste Insolvenzquote von weniger als 0,1 Prozent.
Optionen für das
Crowdfunding,-investing
„Genossenschaften
sind allerdings im Rahmen ihres operativen Geschäftsbetriebs in der Lage, verschiedene
Projekte zu definieren und dafür Investivkapital – Eigenkapital – durch die
Einwerbung neuer Mitglieder – möglicherweise auch investierende Mitglieder – zu
generieren“, erklärt Haubold. Er führt weiter aus: „Selbstverständlich kann es
sinnvoll sein, diese Projekte auf einer Crowdfunding Plattform mit dem Beteiligungsmodell
Genossenschaftsbeteiligung vorzustellen, um darüber nutzende Mitglieder
aufzunehmen, die über die Genossenschaft im Rahmen der Förderziele gefördert
werden.“
Vorteile beim
Crowdfunding,-investing
„Die
Einwerbung investierender Mitglieder kann nur dem Ziel dienen, ein Crowdinvesting
zu betreiben, da hierbei pekuniäre Interessen und nicht der Fördergedanke im
Vordergrund stehen“, so Olaf Haubold weiter. Im Ablauf würde der Interessent
dann eine unbedingte und unwiderrufliche Beteiligungserklärung an einer Genossenschaft
nach §§ 15, 15 a GenG abgeben. Erst nachdem diese Beteiligung zustande gekommen
wäre, könnte das Investment, der pekuniäre Fluss erfolgen. Für die Beteiligung
sei dabei eine handschriftlich unterschriebene Beteiligungserklärung notwendig.
Dies
scheine den Gegebenheiten des Internethandels zu widersprechen, wie es beim
Crowdfunding üblich sein sollte, der
Interessent habe dafür aber wesentliche Vorteile:
•
Sicherheit:
Keine Kursschwankungen des Genossenschaftskapitals, Kündigungsmöglichkeit,
Ausschluss von Nachschüssen
•
Flexibilität:
Jederzeitige Übertragungsmöglichkeit der Geschäftsanteile.
•
Stimmrecht: Jedes
Mitglied hat eine Stimme in der Generalversammlung, unabhängig vom eingezahlten
Geschäftsguthaben.
•
Transparenz: Jährliche
Prüfung der Jahresabschlüsse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
durch einen gesetzlichen Prüfungsverband und Offenlegung der Ergebnisse in der
Generalversammlung
•
Identitätsprinzip:
Durch den Beitritt ist das Mitglied zugleich (Mit-) Eigentümer der Vermögenswerte
und Kunde seiner Genossenschaft. Das unterscheidet die eingetragene Genossenschaft
von allen anderen Formen der kooperativen Zusammenarbeit.
•
Ruhe: keine Ängste vor
Kursverlusten oder Börsenturbolenzen
•
Verzinsung: Möglicherweise
eine satzungsgemäße Mindestverzinsung nach § 21a GenG. von 4% p.a.
•
Last but not least:
Sollte das über Crowdfundig beworbene Projekt nicht realisiert werden, kann er
am gewöhnlichen Geschäftsbetrieb partizipieren und erhält in der Regel nach
einer Kündigung seine eingezahlte Beteiligung im Rahmen der Auseinandersetzung
zurück.
Die
Rechtsform der Genossenschaft käme also bei Crowdfunding- und Crowdinvesting-Projekten
durchaus in Frage. „Der Nachteil höherer Formalität wird dabei aus unserer
Sicht durch die dargestellten Vorteile mehr als ausgeglichen“, meint Genossenschaftsgründer
Olaf Haubold.
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Genossenschaft
Dienstag, 14. März 2017
Genossenschaften gehört die Zukunft
„Immer
dann, wenn Menschen mit gleichen oder ähnlichen Zielen zusammenkommen, bieten
sich Genossenschaften als rechtliche Basis für soziales oder unternehmerisches
Tun, oder eben für eine Kombination aus beiden, an“, erklärt Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. In der Tat, die Genossenschaft hat viele
Vorteile und lässt sich in vielen Bereichen des Lebens sinnvoll nutzen. Zunächst
einmal ist die Genossenschaft ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer
Mitglieder verpflichtet. Diese nehmen auch direkt Anteil an den Prozessen
und Entscheidungen. Mitglieder einer eG sind als Kunden und
Eigentümer die Nutznießer der Leistungen des genossenschaftlichen
Unternehmens. Eine Dominierung, beispielsweise durch anderweitige Interessen,
ist faktisch ausgeschlossen. Da das Kapital durch die Genossenschaftseinlage
auf alle Mitglieder verteilt ist, gibt es eine breite Kapitalbasis. Dabei ist
die eG eine flexible und dadurch stabile Rechtsform. Das Mindestkapital
ist fließend. Nach oben durch Einzahlung von Geschäftsguthaben durch neue
Mitglieder, nach unten durch Kündigungen und die Auszahlung der
Auseinandersetzungsguthaben. Ein und Austritte von Mitgliedern sind problemlos
möglich. Die eG ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der
im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und
die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft. Sie ist durch die interne
Kontrolle durch den Aufsichtsrat und die unabhängige Prüfung durch den
Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in
Deutschland mit einer Insolvenzquote von weniger als 0,1 Prozent. Die Kontrolle
und Mitsprache in der Geschäftspolitik erfolgt durch Mitglieder durch eigenes
Stimmrecht in der Generalversammlung, deren „Wert“ unabhängig von der Anzahl
der Geschäftsanteile ist. Europäische Genossenschaften haben hierüber hinaus
noch weitere Vorteile. „Ein wesentlicher weiterer Punkt ist jedoch, dass die
Aufnahme von Mitgliedern über den deutschen Rechtsraum hinaus möglich ist“, so
Olaf Haubold.
Donnerstag, 9. März 2017
Warum Genossenschaftsanteile der „bessere“ Bausparvertrag sind
Auch mit
Genossenschaften lassen sich Förderungen nach dem Wohnungsbauprämiengesetz
nutzen
„Der Bundesgerichtshof hat unlängst in zwei Fällen ((Az. XI ZR
185/16 und Az. XI ZR 272/16) entschieden, dass Bausparverträge von Seiten der
Bausparkassen einseitig gekündigt werden dürfen, wenn sie mehr als zehn Jahre
zuteilungsreif waren, aber nicht zum Bauen genutzt werden“, erklärt
Genossenschaftsberater und Vorstand der Genossenschaft Cooperative Consulting eG, Olaf Haubold. Die Richter betonten die
Rechtmäßigkeit der Kündigungen aus einem aus dem Paragrafen 489 BGB
abgeleiteten Sonderkündigungsrecht. Diese Entscheidung dürfte den Bausparkassen
Einsparungen in Millionenhöhe bringen, da sie sich hierdurch von Vertragspartnern
trennen können, die ihre Verträge in Anbetracht von drei bis vier Prozent Verzinsung
zum Sparen und nicht zum Bauen nutzen. Da auch die Bausparkassen derartige
Verzinsungen nicht mehr erwirtschaften können, gehen ihnen solche Forderungen
natürlich an die Substanz. Medien zufolge dürften bislang bereits 260.000
Verträge dieser Art gekündigt worden sein. Wie hoch die nun weiterhin
anstehende Kündigungswelle ausfallen könnte, kann dabei nur geschätzt werden.
„Für die Bausparkassen also eine gute Entscheidung. Und für die Bausparer?“,
fragt Haubold.
Hausgemachte Probleme
Für
Haubold sind viele Probleme hausgemacht. „Die ‚Bausparfüchse’ werben mit dicken
staatlichen Förderungen aus dem 5. Vermögensbildungsgesetz und dem Wohnungsbauprämiengesetz
zum Abschluss von Bausparverträgen, wohl wissend, dass die Menschen, die diese
Förderungen genießen, wohl nie Wohneigentum erwerben. Denn mit den gesetzlich
vorgeschriebenen Einkommensgrenzen reicht das Geld oft nur zum Leben, aber
nicht zum Hausbau“, so Haubold. Sind dann einige Jahre angespart, bleibt der
Bausparvertrag eben stehen. Bausparguthaben über 70 Milliarden Euro sollen so
angespart sein. Die Darlehensquoten liegen dabei geschätzt zwischen 18 und 25
Prozent. „Wenn man bei positiver Betrachtung für 25 Prozent der Verträge
Darlehnszinsen von 1,5 bis 2 Prozent einnimmt, auf der anderen Seite für 75 Prozent
der Sparer Guthabenzinsen von bis zu 4 Prozent ausschütten muss, dann kann man
als Bausparkassenvorstand schon ins Grübeln kommen“, meint Genossenschaftsberater
Haubold. Insofern seien die Kündigungen nachvollziehbar, allerdings sollte der
Gesetzgeber vor diesem Hintergrund über die Sinnhaftigkeit der Einkommensgrenzen
beim 5. Vermögensbildungsgesetz und dem Wohnungsbauprämiengesetz nachdenken.
Genossenschaften
bieten Alternativen
Genossenschaftsberater
Haubold sieht gerade bei Genossenschaften und der damit verbundenen Wohnungsbauförderung
eine sinnvolle Alternative, die so vom Gesetzgeber mit dem 5. Vermögensbildungsgesetz
und dem Wohnungsbauprämiengesetz eigentlich gewollt war: „Die Bausparer könnten
in großem Stil Genossenschaftsanteile erwerben, oder noch besser, die
Bausparverträge gegen Genossenschaftsanteile großer Wohnungsgenossenschaften
eintauschen, klassisch eine Sacheinlage machen. Ein Deal, von dem drei Partner
partizipieren würden. Der ehemalige Bausparer könnte als Mitglied einer großen
Wohnungsgenossenschaft sein Genossenschaftskapital verzinst bekommen und hätte
alle Rechte eines Genossenschaftsmitgliedes. Die Bausparkasse wird ihre
Probleme los und kann Darlehen ausreichen und zweckbestimmt Geld verdienen. Und
die Wohnungsgenossenschaft erhält Eigenkapital und kann damit zu günstigen
Konditionen Darlehen aufnehmen und ihrerseits bauen“, erklärt er. Doch bislang
würde dieses Thema nur am Rande diskutiert, hätte noch keinen Einzug in die
Politik gefunden. „Das ist völlig unverständlich“, so Cooperative Consulting-Vorstand Haubold.
Dienstag, 7. März 2017
Genossenschaften schaffen Arbeitsplätze
„Experten
setzten ganz gezielt auf Genossenschaftsmodelle, wenn es um die weltweite
Schaffung von neuen Arbeitsplätzen geht“, weiß Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf
Haubold. Er bezieht sich dabei auf mehrere Beiträge im Rahmen des Tages der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO), der alljährlich stattfindet. Im vergangenen Jahr
wurde dabei den Genossenschaften großes Augenmerk bei der Überwindung der
vorhandenen Arbeitsmarktproblem zuteil. Guy Ryder, ILO-Generaldirektor erklärte
dabei, dass „Genossenschaften eine Schlüsselstellung einnehmen, um die
nachhaltigen Entwicklungsziele 2030 der Vereinten Nationen tatsächlich zu
erreichen“. Weltweit müssten bis 2030 über 600 Millionen neue Arbeitsplätze
geschaffen werden, um mit dem Wachstum der Erwerbsbevölkerung mithalten zu
können. Hierbei sei maßgeblich wichtig, dass nicht nur die Quantität sondern
auch die Qualität der Arbeit gesteigert würde, was ohne die Faktoren
Selbstbestimmung, Sozialverträglichkeit, Fairness, Nachhaltigkeit nicht möglich
wäre – also exakt die Grundvoraussetzungen, die Genossenschaften prägen. Auch
hierzulande zeige es sich, dass immer mehr innovative Ideen ihre rechtliche
Basis in Genossenschaften finden. Eine gute Entwicklung, wie Olaf Haubold
meint.
Donnerstag, 2. März 2017
Gefragte Genossenschaftswohnungen
„Wer in
Anbetracht steigender Preise verzweifelt auf der Suche nach einer neuen Wohnung
ist, sollte auch das Angebot an Genossenschaftswohnungen in Betracht ziehen“,
erklärt Genossenschaftsberater
Olaf Haubold. Genossenschaften bieten dabei ganz „normale“ Mietwohnungen –
diese unterscheiden sich jedoch in einigen Punkten. Bei einer
Genossenschaftswohnung wird der Vermieter nicht durch ein gewinnorientiertes Unternehmen verkörpert, sondern die
Gemeinschaft der Mitglieder der Genossenschaft ist selbst Eigentümer und damit
Vermieter der Wohnung, was es ermöglicht, günstiger anbieten zu können. „Hinzu
kommt, dass Genossenschaften keinen Eigenanspruch geltend machen, weshalb quasi
lebenslanges Wohnrecht garantiert ist“, erklärt Haubold. Hinzu kommt, dass Genossenschaftsmitglieder
ein Mitspracherecht haben – die Genossenschaft orientiert sich also an den
Interessen ihrer eigenen Mitglieder. So viele Vorteile eine
Genossenschaftswohnung auch hat – viele Interessenten wissen nicht, wie sie an
eine solche Immobilie herankommen. Hierzu muss man zunächst Mitglied, sprich
Miteigentümer einer Genossenschaft werden, sagt Olaf Haubold. Anstelle eines
Mietvertrags unterschreiben künftige Genossenschaftsmitglieder einen
Nutzungsvertrag und zahlen die jeweiligen Geschäftsanteile. Diese machen den
Mieter zum Miteigentümer aller und somit auch seiner Wohnung. Hierzulande gibt
es derzeit rund 2000 Genossenschaften, denen insgesamt 2,2 Millionen Wohnungen
gehören. „Dies entspricht einem Zehntel aller deutschen Mietwohnungen und
verdeutlicht die möglichen Perspektiven“, so der Genossenschaftsgründer Olaf
Haubold.
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