Donnerstag, 15. Oktober 2020
Vollzieht Bundesrat Änderungen im Genossenschaftsrecht?
„Die baden-württembergische Landesregierung hat
einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht, der kürzlich im Berliner
Parlament verabschiedet wurde“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer
Olaf Haubold. Danach sollen Genossenschaften künftig nicht mehr vorrangig auf
Kapitalanleger zielen dürfen. Ferner soll die Kontrolle von Genossenschaften
gerade bei der Gründung verbessert werden. „Nun muss sich der Bundestag
mit dem Thema beschäftigen, wenngleich nur ein Bruchteil der Genossenschaften
in Deutschland überhaupt mit Investitionsstrategien beschäftigt und längst
massive Regulierungen erfahren hat“, meint Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
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