Donnerstag, 29. März 2018
Wohnungsgenossenschaften gefragter denn ja
„Die ersten Ergebnisse aus den Gesprächen zwischen den Mitgliedern der
neuen Bundesregierung zeigen, dass
das Thema Wohnungsnot in Deutschland weiterhin nicht ausreichend ernst genommen
wird“, meint Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Dies monierten auch die
Interessenvertreter der Wohnungswirtschaft - sei es von der Anbieterseite wie
auch von den Mieterverbänden. Wohnungsgenossenschaften sind daher gefragter
denn je. Weil beispielsweise die Stadt
München die Wohnungsnot nicht alleine in den Griff bekommt, setzt sie schon
lange auch auf Genossenschaften. Und die entwickeln sich immer mehr zum
Erfolgsmodell. Neun Neugründungen in den vergangenen drei Jahren, 700
fertiggestellte Wohnungen zwischen 2014 bis 2017. „Vielleicht sollte dieses
Erfolgsmodell auch mal in den Köpfen der Politiker ankommen“, so Genossenschaftsexperte Olaf Haubold.
Dienstag, 27. März 2018
Sind Genossenschaften eher altbacken oder ein Modell für die Zukunft?
„Diese
Frage stellen sich immer wieder Interessenten oder Mitglieder von
Genossenschaften“, meint Genossenschaftsberater
und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Mit
dieser Frage beschäftigte sich auch ein Vortrag von Ansgar Horsthemke vom
Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband (BWGV) beim Obst- und
Gartenbauverband Lörrach. Dabei zeigte es sich, dass Genossenschaften durchaus
helfen können, die Probleme der heutigen Zeit zu bewältigen. Die neuen
Genossenschaften, in denen sich auch junge Leute wiederfinden, dienten
vorwiegend der Sicherung der ländlichen Daseinsfürsorge. Ziel des
Zusammenschlusses sei die Förderung der Mitglieder durch den gemeinschaftlichen
Geschäftsbetrieb. Der Schutz vor Spekulationen stehe ganz oben. „Es gäbe
allerdings auch verkrustete Strukturen“, zitiert Genossenschaftsexperte Olaf Haubold Ansgar Horsthemke. Hiermit müsse man sich ebenso beschäftigen, will man erreichen
Genossenschaften zukunftsfähig bleiben.
Donnerstag, 22. März 2018
Ehrung von Friedrich Wilhelm Raiffeisen
„Mehr als
500 Gäste aus Politik, Gesellschaft und genossenschaftlichem Verbund kamen am
vergangenen Sonntag in den Großen Saal des Kurfürstlichen Schlosses zu
Mainz, um den 200. Geburtstag des großen Sozialreformers und
Genossenschaftsgründers Friedrich Wilhelm Raiffeisen zu feiern“, so Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Gastrednerin war die
Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer. Sie hob hervor, dass
für immer mehr Startups nicht das Kapital in wenigen Händen, sondern die
gemeinschaftliche wirtschaftliche Idee wichtig sei. Organisiert wurde der
Festakt von der Deutschen Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft im
Rahmen ihrer Jubiläumskampagne. „Die
Ideen von Raiffeisen sind heute noch so modern und wichtig wie damals“,
meint Genossenschaftsexperte Olaf
Haubold.
Dienstag, 20. März 2018
Genossenschaften spielen beim Koalitionspapier der GroKo keine Rolle
„Viele Städte würden schon längst ohne
Genossenschaften absaufen. Aber in
den Koalitionspapieren der GroKo findet das Thema Genossenschaften faktisch
nicht statt“, sagt
Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Dabei erweisen
sich gerade Wohnungs- und Energiegenossenschaften in den letzten Jahren als
echte Erfolgsmodelle. Selbst in Städten wie München sähe der Engpass bei
Wohnungen noch gravierender aus, gäbe es die Genossenschaften nicht. „Doch in
der vermeintlich großen Politik traut man den Genossenschaften nicht wirklich
etwas zu. Oder hat man schlicht Angst vor dem selbstbestimmten Eigenleben und
der Eigenverantwortung derer“, so Genossenschaftsexperte Olaf Haubold
Donnerstag, 15. März 2018
Genossenschaften in der Schweiz
„Eine
Genossenschaft in der Schweiz, die darauf setzt, dass ihre Mitglieder rund die
Hälfte der Kosten sparen, wenn sie eine Solaranlage auf dem eigenen Dach
installieren, ist ein schönes Beispiel für den Genossenschaftsgedanken“, meint Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. 160 Anlagen seien so schon installiert
worden. Die Genossenschaft aus Spiez setzt dabei darauf, dass die
Genossenschaftsmitglieder sich gegenseitig helfen. Selbstverständlich unter
fachkundiger Anleitung von Experten. „Die Idee fand so viel Aufmerksamkeit,
dass der SRF hierüber unlängst berichtete. Ein Bespiel, das Nachahmer finden
sollte“, so Genossenschaftsexperte
Olaf Haubold.
Dienstag, 13. März 2018
Genossenschaften als Basis für die Pflege der Dorfkultur
„Waren
früher Ortsmittelpunkte gleichsam Treffpunkt für viele Bürger, vereinsamen inzwischen
viele Städte und Dörfer, da solche Begegnungsbereiche zunehmend fehlen“,
erklärt Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Anders so im Xantener Stadtteil
Wardt. Hier soll ein genossenschaftlicher Dorfladen gegründet werden. Für den
nordrhein-westfälischen „Inselbrot“-Laden haben bereits rund 200 Einwohner das
Interesse an einer Mitgliedschaft bekundet. Der Laden soll nicht nur dem
Einkauf dienen, sondern vor allem auch ein Treffpunkt für die Wardter Bürger
sein. Wer aktiv mitmachen möchte, muss mindestens einen Geschäftsanteil in Höhe
von 50 Euro zeichnen. Für das Projekt sind insgesamt 80.000 Euro an
Finanzierungsmitteln erforderlich. „Ein schönes Beispiel, das Schule machen
sollte“, so Genossenschaftsexperte Olaf Haubold.
Donnerstag, 8. März 2018
München bevorzugt Wohnungsgenossenschaften bei der Vergabe von Grundstücken
„Da die
Stadt München die Wohnungsnot nicht allein in den Griff bekommen kann, setzt
sie schon lange auch auf Genossenschaften“, sagt Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Ein Erfolgsmodell, wie die Entwicklung
zeigt. So gab es neun Neugründungen in den letzten drei Jahren. Immerhin 700
fertiggestellte Wohnungen zwischen 2014 und 2017 gehen auf das Konto von
Genossenschaften. „Das hat gut Fahrt aufgenommen", sagte Stadtbaurätin
Elisabeth Merk unlängst gegenüber der Süddeutschen Zeitung. „Im Gegenzug kommt die Stadt München
den Genossenschaften entgegen und vergibt 20 bis 40 Prozent ihrer Bauflächen in den großen
Siedlungsgebieten an Genossenschaften“, so
Genossenschaftsexperte Olaf Haubold.
Dies sei der absolut richtige Weg, von dem andere Städte lernen könnten.
Dienstag, 6. März 2018
Cooperative Consulting eG über die Erlaubnispflicht zur Vermittlung von Genossenschaftsanteilen
Willich, 02.03.2018. „Immer wieder wird die Frage an mich herangetragen, ob
die Vermittlung von Genossenschaftsanteilen erlaubnispflichtig ist und wie es
sich mit der Untersagung der erfolgsabhängigen Vergütung verhält“, erklärt
Genossenschaftsgründer und Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
2.4.7.8 Sonderfall: Genossenschaftsanteile (§ 1 Absatz 2 Nummer 1 i.V.m. § 2 Nummer 1 VermAnlG).
„Danach hat Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schon im März 2015 festgestellt, dass Genossenschaften bei wertender Betrachtungsweise regelmäßig keine festgelegte Anlagestrategie verfolgen, sodass kein Investmentvermögen vorliegt“, erklärt der Vorstand der Cooperative Consulting eG. (Vgl. das in anderen Mitteilungen zitierte „Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des „Investmentvermögens“, dort Punkt II. 3).
Als Antwort zitiert der Genossenschaftsprofi die Allgemeine
Muster-Verwaltungsvorschrift § 34f/§ 34h GewO/FinVermV (Neufassung Stand
29.07.2016). Die darin enthaltene Einschätzung lautet wie folgt:
2.4.7.8 Sonderfall: Genossenschaftsanteile (§ 1 Absatz 2 Nummer 1 i.V.m. § 2 Nummer 1 VermAnlG).
„Danach hat Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schon im März 2015 festgestellt, dass Genossenschaften bei wertender Betrachtungsweise regelmäßig keine festgelegte Anlagestrategie verfolgen, sodass kein Investmentvermögen vorliegt“, erklärt der Vorstand der Cooperative Consulting eG. (Vgl. das in anderen Mitteilungen zitierte „Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des „Investmentvermögens“, dort Punkt II. 3).
Genossenschaftsanteile sind daher in aller Regel nicht als
Investmentvermögen ausgestaltete Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis
eines Unternehmens gewähren und damit Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz
2 Nummer 1 VermAnlG. Allerdings finden gemäß § 2 Nummer 1 VermAnlG bestimmte
Vorschriften dieses Gesetzes, wie die Pflicht zur Erstellung eines
Verkaufsprospekts, auf sie keine Anwendung. Auch besteht bei
Genossenschaftsanteilen die Besonderheit, dass sie gemäß § 1 Absatz Nummer 2
KWG keine Finanzinstrumente sind.
„Wer in Bezug auf solche Genossenschaftsanteile die Anlageberatung erbringt
oder sie vermittelt, benötigt demzufolge keine KWG-Erlaubnis“, so Haubold. Er
benötige vielmehr eine Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GewO, wenn
er im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 KWG tätig
ist. Ist er dies nicht, weil er sich etwa das Recht hat einräumen lassen, sich
Eigentum oder Besitz an Kundengeldern zu verschaffen, ist er nicht mehr im
Umfang der Bereichsausnahme tätig und benötigt damit keine Erlaubnis nach § 34f
GewO. Seine Tätigkeit ist dann erlaubnisfrei. Das ist jedoch ein Sonderfall und
trifft auf die Mehrzahl der Genossenschaften nicht zu.
„Der Beitritt zu einer Genossenschaft oder der unmittelbare Erwerb von
Genossenschaftsanteilen durch (künftige) Genossenschaftsmitglieder von der
Genossenschaft, auch durch Empfehlung bisherige Genossenschaftsmitglieder fällt
nicht unter die Erlaubnispflicht des § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GewO, hier
fehlt es am Tatbestandsmerkmal der Anlagevermittlung bzw. Anlageberatung“, so
Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
Hierbei sei es wichtig, dass die Genossenschaft kein Investmentvermögen
darstellt. Deshalb wäre jegliche Tätigkeit zu vermeiden, die für eine
„festgelegte Anlagestrategie“ sprechen könnte. Empfohlen werden dürfe die
Mitgliedschaft in einer Genossenschaft, auch mit einer Darstellung der dadurch
zu erreichenden Vorteile, jedoch nicht das Investment in ein spezielles
Zielinvestment, das die Genossenschaft verfolge. „Die Investmentstrategie der
Genossenschaft obliegt vielmehr der freien Entscheidung des Vorstandes. Gefragt
wird dazu auch immer die erfolgsabhängige Vergütung, die für die Vermittlung
von Genossenschaftsanteilen untersagt ist. Dabei gilt diese Vorgabe unabhängig davon,
ob der Vertrieb im Eigenvertrieb oder durch Einsatz von Vermittlern oder
sonstigen Intermediären erfolgt“, erklärt Haubold.
Ein Vertrieb mit erfolgsabhängiger Vergütung liege daher nicht vor, wenn
Genossenschaftsmitgliedern lediglich im Rahmen einer Werbeaktion für das Werben
einzelner neuer Mitglieder eine Prämie gewährt wird. Insofern die
Genossenschaftsanteile gemeinsam mit anderen Produkten, z. B. sog.
Riester-Renten-Verträgen, vertrieben werden, bezieht sich die Voraussetzung der
Provisionsfreiheit daher nicht auf die Vergütung für den Vertrieb dieser
anderen Produkte. Die Vorgabe erfasst zudem auch nur solche erfolgsabhängigen
Vergütungen, die gerade für den Vertrieb der Genossenschaftsanteile gezahlt
werden. „Von den Vorgaben unberührt bleiben damit sonstige variable
Vergütungsbestandteile, die auf andere Referenzgrößen Bezug nehmen“, so
Genossenschaftsberater Haubold abschließend.
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Olaf Haubold
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