Donnerstag, 15. Oktober 2020

Vollzieht Bundesrat Änderungen im Genossenschaftsrecht?

„Die baden-württembergische Landesregierung hat einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht, der kürzlich im Berliner Parlament verabschiedet wurde“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Danach sollen Genossenschaften künftig nicht mehr vorrangig auf Kapitalanleger zielen dürfen. Ferner soll die Kontrolle von Genossenschaften gerade bei der Gründung verbessert werden. „Nun muss sich der Bundestag mit dem Thema beschäftigen, wenngleich nur ein Bruchteil der Genossenschaften in Deutschland überhaupt mit Investitionsstrategien beschäftigt und längst massive Regulierungen erfahren hat“, meint Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

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