Donnerstag, 13. Juni 2019

Endlich Steuerthemen beim Mieterstrom klären

„Seit 2017 gibt es das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen. Damit können auch die fünfzig Prozent der Bevölkerung, die keine eigene Immobilien besitzen, von dem günstigen, durch das EEG geförderten Solarstrom profitieren“, meint Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Mieter werden zu einem aktiven Teil der Energiewende anstatt wie bisher – wie häufig kritisiert wird – nur die Rechnung zu zahlen. Doch gerade bei Genossenschaften und Bauvereinen werden viele Projekte von steuerlichen Bedenken verhindert. Die Notwendigkeit einer Nachbesserung wurde schnell erkannt und CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, diese Barriere zu beseitigen: Eine kleine Ergänzung des Körperschaftssteuergesetzes wurde entworfen, um jegliche steuerlichen Bedenken von Genossenschaften zu beseitigen. Der Text wurde im Bundestag am 29.11.2018 verabschiedet und sollte vom Bundesrat am 14.12.2018 durchgewunken werden. Doch im letzten Moment wurde der Tagesordnungspunkt von der Agenda gestrichen. „Man sollte meinen, dass der offensichtliche Konsens zur Beseitigung der Barrieren für Mieterstrom – festgehalten im Koalitionsvertrag und im Gesetzbeschluss des Bundestages – für eine solch kleine Gesetzesänderung reichen sollte. Aber leider braucht es neben Konsens und Lösungsvorschlägen auch den Willen der Regierung zum Handeln. Leider war dieser Wille in dem letzten halben Jahr offensichtlich nicht hinreichend stark“, so Genossenschaftsexperte Olaf Haubold.

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