„Seit
2017 gibt es das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen.
Damit können auch die fünfzig Prozent der Bevölkerung, die keine eigene
Immobilien besitzen, von dem günstigen, durch das EEG geförderten Solarstrom
profitieren“, meint Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf
Haubold. Mieter werden zu einem aktiven Teil der Energiewende anstatt wie
bisher – wie häufig kritisiert wird – nur die Rechnung zu zahlen. Doch gerade
bei Genossenschaften und Bauvereinen werden viele Projekte von steuerlichen
Bedenken verhindert. Die Notwendigkeit einer Nachbesserung wurde schnell
erkannt und CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, diese
Barriere zu beseitigen: Eine kleine Ergänzung des Körperschaftssteuergesetzes
wurde entworfen, um jegliche steuerlichen Bedenken von Genossenschaften zu
beseitigen. Der Text wurde im Bundestag am 29.11.2018 verabschiedet und sollte
vom Bundesrat am 14.12.2018 durchgewunken werden. Doch im letzten Moment wurde
der Tagesordnungspunkt von der Agenda gestrichen. „Man sollte meinen, dass der
offensichtliche Konsens zur Beseitigung der Barrieren für Mieterstrom –
festgehalten im Koalitionsvertrag und im Gesetzbeschluss des Bundestages – für
eine solch kleine Gesetzesänderung reichen sollte. Aber leider braucht es neben
Konsens und Lösungsvorschlägen auch den Willen der Regierung zum Handeln.
Leider war dieser Wille in dem letzten halben Jahr offensichtlich nicht
hinreichend stark“, so Genossenschaftsexperte Olaf Haubold.
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