Donnerstag, 13. April 2017

Vorteile der Genossenschaft gegenüber anderen Unternehmensformen

Die Unternehmensform Genossenschaft bietet eine Reihe von Vorteilen gegenüber anderen Unternehmensformen. Das Jahr 2012 wurde auch deshalb von der UNO zum Internationalen Jahr der Genossenschaften ausgerufen. Warum ist das so?

Die eG ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet.
Mitglieder einer eG sind als Kunden und Eigentümer die Nutznießer der Leistungen des genossenschaftlichen Unternehmens.

Durch das genossenschaftliche Prinzip - ein Mitglied, eine Stimme - sind feindliche Übernahmen und die Dominierung der Genossenschaft durch Inhaber von Mehrheitsbeteiligungen ausgeschlossen.
Die Risikominimierung erfolgt durch die Verteilung des Kapitals auf viele verschiedene Projekte.

Die eG ist eine flexible und dadurch stabile Rechtsform. Das Mindestkapital ist fließend. Nach oben durch Einzahlung von Geschäftsguthaben durch neue Mitglieder, nach unten durch Kündigungen und die Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben. Das ist wiederum begrenzt durch die Mindestkapitalklausel der Satzung. Ein‐ und Austritte von Mitgliedern sind problemlos möglich.
Mitglieder einer eG können natürliche und juristische Personen werden.
Die Mitglieder haften nur mit ihren Geschäftsguthaben, eine Nachschusspflicht kann ausgeschlossen werden.

Mitglieder einer eG haben beim Ausscheiden aus der Genossenschaft einen Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens.
Die eG ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft.

Die eG ist aufgrund der internen Kontrolle durch den Aufsichtsrat und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland mit einer Insolvenzquote < 0,1%.
Kontrolle und Mitsprache in der Geschäftspolitik der Mitglieder durch eigenes Stimmrecht in der Generalversammlung, unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Das Stimmrecht ist für investierende Mitglieder eingeschränkt.

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