Nach dem Aus für den Berliner Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht haben in der Bundeshauptstadt Tausende Menschen für einen bundesweiten Mietenstopp demonstriert. Der Deutsche Mieterbund forderte Medienberichten zufolge den Bund nach der Entscheidung der Verfassungsrichter dazu auf, endlich zu handeln. Die Entscheidung sei bitter, "aber sie ist auch ein lauter Weckruf an den Bundesgesetzgeber, endlich zu handeln und die Mietenexplosion in vielen deutschen Städten zu stoppen".
(Autor: Matthias Janson, 16.04.2021, Statsita)
Gibt es dazu eine Alternative? Selbstverständlich, in einer Genossenschaft sind die Mieter die Nutzer der Wohnungen der Genossenschaft und Unternehmer ihres genossenschaftlichen Wohnungsunternehmens. Nur das, was für die Bewirtschaftung und ggf. Finanzierung der Wohnungen gebraucht wird, muss über das Nutzungsentgelt eingenommen werden. Genossenschaften sind keine gewinnorientierten Unternehmen, sondern nach § 1 GenG ausschließlich der Mitgliederförderung verpflichtet. Aus diesem Grund kann der zu viel gezahlte Aufwand an Nutzungsentgelt nachträglich als genossenschaftliche Rückvergütung ausgezahlt werden, steuerfrei natürlich für den Nutzer und betriebswirtschaft-licher Aufwand für die Genossenschaft. Unsanierte Mehrfamilienhäuser gibt es in den Städten, teilweise sind sie auch aus Bankverwertungen zu bekommen. Interessenten sollten sich in Genossenschaften zusammenfinden und ihre eigenen Häuser bewohnen und bewirtschaften. Kleine Genossenschaften mit weniger als 20 Mitgliedern / Nutzern genießen besondere Vorteile.
Ein gute Alternative, findet Ihr Genossenschaftsberater Olaf Haubold. Mai 2021
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen