Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf
Haubold, der jüngst in einem Beitrag in Finanzwelt (http://finanzwelt.de/aenderungen-im-genossenschaftsgesetz/)
auf die aktuellen Änderungen im Genossenschaftsgesetz vor dem Hintergrund von
vermeintlichem Bürokratieabbau aufmerksam gemacht hat, bekommt nun prominente
Verstärkung. Wie eine ots-Meldung berichtet, fordern die „1.278 im
Genossenschaftsverband Bayern (GVB) zusammengeschlossenen Genossenschaften die
zukünftigen Regierungsparteien im Bundestag dazu auf, den Bürokratieabbau
wieder zu forcieren. „Statt Überregulierung und Kontrollzwang braucht die
Wirtschaft Vorgaben, die sich auf das Wesentliche konzentrieren, die einfach
und verständlich sind und die Raum für unternehmerisches Handeln lassen",
sagt GVB-Präsident Jürgen Gros. Das gelte nicht nur für die Volksbanken und
Raiffeisenbanken im Freistaat, die durch eine auf Großbanken zugeschnittene
Finanzmarktregulierung mit rund 138 Millionen Euro pro Jahr stark belastet
werden. Das gelte für alle mittelständischen Betriebe, zu denen auch
Genossenschaften zählen.“ Eine Forderung, der man sich nur anschließen kann, so
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.
Donnerstag, 28. September 2017
Dienstag, 26. September 2017
Änderungen im Genossenschaftsgesetz verbindlich
Willich, 22.09.2017. Der Gesetzgeber hat in der sommerlichen Pause am 22.07.2017 ein „Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften – Abkürzung: GenTraG“ veröffentlicht. „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, möchte man meinen. Dahinter verbirgt sich kein neues Gesetz, sondern die neuerliche Änderung des 1867 vom Abgeordneten Hermann Schulze aus Delitzsch in den Preußischen Landtag eingebrachten Genossenschaftsgesetzes“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Die Taktfrequenz werde laut Haubold immer kürzer. Ob die Änderungen dem Bürokratieabbau und der Transparenz oder anderen Zielen dienten, werde man sehen.
„Zum
Thema Bürokratieabbau kann man meinen, dass die Weitergabe der Satzung in Druckform
bei der Aufnahme eines neuen Mitgliedes nunmehr unterbleiben kann, wenn die
Satzung im Internet unter der Adresse der Genossenschaft abrufbar ist und dem
Antragsteller ein Ausdruck der Satzung angeboten wird“, so Olaf Haubold. Ganz
in die andere Richtung fallen dann neue Formulierungen wie: „Bestimmt die
Satzung weitere Zahlungspflichten oder eine Kündigungsfrist von mehr als einem
Jahr, so muss dies in der Beitrittserklärung ausdrücklich zur Kenntnis genommen
werden.“ Hier bestehe also noch Unklarheit.
Insgesamt
beträfen die Änderungen 78 Textpassagen oder Einfügungen im Gesetz. Die
Vorstände und Aufsichtsräte von Genossenschaften seien also gut beraten, sich
mit ihren Genossenschaftsverbänden zu beraten und sich über die Änderungen und
ihre Auswirkungen informieren zu lassen, wie dies Schwerpunkt der
Beratungsleistungen der Cooperative Consulting eG von Genossenschaftsberater
Olaf Haubold sei.
„Die
aus meiner Sicht wesentlichste Änderung betrifft die Einfügung des Paragraphen
21b ‚Mitgliederdarlehen’. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz hat der Gesetzgeber
die Darlehen mit qualifiziertem Nachrang zur Vermögensanlage erklärt“, erklärt
Haubold. Nun sei es aber im Genossenschaftswesen schon lange bewährte Praxis,
dass Mitglieder die Projekte ihrer Genossenschaft sowohl mit
Genossenschaftskapital (EK), als auch über Darlehen (FK) finanzieren. Da
Genossenschaften Ausnahmetatbestände im Vermögensanlagengesetz und im KAGB
genießen, blieb dem Gesetzgeber 2015 nichts weiter übrig, als auch hier
Ausnahmen zuzulassen. Im Ergebnis ging den Banken möglicherweise zu viel
Geschäft verloren, sodass man beim Gesetzgeber insistiert hat, tätig zu werden.
„Das Ergebnis ist die erwähnte Einfügung“, so Haubold. Da der §21b nunmehr
weiter die genossenschaftliche Praxis unterstreicht, sie jetzt aber –
„bürokratieabbauenderweise“ – regelt, hat sich das Thema mit der Festlegung
durch die Obergrenze von 1,5 % Zinsen pro Jahr wohl selbst erledigt.
Eingangs
war ja schon Hermann Schulze aus Delitzsch erwähnt worden. Dem Gesetzgeber
sollte zugerufen werden, dass die Gründerväter des Genossenschaftsgesetzes und
der Genossenschaftsbewegung in Deutschland, die jüngst Weltkulturerbe geworden
ist, mal Prinzipien für Genossenschaften aufgestellt haben. Die lauten: „Selbstbestimmung,
Selbstverwaltung und Selbstkontrolle durch die genossenschaftlichen
Prüfungsverbände bei absoluter Staatsferne!“ „Die Einhaltung dieser Prinzipien
ist Bürokratieabbau genug und die Transparenz wird in den jährlichen
Generalversammlungen gewährleistet“, meint Olaf Haubold. Donnerstag, 21. September 2017
Für jedes Problem gibt es eine Genossenschaftslösung
„Wir sind seit vielen Jahren der Ansicht, dass die Rechtsform der Genossenschaft
ideale Voraussetzungen für viele Herausforderungen schafft. Allerdings ist dies
zu vielen Menschen hierzulande noch nicht ausreichend bekannt, da ihnen das
entsprechende Bewusstsein hierfür fehlt“, sagt Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Er bekommt hierbei Unterstützung durch Ralf Barkey, den künftigen
Vorstandschef des fusionierten Genossenschaftsverbandes. Dieser lässt sich in der Allgemeinen Zeitung (http://www.allgemeine-zeitung.de/wirtschaft/wirtschaft-regional/kuenftiger-verbandschef-ralf-w-barkey-will-das-genossenschaftliche-konzept-staerker-im-wirtschaftsleben-verankern_18166549.htm)
darüber aus, dass das genossenschaftliche Konzept stärker im wirtschaftlichen
Leben verankert werden muss. Besonders wichtig ist ihm dabei der Mut vieler
Menschen, Herausforderungen selbst in die Hand zu nehmen. „Dies kann die
Einkaufsgemeinschaft einer Ärztegruppe genauso sein wie das selbstverwaltete
Pensionsheim. Wesentlich ist doch, dass man durch den gemeinsamen Willen und
den Zusammenschluss mehr erreicht als alleine“, meint Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
Dienstag, 19. September 2017
Vorteile einer Genossenschaft für Selbständige
Der Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold macht
heute auf einen interessanten Beitrag auf Utopia.de (https://utopia.de/ratgeber/selbststaendig-arbeiten-5-gruende-weshalb-du-eine-genossenschaft-gruenden-solltest/)
aufmerksam. Danach bietet die Rechtsform der Genossenschaft auch für
Selbständige, also Menschen, die selbständig arbeiten wollen, viele Vorteile.
Der Beitrag fasst sie in folgende Überschriften zusammen: 1. Demokratisch
arbeiten in einer Genossenschaft – einer für alle, alle für einen. 2.
Selbstständig aber nicht alleine – Selbsthilfe. 3. Insolvenzschutz und Gründung
ohne Eigenkapital. 4. Kosten und Ressourcen sparen. 5. Gemeinsame Marke und
Akquise für mehr Aufträge. „Die Autorin Vicky Kornherr hat die wesentlichen
Aspekte hervorragend auf den Punkt gebracht und die Vorteile gerade für
Selbständige sehr gut herausgearbeitet. Ein sehr lesenswerter Beitrag“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
Donnerstag, 14. September 2017
Identität von Eigentümern und Kunden
„Kaum eine unternehmerische Rechtsform hat so viele Facetten wie die
Genossenschaft“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf
Haubold. Allen
Genossenschaften ist jedoch gemein, dass die Mitglieder zugleich Eigentümer und
Kunden ihrer Genossenschaft sind. Das so genannte Identitätsprinzip
unterscheidet eine Genossenschaft von allen anderen Formen der kooperativen
Zusammenarbeit. Besonders an
Genossenschaften ist zudem, dass diese zur wirtschaftlichen Förderung ihrer
Mitglieder unterhalten werden. Im Vordergrund steht somit der
genossenschaftliche Förderzweck und nicht die Zahlung einer Rendite. „Dies
bedeutet jedoch keineswegs, dass Genossenschaften keine Gewinne erwirtschaften.
Auch eine Genossenschaft muss sich marktkonform und betriebswirtschaftlich
effizient verhalten, um im Wettbewerb bestehen und die Mitglieder langfristig
fördern zu können“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
Dienstag, 12. September 2017
Genossenschafts-Mitglieder gründen eine Markthalle
Auf ein besonderes Projekt macht Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer
Olaf Haubold diesmal aufmerksam. Es geht um die Markthalle in Alfhausen, die
nach eineinhalbjähriger
Planungszeit eröffnet wurde. . Das
Konzept: regionale und saisonale Produkte anbieten und einen neuen
Dorftreffpunkt schaffen. Eine Genossenschaft mit 76 Mitgliedern und 200
Anteilseignern trägt das Ganze. „Viel Arbeit und treue Kunden“, wünschte
Bürgermeisterin Agnes Droste dem Gründungsteam. Außerdem werde die Gemeinde
sich mit 20 Anteilen à 50 Euro an der Genossenschaft beteiligen, gab sie
bekannt. „Immer wieder springen Genossenschaften da ein, wo der Staat oder
Privatunternehmen keine ausreichenden infrastrukturellen Voraussetzungen mehr
schaffen. Die Chance, regional einkaufen zu können und dabei zusätzlich frische
Produkte der Region beziehen zu können, gehört sicher dazu“, erklärt
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.
Donnerstag, 7. September 2017
Auch in der Schweiz sind Wohnungsgenossenschaften wichtig
„Ebenso wie in den deutschen Metropolen
München, Hamburg und Berlin, versucht man auch in der Schweiz der Wohnungsnot
durch Genossenschaftsmodelle Herr zu werden“, erklärt Genossenschaftsberater
und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. So hat die Schweiz eine regelrechte Aufbruchsstimmung im
Hinblick auf die Genossenschaftsbewegung erfasst. In vielen Städten und
Gemeinden der deutschen und der französischen Schweiz wird die politische
Initiative ergriffen und versucht Wohnungsnot, hohe Mietzinsen, soziale und
funktionale Entmischung mit einem altbewährten Rezept anzugehen – mit der
Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. „Auf der anderen Seite entwickeln
traditionelle wie auch im Nachgang der 68er- und 80er Bewegung entstandene
Genossenschaften in Kooperationen neue Umsetzungsformen und Projekte, die die
Anforderungen der Nachhaltigkeit besser und umfassend erfüllen“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold
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Olaf Haubold,
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Wohnungsgenossenschaften
Dienstag, 5. September 2017
Was sind Schülergenossenschaften?
„Weitgehend unbekannt ist, dass es auch
Schülergenossenschaften gibt“, sagt Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Dabei handelt es sich um Gründungen an einzelnen Schulen. In
ihnen wird Wirtschaftskunde ganz praktisch vermittelt. Es sind beim Verband
eingetragene Genossenschaften mit allen regulären Organen wie Vorstand und
Aufsichtsrat. Meist geht es bei diesen Schülergenossenschaften darum, Projekte
zu finanzieren. Oft handelt es sich um Kioske, aber auch die Reinigung der
Schule wird gelegentlich genossenschaftlich organisiert. „Weitere Möglichkeiten
sind auch Nachhilfenetzwerke oder ein eigenes Eventmanagement mit
künstlerischen und sportlichen Schulveranstaltungen. Man sieht, auch in diesem Bereich
ist Individualität groß geschrieben“, meint Genossenschaftsgründer Olaf
Haubold. Oft erhielten derartige Schülergenossenschaften finanzielle
Unterstützung – meist von den regionalen Volks- und Raiffeisenbanken, also
ebenfalls genossenschaftlichen organisierten Institutionen.
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