Donnerstag, 16. August 2018

Auch in Österreich dürfen sich Genossenschaften bald „aufspalten“

„Was in Deutschland längst erlaubt ist, ist bald auch in Österreich möglich“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Danach haben Genossenschaften ab 2019 die Möglichkeit, ihr Vermögen oder Vermögensteile via Gesamtrechtsnachfolge auf andere Genossenschaften zu übertragen. Das Vorhaben ist jahrelang verfolgt, aber immer wieder aufgeschoben worden. Außerdem wird es möglich, Genossenschaftsvermögen auf eine bestehende Tochterfirma abzuspalten. Mit einem neuen „Genossenschaftsspaltungsgesetz“ werden Genossenschaften in dem Fall den Kapitalgesellschaften (AG, GesmbH) gleichgestellt. „Mit der Neuregelung sollen vor allem auch Fusionen von Genossenschaften erleichtert werden. Ein Verfechter eines solchen Gesetzes war vor allem Raiffeisen“, so Genossenschaftsexperte Olaf Haubold.





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