Dienstag, 30. Mai 2017
Vorteile von Genossenschaftswohnungen
„Genossenschaftswohnungen sind gerade in Zeiten von Wohnungsknappheit,
wie derzeit in den Metropolen, sehr gefragt“, meint Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Die
Süddeutsche Zeitung griff das Thema unlängst in einem Beitrag auf und brachte
die Vorteile auf den Punkte: „Genossenschaftswohnungen
sind zunächst ganz normale Mietwohnungen", sagt Ulrich Ropertz,
Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin. "Der
Unterschied besteht darin, dass der Vermieter kein gewinnorientiertes
Unternehmen ist. Die Mieter selbst sind die Eigentümer - in Form einer
Genossenschaft." Normalerweise wohne man deshalb preiswerter. Städte mit
angespannten Märkten wie München fördern solche Projekte. Zudem wohnen die
Genossen vergleichsweise sicher, denn Genossenschaften machen keinen
Eigenbedarf geltend. "Wer sich an die Regeln des Mietvertrages hält, hat
praktisch lebenslanges Wohnrecht", sagt Ropertz. Auf einen weiteren
Aspekt weist Eric Meyer vom Institut für Genossenschaftswesen der Uni Münster
hin: Danach hätten Genossenschaftsmitglieder ein Mitspracherecht, sodass sich
die Genossenschaft an den Interessen der Mitglieder orientiert - und nicht an
jenen fremder Kapitalgeber. „Dieser Interessengleichklang ist gerade in der
heutigen Zeit äußerst wichtig“, so der Genossenschaftsberater
Olaf Haubold.
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Dienstag, 23. Mai 2017
Genossenschaftsmodell mit Schafwolle
„Manchmal bin selbst ich überrascht, wie vielfältig
Genossenschaftsmodelle genutzt und umgesetzt werden“, meint Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold mit
Verweis auf die Genossenschaft „Schaf“. Diese haben im Mai im niedersächsischen
Dannenberg über 40 Personen gegründet
und wollen damit die in der Region tonnenweise anfallende Schafwolle zu
vielfältigen Produkten verarbeiten - und gleichzeitig Schafe stärker für die
Landschaftspflege nutzen. Auslöser für die Idee der Genossenschaftsgründung war
die Erkenntnis, dass die Wolle der rund 10 000 in der Region lebenden Schafe
(ca. 10 - 15 Tonnen Rohwolle/jährlich) bisher weitgehend auf dem Kompost
landete. Deswegen will jetzt die Genossenschaft der Wolle "wieder Wert
geben", wie es in eigenen Publikationen heißt. Insbesondere Schafhalter
werden deshalb von "Genosse Schaf" profitieren: Eine Wollwasch- und
Kämmanlage sowie eine Maschine zur Vorbereitung des Wollflieses für die
Garnherstellung soll über die Genossenschaft finanziert werden. Reichen die
Finanzen aus, soll auch eine Spinnanlage angeschafft werden, um die Wollgarne
regional herstellen zu können. Die Fliese, Garne und andere Wollprodukte stehen
dann der Gesellschaft zur Verfügung. „Eine hervorragende Idee“, meint auch Genossenschaftsberater
Olaf Haubold.
Donnerstag, 18. Mai 2017
Genossenschaftsgründungen sollen erleichtert werden
„Nach Erhebungen ist der allergrößte
Teil der Genossenschaften mit seiner Rechtsform und mit der Arbeit des
Prüfungsverbandes zufrieden“, erklärt Genossenschaftsberater
und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Zwar müssten die Kosten der Gründung
und die laufenden Prüfungen von der Genossenschaft selbst getragen werden –
eine Belastung würde dies aber nur für besonders kleine Genossenschaften
darstellen. Dennoch versprachen Union und SPD 2013 im Koalitionsvertrag
eine Erleichterung "unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem
Engagement", um beispielsweise bessere Voraussetzungen für solidarische
Selbsthilfegruppen zu schaffen. „Wohl nicht ganz uneigennützig. Denn die Bürger
federn mit ihrem Engagement vor allem auf dem Land den Strukturwandel ab, soll
heißen: sie springen da ein, wo sich der Staat bereits zurückgezogen hat“, so
der Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
Dienstag, 16. Mai 2017
Wie sicher ist Genossenschaftskapital vor Zugriffen Dritter?
Muss das Geschäftsguthaben eines
Mitglieds eine Genossenschaft eingesetzt werden, um z. Bsp. Prozesskosten zu
finanzieren? Oder ist das Geschäftsguthaben „Schonvermögen“ nach SGB XII?
„Wieder
einmal bewegen uns Fragen von Mitgliedsgenossenschaften. Im aktuellen Fall ist
es eine junge alleinerziehende Mutter, die Prozesskostenhilfe beantragen muss,
um die Unterhaltsleistungen des Erzeugers ihrer Kinder einzuklagen. Das Gericht
erwartet dabei, dass das Geschäftsguthaben an einer Genossenschaft einzusetzen
ist“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold,
Vorstand bei der Cooperative Consulting eG.
Moralisch
wolle man hier gar nicht bewerten, ob diese junge Mutter die Vorsorge ihrer
Kinder aufs Spiel setzen muss, um die berechtigten Unterhaltsleistungen zu
erstreiten, so Genossenschaftsberater Haubold. Vielmehr ginge es um die
Einordnung und Bewertung von genossenschaftlichen Geschäftsanteilen und
Geschäftsguthaben und die Beurteilung im Sinne des sogenannten Schonvermögens
nach dem Sozialgesetzbuch (SGB).
„Um eine
Einordnung vornehmen zu können, inwieweit es zumutbar, durchführbar und
angemessen ist, Ihre Beteiligung als Prozesskosten einzusetzen und ob derartige
Beteiligungen dem „Schonvermögen“ zuzurechnen sind, muss vorerst eine
grundsätzliche Bewertung des Geschäftsguthabens werden“, meint Genossenschaftsberater
Olaf Haubold.
„Das
Geschäftsguthaben drückt (nach Beuthien
GenG § 7 Rn.5) nicht den gesamten Vermögenswert der Mitgliedschaft aus,
sondern gibt nur diejenige Vermögensbeteiligung des Mitglieds an, die (gem. §
337 I 1 HGB) in der Bilanz als solche erscheint und die dem Mitglied gem. § 73
II 1 und 2 beim Ausscheiden auszuzahlen
ist. Das Geschäftsguthaben erstreckt sich (wie 73 II s Hs 2 zeigt) nicht
anteilig auf die Rücklagen und das sonstige Vermögen der eG, gibt also nicht
den vollen Vermögenswert der Mitgliedschaft wieder….Als förderzweckgebundene
Kapitaleinlage unterliegt es dem allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Grundsatz
der Kapitalerhaltung. Dementsprechend darf es dem Genossen während der
Mitgliedschaft nicht ausgezahlt werden (§ 22 IV 1). Das Geschäftsguthaben ist
ein in der eG mitgliedschaftsrechtlich gebundener Vermögenswert, aber kein
subjektives Recht. Es kann daher als solches während der Dauer der
Mitgliedschaft nur gem. § 76 I auf einen Mitgenossen übertragen und weder der
eG (§ 22 IV) noch einem Dritten gem. §§ v1273 ff BGB verpfändet werden. Es ist
als solches auch nicht pfändbar.“
Nach §
115 Abs. 3 S. 1 ZPO ist zur Prozessführung zumutbares Vermögen einzusetzen. In
Bezug auf die Genossenschaftsbeteiligung handelt es sich jedoch um einen
mitgliedschaftsrechtlich gebundenen Vermögenswert, der nur nach einer Kündigung
und im Zuge einer Auseinandersetzung mit der Genossenschaft für einen möglichen
Einsatz zufließen würde. „Da das Genossenschaftskapital nicht verpfändet werden
darf, kann es folglich auch nicht beliehen werden, um daraus kurzfristige
Liquidität generieren zu können“, ist sich Haubold sicher.
Würden
im vorliegenden Fall die Geschäftsanteile heute gekündigt werden, könnte das
Mitglied nach satzungsgemäßer Kündigung zum 31.12.2019 frühestens nach der
Generalversammlung, die über den Jahresabschluss zum 31.12.2019 beschließt,
demzufolge frühestens zum 01. Juli 2020 über die finanziellen Mittel daraus
verfügen, um sie zur Prozessführung einzusetzen.
Genossenschaftsberater
Olaf Haubold.: „Der Einsatz des Geschäftsguthabens kann demzufolge rein
genossenschaftsrechtlich nicht zum Einsatz kommen.“
Eine
Beurteilung, ob das Geschäftsguthaben dem „Schonvermögen“ nach § 90 SGB XII
unterliegt, erübrigt sich an dieser Stelle, obwohl die Kündigung der
Geschäftsanteile wie oben beschrieben auch nach § 90 SGB XII Abs. (3) „..für
die unterhaltsberechtigten Angehörigen eine Härte bedeuten würde. Dies ist bei
der Leistung nach dem Fünften bis Neunten Kapitel insbesondere der Fall, soweit
eine angemessene Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen
Alterssicherung wesentlich erschwert würde.“
Donnerstag, 11. Mai 2017
Gefragte Genossenschaften
„In Kasachstan sind
seit dem vergangenen Jahr bereits 335 Genossenschaften gegründet worden. Dies
bestätigt den hohen Stellenwert von Genossenschaften in der Versorgung der
Bevölkerung auch in solchen Regionen“, meint Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Die
Entwicklung beruht auf einem nationalen Programm zur Steigerung der
Beschäftigung im ländlichen Raum. Es wird damit gerechnet, dass innerhalb von
fünf Jahren landesweit mehr als 500.000 private Hofwirtschaften als Mitglied in
derartige Vereinigungen eingebunden werden, erklärte der erste stellvertretende
Landwirtschaftsminister Kajrat Ajtuganow, in der vergangenen Woche vor
Journalisten in Astana. „Zusammengefasst wurden hier insbesondere derzeit noch
privatwirtschaftlich geführte Landwirtschaftsbetriebe, um eine höhere
Kosteneffizienz zu erreichen und bessere infrastrukturelle Voraussetzungen
schaffen zu können“, so der Genossenschaftsberater Olaf Haubold.
Dienstag, 9. Mai 2017
Positives Ergebnis trotz Preisdruck
„Gerade im Bereich
der Landwirtschaft ist ein Wirken ohne Genossenschaften undenkbar“, meint Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Er macht auf die jüngste Entwicklung im
Rheinland und Westfalen aufmerksam, deren Genossenschaftsmitglieder hätten im
Geschäftsjahr trotz niedrigem Preisniveau gut abgeschnitten. „Damit tragen unsere Genossenschaften ganz wesentlich zur
wirtschaftlichen Entwicklung und zum Erhalt bäuerlicher Strukturen in
Nordrhein-Westfalen bei“, erklärte Ralf W. Barkey, Vorstandsvorsitzender des
Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes (RWGV), anlässlich des
Jahrespressegespräches für die landwirtschaftliche Sparte in Münster. „Zudem
belege die Anerkennung der genossenschaftlichen Idee als immaterielles
Kulturerbe den Beitrag der Genossenschaften zu sozialem Zusammenhalt“, so der Genossenschaftsberater
Olaf Haubold.
Donnerstag, 4. Mai 2017
Mehr Effizienz im Genossenschaftswesen
„Auch bei den Genossenschaften setzen die Verantwortlichen zunehmend auf
Fusionen, um Effizienzsteigerungen zu erzielen“, erklärt Genossenschaftsberater
und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. So hatten die Mitglieder des
Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbands (RWGV) bei ihrem Verbandstag in
Essen dem Zusammenschluss mit dem Genossenschaftsverband e.V. (GV) zu 100
Prozent zugestimmt. Dem
neuen Großverband sind rund 3000 Genossenschaften angeschlossen. Mit dieser Fusion antworten RWGV und
GV auf die wachsende Vielfalt und Anforderungen der Mitglieder beider Verbände,
erklärte der RWGV im Anschluss an das Votum. „Unsere Mitglieder weisen eine
hohe Branchen- und Größenheterogenität auf. Darauf reagieren wir, um unsere
Leistungen auch in Zukunft in der gewohnten und gewollten Qualität zu
erbringen“, erklärte Ralf W. Barkey, Vorstandsvorsitzender des
RWGV, die Motive für die Fusion. „RWGV und GV haben bereits in der
Vergangenheit kontinuierlich ihr Leistungsangebot optimiert“, weiß Genossenschaftsberater
Olaf Haubold.
Dienstag, 2. Mai 2017
DGRV-Chef Dr. Eckhard Ott macht auf weltweite Bedeutung von Genossenschaften aufmerksam
„2016 wurde
die „Idee und Praxis der Organisation gemeinsamer Interessen in
Genossenschaften“ als erster deutscher Eintrag in die „Repräsentative Liste des
immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ der UNESCO aufgenommen“, erklärt Genossenschaftsberater
und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Dies nahm auch Dr. Eckhard Ott, der Vorstandsvorsitzende des Deutsche
Genossenschafts- und Raiffeisenverbands in einer kürzlich gehaltenen Rede auf:
„Deutschland hat der weltweiten Genossenschaftsidee einen wichtigen Impuls
gegeben. Die Entscheidung der UNESCO ist damit auch ein Signal und eine große
Anerkennung für die engagierte Arbeit der vielen Menschen, die überall auf der
Welt in genossenschaftlichen Entwicklungsprojekten tätig sind", erklärte
er. „Die Genossenschaftsprinzipien sind damals wie heute ein wichtiger
Bestandteil einer funktionierenden Wirtschaftsstruktur in der ganzen Welt -
aber besonders auch hier bei uns in Deutschland", ergänzte Axel Gedaschko,
Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. In Bezug auf die
geplanten Änderungen des Genossenschaftsgesetzes begrüßte er den Vorschlag,
Erleichterungen im Vereinsrecht zu schaffen. „Einer Vereinfachung schließen wir
uns im Sinne der Genossenschaftsbewegungen und ihrer möglichen Perspektiven
ebenfalls an“, so Genossenschaftsgründer
Olaf Haubold.
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