Donnerstag, 16. August 2018
Auch in Österreich dürfen sich Genossenschaften bald „aufspalten“
„Was in Deutschland längst erlaubt
ist, ist bald auch in Österreich möglich“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer
Olaf Haubold. Danach haben Genossenschaften ab 2019 die Möglichkeit, ihr
Vermögen oder Vermögensteile via Gesamtrechtsnachfolge auf andere
Genossenschaften zu übertragen. Das Vorhaben ist jahrelang verfolgt, aber immer
wieder aufgeschoben worden. Außerdem wird es möglich, Genossenschaftsvermögen
auf eine bestehende Tochterfirma abzuspalten. Mit einem neuen
„Genossenschaftsspaltungsgesetz“ werden Genossenschaften in dem Fall den
Kapitalgesellschaften (AG, GesmbH) gleichgestellt. „Mit der Neuregelung sollen
vor allem auch Fusionen von Genossenschaften erleichtert werden. Ein Verfechter
eines solchen Gesetzes war vor allem Raiffeisen“, so Genossenschaftsexperte
Olaf Haubold.
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