Donnerstag, 17. September 2020

Nivellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bedroht Bürgerenergiegenossenschaften


Die Nivellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bedroht die Zukunft der Bürgerenergiegenossenschaften“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Dies jedenfalls arbeitete der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes (DGRV) heraus, unter dessem Dach sich 843 Energiegenossenschaften befinden. Insbesondere die Absenkung der Ausschreibungspflicht auf Solarstromdachanlagen mit einer installierten Leistung unter 750 Kilowatt werde dabei die weitere Geschäftstätigkeit massiv behindern. Bis zum Jahr 2025 soll diese Ausschreibungsgrenze stufenweise bis auf 100 Kilowatt abgesenkt werden. Die drohenden Auswirkungen für Energiegenossenschaften werden anhand der bisherigen Ausschreibungsrunden für große Solarstromanlagen deutlich: Von den 751 Zuschlägen in den Ausschreibungsrunden seit dem 1. April 2015 haben Energiegenossenschaften lediglich drei Zuschläge erhalten. „Die geringen Erfolgschancen verbunden mit den Risiken und Nachteilen für kleinere Akteure schrecken viele Energiegenossenschaften vor einer Teilnahme an Ausschreibungen ab“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

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